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Fragenübersicht Der BGH urteilt, dass eine Sparkassen-Kundin sich sich als "Kunde" anreden lassen muss und kein Recht auf die Anrede "Kundin" hat. Hat das eine Auswirkung auf die Gleichberechtigung?
1 - 17 / 17 Meinungen
13.03.2018 11:06 Uhr
Hier ist der Link zur Meldung:
http://spon.de/afbLk
13.03.2018 11:10 Uhr
Es ist bedauerlich, aber die - notwendige - Gleichstellung voranzutreiben, ist imho auf anderen Gebieten (z.B. equal pay) vordringlicher.
13.03.2018 11:10 Uhr
Auf die Gleichberechtigung hat das wohl keine Auswirkung - aber die Sparkasse dürfte mindestens eine Kundin weniger haben.

Veränderungen geschehen nur durch Bewegung.
13.03.2018 11:10 Uhr
Ich hätte mir die Antwortmöglichkeit "Nein" gewünscht.

Ich lehne derlei Anliegen ab.
13.03.2018 11:11 Uhr
Zitat:
Ein generisches Maskulinum ist die Verwendung eines maskulinen Substantivs oder Pronomens, wenn das Geschlecht der bezeichneten Personen unbekannt oder nicht relevant ist oder wenn männliche wie weibliche Personen gemeint sind.[1] Beispiel: Das Wort „Studenten“ in der Verwendung als generisches Maskulinum bezieht sich auf eine Gruppe von Studierenden unbekannten Geschlechts oder eine gemischtgeschlechtliche Gruppe. Generische Maskulina gibt es in vielen Sprachen.


Und alles Andere ist eine sprachliche Vergewaltigung.
13.03.2018 11:11 Uhr
Daß sich der BGH überhaupt mit so einem - Entschuldigung - Scheiß befassen muß, zeigt, daß dieses Land nicht mehr richtig tickt.
13.03.2018 11:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ein generisches Maskulinum ist die Verwendung eines maskulinen Substantivs oder Pronomens, wenn das Geschlecht der bezeichneten Personen unbekannt oder nicht relevant ist oder wenn männliche wie weibliche Personen gemeint sind.[1] Beispiel: Das Wort „Studenten“ in der Verwendung als generisches Maskulinum bezieht sich auf eine Gruppe von Studierenden unbekannten Geschlechts oder eine gemischtgeschlechtliche Gruppe. Generische Maskulina gibt es in vielen Sprachen.


Und alles Andere ist eine sprachliche Vergewaltigung.


Das von dir ist wirklich Blödsinn, "alpenkänguru" - beinahe schon boshaft.



13.03.2018 11:26 Uhr
@Pozblitz

Die These schlagt das Binnen-I und dieses feministischen Thesen eben mit oben zitierten nieder, kam von einer durchaus sozialdemokratischen Lehrkraft.

Bürger sind alle. Und man braucht keine Bürger und Bürgerin, keine BürgerInnen und auch keine Bürger*Innen.


Mit liebe Bürger*Innen erkämpfst Du keine gleiche Bezahlung, erreichst höchstens die Unlesbarkeit eines Textes.

Oder würdest Du Dich beschweren, wenn ein Mail an alle Europäer ginge:

Lieber Bürger!

Ab heute würde bekommen Mann und Frau das gleiche Gehalt per EU-Verordnung.

Würdest Du demonstrieren, weil die Bürgerin vergessen wurde?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2018 11:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2018 11:41 Uhr
Es gibt sicher dringendere Punkte im Rahmen der Gleichstellung als ein -in.

Aber ich frage mich, ob man wegen so einer Lappalie den BGH bemühen müss. Bei der beteiligten Sparkasse scheint die mangelnde Kundenorientierung das weitaus größere Problem zu sein und das kann kein BGH vorschreiben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2018 11:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2018 12:03 Uhr
Nein, es ist auch ein ganz merkwürdiger Mythos, dass behauptet wird, dass mit Gruppenbezeichnungen wie Studenten, Kunden usw. nur Männer angesprochen wären. Das ist ein absoluter Widerspruch zur tatsächlichen Verwendung der Sprache und ihres gewachsenen Bedeutungszusammenhangs.
13.03.2018 12:49 Uhr
Zitat:
@Pozblitz

Die These schlagt das Binnen-I und dieses feministischen Thesen eben mit oben zitierten nieder, kam von einer durchaus sozialdemokratischen Lehrkraft.

Bürger sind alle. Und man braucht keine Bürger und Bürgerin, keine BürgerInnen und auch keine Bürger*Innen.


Mit liebe Bürger*Innen erkämpfst Du keine gleiche Bezahlung, erreichst höchstens die Unlesbarkeit eines Textes.

Oder würdest Du Dich beschweren, wenn ein Mail an alle Europäer ginge:

Lieber Bürger!

Ab heute würde bekommen Mann und Frau das gleiche Gehalt per EU-Verordnung.

Würdest Du demonstrieren, weil die Bürgerin vergessen wurde?


Der Blödsinn begründet sich zum Beispiel darin, wenn ausgerechnet du dich über "sprachliche Vergewaltigungen" aufregst.

13.03.2018 12:51 Uhr
@Tochigi

Dieser Blödsinn kam in den 70er Jahren auf.
13.03.2018 13:24 Uhr
Zitat:
Dieser Blödsinn kam in den 70er Jahren auf.


du?

13.03.2018 13:48 Uhr
Zitat:
Aber ich frage mich, ob man wegen so einer Lappalie den BGH bemühen müss.


Das war ja in dem Fall die Dame selbst. Sie hat ja alle vorherigen Urteile nicht akzeptieren wollen. Und nicht alles, was von Außen wie eine Lapalie aussieht, ist auch eine.

Zitat:

Bei der beteiligten Sparkasse scheint die mangelnde Kundenorientierung das weitaus größere Problem zu sein und das kann kein BGH vorschreiben.


Sicherlich kann ein Bank jedem Kunden Formulare nach dessen Wunsch zur Verfügung stellen. Er müsste nur bereit sein, dafür auch die Kosten zu übernehmen. Du ahnst nicht, was für Wünschen und Klagen in Firmen so eingehen...

Im Massengeschäft führt aber nun mal kein Weg an einer Vereinheitlichung vorbei. Und egal wie man es macht, es wird immer, immer, immer einen geben, der mit genau dieser Form oder diesem Wortlaut nicht einverstanden ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.03.2018 13:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.03.2018 13:49 Uhr
Zitat:


Das war ja in dem Fall die Dame selbst

Das habe ich nicht bestritten :)
13.03.2018 17:36 Uhr
Es ging um Formulare, nicht um die direkte Anrede an sie. Ich bin froh, dass der BGH so urteilte. Beruhigend, dass da noch Richter mit gesundem Menschenverstand sitzen.
13.03.2018 18:21 Uhr
Daran wird die Gleichberechtigung nicht scheitern. Es spricht im übrigen auch nichts dagegen, die Kundschaft geschlechtsspezifisch anzureden. Gerade im Online-Banking kann das auch für Formulare eingesteuert werden.

Es ist allerdings gut, dass der BGH hier pro Bank geurteilt hat. Sonst wäre wieder eine zusätzliche Regulierung auf die Banken zugekommen - nur diesmal mit einem eher unwichtigen Thema.
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