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Fragenübersicht In der DDR wäre man für die öffentliche Aussage, Erich Honecker sei ein Idiot, bestraft worden. Wäre es in der Bundesrepublik ebenso, wenn man z. B. Helmut Kohl öffentlich einen Idioten nennen würde?
1 - 17 / 17 Meinungen
28.02.2018 07:34 Uhr
Bei Dol muss man in dem Falle vermutlich dankbar dafür sein, wenn man nicht direkt Kunde eines Standgerichtes wird.

28.02.2018 07:42 Uhr
Es ist in der Bundesrepublik natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt und straffrei (unabhängig davon, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.02.2018 07:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.02.2018 07:49 Uhr
Idiot heisst Neuling.

Wo ist da die Beleidigung.
28.02.2018 07:52 Uhr
Zitat:
Bei Dol muss man in dem Falle vermutlich dankbar dafür sein, wenn man nicht direkt Kunde eines Standgerichtes wird.



Kunde? Ob du da nicht was verwechselst?
28.02.2018 08:00 Uhr
Es gibt da so einen Witz. Kohl zu Honecker: "In der Bundesrepublik kann sich ein Bürger auf die Straße stellen und sagen "Kohl ist ein Idiot", ohne, dass ihm was passiert." Darauf Honecker: "Das dürfen unsere DDR-Bürger auch."
28.02.2018 08:02 Uhr
Zitat:
Es gibt da so einen Witz. Kohl zu Honecker: "In der Bundesrepublik kann sich ein Bürger auf die Straße stellen und sagen "Kohl ist ein Idiot", ohne, dass ihm was passiert." Darauf Honecker: "Das dürfen unsere DDR-Bürger auch."




Mist - ick bin Westberlina - also werde ick verknackt...
28.02.2018 08:04 Uhr
Zitat:
Zitat:
Es gibt da so einen Witz. Kohl zu Honecker: "In der Bundesrepublik kann sich ein Bürger auf die Straße stellen und sagen "Kohl ist ein Idiot", ohne, dass ihm was passiert." Darauf Honecker: "Das dürfen unsere DDR-Bürger auch."




Mist - ick bin Westberlina - also werde ick verknackt...


Du bist Migrant aus Westbetlin, das GG schützt auch dich!
28.02.2018 08:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es gibt da so einen Witz. Kohl zu Honecker: "In der Bundesrepublik kann sich ein Bürger auf die Straße stellen und sagen "Kohl ist ein Idiot", ohne, dass ihm was passiert." Darauf Honecker: "Das dürfen unsere DDR-Bürger auch."




Mist - ick bin Westberlina - also werde ick verknackt...


Du bist Migrant aus Westbetlin, das GG schützt auch dich!


Hmm - eigentlich hat Westberlin ja Restdeutschland übernommen, damit es dem Flehen nachkommen konnte und Haupstadt sowie Regierungssitz wurde.
28.02.2018 08:10 Uhr
Zitat:
Hmm - eigentlich hat Westberlin ja Restdeutschland übernommen, damit es dem Flehen nachkommen konnte und Haupstadt sowie Regierungssitz wurde.


Dafür hat die Bundesrepublik auch was übernommen: einen Großteil der Berliner Schulden.
28.02.2018 08:14 Uhr
Wenn ich anmerken darf, das fast alle hier Trump und Erdogan schon wesentlich heftiger gescholten haben, dann relativiert sich der "Idiot Kohl" schon gewaltig.
28.02.2018 08:16 Uhr
Zitat:
Zitat:
Hmm - eigentlich hat Westberlin ja Restdeutschland übernommen, damit es dem Flehen nachkommen konnte und Haupstadt sowie Regierungssitz wurde.


Dafür hat die Bundesrepublik auch was übernommen: einen Großteil der Berliner Schulden.


Recht so - auch die Republik kann sich mal was Feines leisten.

Die Schulden kamen ohnehin in erster Linie durch die Pflichtübernahme der Ostbezirke zustande.

28.02.2018 08:20 Uhr
"Nach dem Wegfall der Berlin-Förderung waren weder die Produktionsbetriebe im Westteil der Stadt noch die ehemals Volkseigenen Betriebe Ost-Berlins überlebensfähig"

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/
25-jahre-mauerfall-wie-sich-berlins-wirtschaft-aus-dem-jammertal-arbeitet/10939142.html
28.02.2018 08:27 Uhr
Zumindest würde es eine entsprechende Anklage geben, wenn man es auf einer laut AGB der FDGO verpflichteten Plattform täte. Was dabei herauskommt, wird man sehen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.02.2018 08:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.02.2018 08:29 Uhr
Zitat:
"Nach dem Wegfall der Berlin-Förderung waren weder die Produktionsbetriebe im Westteil der Stadt noch die ehemals Volkseigenen Betriebe Ost-Berlins überlebensfähig"


Nun ja - Westberlin hatte ja die altbekannte Insellage. Da war eine Subventionierung durch die politischen Kräfte in der Bundesrepublik gewünscht. Und was den Ostteil angeht, war dieser Teil der maroden Staatswirtschafterei in der DDR.

Insofern stimmt Dein Einwand - aber der Zustand hatte ja nachvollziehbare Gründe.
28.02.2018 09:17 Uhr
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Würde wohl am Ehersten treffen.

Bei einem lebenden Politiker kenne ich nur eine Judikatur aus Österreich und die besagt, der muss mehr aushalten.
28.02.2018 09:36 Uhr
Zitat:
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Es hat aber niemand behauptet, Kohl hätte Ziegen gefi****. Das wäre eine Verunglimpfung gewesen.
28.02.2018 10:46 Uhr
Zitat:
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


Welches Gesetz?

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