Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Wie sollte der deutsche Staat mit dieser Situation umgehen?
1 - 20 / 39 Meinungen+20Ende
0
21.01.2018 12:19 Uhr
Von meinem Rechtsempfinden her sollte kein Staat den Eingriff in hoheitliche Aufgaben durch einen dritten Staat tolerieren. Viele Staaten liefern daher auch keine Statsbürger aus. Daher ist hier eine Auslieferung zu verlangen.

Entweder die Todesstrafe in die hiesige Höchststrafe umzuwandeln oder neu aufrollen nach nationalen Recht. Alles Andere geht nicht.
21.01.2018 12:29 Uhr
Ist mir egal. Ich empfinde eine Frau mit deutschem Paß, aber marokkanischen Wurzeln, die sich zudem noch dem IS angeschlossen hat, weder in ethnischer noch in kultureller Hinsicht als Deutsche. Man hätte vielmehr besser hinschauen sollen, als man ihr den deutschen Paß verliehen hat.
21.01.2018 12:42 Uhr

Zitat:
Von meinem Rechtsempfinden her sollte kein Staat den Eingriff in hoheitliche Aufgaben durch einen dritten Staat tolerieren. Viele Staaten liefern daher auch keine Statsbürger aus. Daher ist hier eine Auslieferung zu verlangen.

Entweder die Todesstrafe in die hiesige Höchststrafe umzuwandeln oder neu aufrollen nach nationalen Recht. Alles Andere geht nicht.

Da hat er mal Recht.
21.01.2018 12:53 Uhr
Zitat:
Ist mir egal. Ich empfinde eine Frau mit deutschem Paß, aber marokkanischen Wurzeln, die sich zudem noch dem IS angeschlossen hat, weder in ethnischer noch in kultureller Hinsicht als Deutsche. Man hätte vielmehr besser hinschauen sollen, als man ihr den deutschen Paß verliehen hat.


Nun hat sie aber nach geltendem Recht die Staatsbürgerschaft. Bei der Frage, wie kommt so jemand zu einem Pass. ist eine andere Frage.

Ob man hier zu einer Ausbürgerung hin steuert, das wäre ein Rechtsakt, der noch zu beschließen wäre und hier wäre der Gesetzgeber zu fragen.

Wie sprechen, aber nun vom jetzt. Und hier greift eben die gegenwärtige Rechtslage und nicht jene, welche wir uns vllt wünschen würden.
21.01.2018 12:56 Uhr
Zitat:

Wie sprechen, aber nun vom jetzt. Und hier greift eben die gegenwärtige Rechtslage und nicht jene, welche wir uns vllt wünschen würden.


Und für sie greift nun eben die Rechtslage im Irak und damit eine Rechtslage, in die sie sich sehenden Auges hineinbegeben hat.
21.01.2018 13:39 Uhr
Wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, sollte Deutschlan die Auslieferung fordern und sie nach deutschem Recht vor Gericht stellen.

21.01.2018 13:40 Uhr
Zitat:
Ich empfinde eine Frau


In einem Rechtsstaat ist dein persönliches Empfinden zum Glück völlig irrelevant.
21.01.2018 13:45 Uhr
Zitat:

In einem Rechtsstaat ist dein persönliches Empfinden zum Glück völlig irrelevant.


Da hast Du recht! Deins aber glücklicherweise auch ;-)
21.01.2018 14:25 Uhr
Zitat:
sollte Deutschlan die Auslieferung fordern


Würde es nicht reichen, erst mal zu bitten bevor man fordert? Das wäre viel höflicher.
21.01.2018 14:26 Uhr
Selbstverständlich sollte Deutschland dafür sorgen, dass seine Staatsbürger nicht im Ausland nach Verfahren, die Grundsätzen eines Rechtsstaates kaum genügen, getötet werden. Auslieferung fordern und dann hier nach deutschem Recht verfahren.
21.01.2018 14:49 Uhr
Zitat:
Wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, sollte Deutschlan die Auslieferung fordern und sie nach deutschem Recht vor Gericht stellen.


Siehst du es auch so das in Deutschland ausländer grundsätzlich im Heimatland abgeurteilt werden sollen?
21.01.2018 15:11 Uhr
Zitat:
Wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, sollte Deutschlan die Auslieferung fordern und sie nach deutschem Recht vor Gericht stellen.



Aber hier hat sie doch nichts angestellt?!?
21.01.2018 15:11 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, sollte Deutschlan die Auslieferung fordern und sie nach deutschem Recht vor Gericht stellen.



Aber hier hat sie doch nichts angestellt?!?


