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Fragenübersicht Sollte man Dashcams als Beweismittel zulassen?
1 - 8 / 8 Meinungen
10.04.2018 20:40 Uhr
Ich bin hin- und hergerissen.

Natürlich kann es hilfreich sein, wenn im Falle eines Unfalls ein Video vorliegt, auf dem der Hergang nachvollzogen werden kann.

Auf der andere Seite möchte ich nicht permanent von irgendwelchen Leuten gefilmt werden und nicht wissen, was mit den Daten passiert.
10.04.2018 20:44 Uhr
Zitat:
Eine "Dashcam" (eine Abkürzung für "Dashboard Camera", also "Armaturenbrett-Kamera") ist eine Videokamera, die im Auto installiert ist und Bilder von der Straße vor dem Auto aufnimmt und aufzeichnet.

In Österreich ist der Betrieb von Dashcams durch Private derzeit nicht zulässig. In einem kürzlich entschiedenen Präzedenzfall (VwGH 12. September 2016, Ro 2015/04/0011) hat der Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass auch ein Dashcam-System, das nur anlassbezogen aufzeichnet (etwa nach Auslösen eines „Notfallknopfes“) eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes ist. Für die Zulässigkeit der Überwachung ist Voraussetzung, dass der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz unter Anwendung des gelindesten zur Verfügung stehenden Mittels erfolgt und damit verhältnismäßig ist. Ist, wie im Anlassfall, die jederzeitige, dauerhafte Speicherung auf Knopfdruck technisch möglich, so ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Für die Sicherheitsbehörden (vgl. § 54 Abs. 6 und 7 Sicherheitspolizeigesetz bzw. die spezielle Ermächtigung des § 98e Straßenverkehrsordnung für die Überwachung aus Fahrzeugen durch die Polizei) gelten besondere gesetzliche Regelungen.


https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antworten#Videokamera_aus_Fahrzeugen_Dashcams_

Wird das bei euch so anders sein?
10.04.2018 21:24 Uhr
Es sollte hier eine Norm für solche Geräte geschaffen werden, dass die Daten ausschließlich von der Polizei ausgelesen/verwertet werden dürfen und grundsätzlich immer nur die letzten 120 Sekunden vor einem Unfall/Aufprall im Speicher auffindbar sind.

Dann wären die Dinger vielleicht nichtmal schlecht.
10.04.2018 21:24 Uhr
Ja, definitiv. Bin gespannt, wie der BGH urteilen wird.
10.04.2018 23:28 Uhr
Objektive Beweise verhindern die Gefahr von Fehlentscheidungen. Eine Steigerung der Rechtssicherheit ist sicherlich ein Gut, das bei der Abwägung gegen die eventuell verletzten Persönlichkeitsrechte auch ein gewisses Gewicht haben sollte.

Letztere könnten schließlich auch durch Auflagen an die Technik geschützt werden. Die Geräte könnten irgendwie verplompt/versiegelt werden, so dass die aufgezeichneten Daten nicht ohne angemessenen Grund ausgelesen werden können.
11.04.2018 00:56 Uhr
An sich wäre ich dafür, es müßte aber sichergestellt sein daß die Daten nicht mißbraucht werden.

Beispielsweise müßte das ganze Gerät so funktionieren daß nicht mehr als 1 Stunde aufgenommen wird, und nachher die alten Daten wieder überschrieben, es müßte auch sichergestellt sein daß man es nicht abgreifen kann (also woanders speichern) - bzw. das sollte nur die Polizei können.

Wäre dann aber problematisch wenn man etwa Zeuge eines Unfalls wird: Will man die Daten der Polizei übergeben, muß man die Kamera abschalten und hat sie dann nicht, wenn einem selbst was passiert.
11.04.2018 14:53 Uhr
Zitat:
Eine Steigerung der Rechtssicherheit ist sicherlich ein Gut, das bei der Abwägung gegen die eventuell verletzten Persönlichkeitsrechte auch ein gewisses Gewicht haben sollte.


Damit öffnest du der Totalüberwachung Tür und Tor. Und das nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Privatpersonen und Unternehmen.
11.04.2018 18:34 Uhr
Lehne ich aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Datenschutzprobleme sind kaum zu lösen; einer Totalüberwachung und entsprechendem Mißbrauch würdenTür und Tor geöffnet.

Zudem halte ich den Nutzen im Verhältnis zum Schaden für unverhältnismäßig gering.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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