Aber der Staat hat wohl gewisse Hoheitsrechte über seine Staatsbürgerschaft. Einfach gesagt, wir sperren unsere Bürger ein und sonst keiner.
21.01.2018 15:11 Uhr
Zitat:
Selbstverständlich sollte Deutschland dafür sorgen, dass seine Staatsbürger nicht im Ausland nach Verfahren, die Grundsätzen eines Rechtsstaates kaum genügen, getötet werden. Auslieferung fordern und dann hier nach deutschem Recht verfahren.


Stimmt auch wieder - insbesondere wegen der hier geforderten, recht barbarischen Todesstrafe.
21.01.2018 15:14 Uhr
Zitat:
Verbot der Auslieferung österreichischer Staatsbürger
§ 12. (Verfassungsbestimmung) (1) Eine Auslieferung österreichischer Staatsbürger ist unzulässig.
(2) Abs. 1 steht der Zurückstellung eines den österreichischen Behörden von einer ausländischen Behörde zur Durchführung bestimmter Verfahrenshandlungen oder im Zusammenhang mit der Leistung von Rechtshilfe nur vorläufig übergebenen österreichischen Staatsbürgers nicht entgegen.
§ 13
Text
Vorrang der Auslieferung
§ 13. Ist ein Auslieferungsverfahren gegen einen Ausländer anhängig oder liegen hinreichende Gründe für die Einleitung eines solchen Verfahrens vor, so ist es unzulässig, ihn auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen außer Landes zu bringen.


Um vllt auch meine Linie auch dem deutschen Leser klar zu machen, aufgrund welcher ausländischer Rechtsgrundlage ich denke.
21.01.2018 15:15 Uhr
Zitat:
Da sich EU-Bürger vor EU-Gerichten für ihre Taten verantworten müssen, können Mitgliedsstaaten künftig die Auslieferung eines eigenen Staatsbürgers, der in einem anderen EU-Land eine Straftat begangen hat, nicht mehr verweigern“, sagt Oberst Rudolf Gollia vom Innenministerium.

Bis jetzt hat Österreich seine Bürger zur Strafverfolgung (Ausnahme bilaterale Abkommen) nicht ausgeliefert. Laut neuem EU-Recht muss Österreich aber ab 2009 Beschuldigte zur Strafverfolgung ausliefern. Eine im EU-Raum angeordnete Haftstrafe gegen einen Österreicher sitzt der Täter aber weiterhin in Österreich ab.


EU-Intern ist dies anscheinend ausgehebelt durch höhergreifendes EU-Recht
21.01.2018 15:19 Uhr
Zu den Vorzügen einer deutschen Staatsbürgerschaft gehört, dass der deutsche Staat sich im Notfall auch im Ausland für die Interessen seiner Bürger einsetzt.

Rein vom Prinzip her müsste das auswärtige Amt hier natürlich alle diplomatischen Register ziehen, um die Frau ausgeliefert zu bekommen.

Aber scheiß' doch auf die ewige Prinzipienreiterei. Man kann auch mal Fünfe gerade sein lassen!

Angesichts des Umstandes, dass die Nation ohne solche islamistischen Spinner zweifelsohne besser dran ist und die Staatsbürgerschaft hier wohl ohnehin besser nicht hätte verschenkt werden sollen reicht es vollkommen, wenn man in dem Fall Dienst nach Vorschrift macht. Ein höflicher Brief der Botschaft an das irakische Justizministerium mit der Bitte, von der Todesstrafe abzusehen, recht vollkommen. Dann kann man den Fall zu den Akten legen.
21.01.2018 15:19 Uhr
Zitat:
Einfach gesagt, wir sperren unsere Bürger ein und sonst keiner.


Das ist Unsinn, weil es einem Österreicher einen Freibrief für Straftaten im Ausland geben würde, die im eigenen, kleinen Land keine wären.
21.01.2018 15:21 Uhr
Irgendwas mit Diplomatie, so dass lebenslänglich dabei rauskommt. Sollte das dann doch nicht klappen, hat mans wenigstens versucht. Wer sich halt in Gefahr begibt, kann da auch nur mit begrenztem Einfluss des Heimatlandes rechnen.
21.01.2018 15:34 Uhr
Besonders elegant wäre, wenn man eine Möglichkeit finden könnte, der Islamistin die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen.

Das wäre z. B. machbar, wenn sie beim Antrag falsche Angaben gemacht hätte, und irgendwie auch noch die marokkanische Staatsbürgerschaft behalten hätte.

Man sollte sich ihren Vorgang auf jeden Fall mal ansehen, schaden kann es nicht, und falls man etwas findet wäre man die Sorgen los.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.01.2018 22:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 39 Meinungen+20Ende