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Fragenübersicht Boris Palmer (Bündnis90/Grüne) fordert eine Beweisumkehr beim Alter der Flüchtlinge: wer seine Minderjährigkeit nicht belegen kann, gilt als volljährig. Findest du diese Forderung sinnvoll?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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03.01.2018 08:52 Uhr
Nein. Pauschale Urteile finde ich nicht sinnvoll.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden befragt durch das BAMF. Hier muss man den Befragern einen Entscheidungsspielraum zugestehen. Insbesondere aber sollte auch die Frage in der Vordergrund gerückt werden, warum ein 15-jähriger alleine unterwegs ist und wie er das schaffen konnte.
03.01.2018 08:56 Uhr
Es gibt im Zweifelsfall die medizinisch relativ einfach zu erstellende Methodik des Altersnachweises - das Röntgen des Handwurzelbereiches. Das sollte man als Standard für Jugendliche einführen, die ohne Papiere einreisen, oder wo die Papiere als dubios eingestuft werden. Die Problematik der Beweisumkehr stellt sich dann überhaupt nicht.
03.01.2018 09:00 Uhr
Boris Palmer ist der Beweis dafür, dass Leute, die in der CSU prima aufgehoben wären, Bündnis90/Die Grünen nur als Sprungbrett für höhere Weihen verstehen.

Eine Beweislastumkehr ist in unserem Rechtssystem die Ausnahme und nicht die Regel. Wenn es sehr berechtigte Zweifel am Alter des Flüchtlings gäbe, wäre es wahrscheinlich auch möglich, die Beweislast umzukehren.

Palmer aber bedient sich Generalverdächtigungen à la CSU. Das ist nicht sinnvoll und schon gar nicht rechtsstaatlich. Dass man mit solchen Ansichten grüner OB werden kann spricht für sich aber weder für die Person noch für Bündnis90/Die Grünen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.01.2018 09:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.01.2018 09:59 Uhr
Nein, das halte ich für wenig sinnvoll.

Statt dessen halte ich eine Zweifelsfallregelung für zielführend: Wenn bei Antragstellung bzw. Einreise die Minderjährigkeit behauptet wird und der aufnehmende Beamte begründete Zweifel hinsichtlich der Behauptung hat, wird das Alter durch geeignete Verfahren festgestellt bzw. eingegrenzt.
03.01.2018 10:10 Uhr
Zitat:
und der aufnehmende Beamte begründete Zweifel hinsichtlich der Behauptung hat


Bei der Vielzahl an grünen Beamten nicht praktikabel.
03.01.2018 12:23 Uhr
Ganz besonders bei Zwölfjährigen.
03.01.2018 12:23 Uhr
Wer den Staat belügt,der sollte mit voller Konsequenz behandelt werden. Gutmenschenphilosphie bringt hier keinen weiter.

Du willst 17 sein, und kannst es nicht belegen. Für mich bist 35 und aus.

Du willst zu Hause verfolgt sein und kannst es nicht belegen. Dann fährst Du wieder heim. Dein Problem.
03.01.2018 12:24 Uhr
Zitat:
Nein. Pauschale Urteile finde ich nicht sinnvoll.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden befragt durch das BAMF. Hier muss man den Befragern einen Entscheidungsspielraum zugestehen. Insbesondere aber sollte auch die Frage in der Vordergrund gerückt werden, warum ein 15-jähriger alleine unterwegs ist und wie er das schaffen konnte.


Du würdest staunen, was nichtmal Zehnjährige im Rahmen der Kinderarbeit alles fertigbringen.
03.01.2018 12:25 Uhr
Zitat:
Es gibt im Zweifelsfall die medizinisch relativ einfach zu erstellende Methodik des Altersnachweises - das Röntgen des Handwurzelbereiches. Das sollte man als Standard für Jugendliche einführen, die ohne Papiere einreisen, oder wo die Papiere als dubios eingestuft werden. Die Problematik der Beweisumkehr stellt sich dann überhaupt nicht.


Soweit ich weiß, kann man mit dieser Untersuchung nur feststellen, ob das Wachstum des Geröngten abgeschlossen ist, oder nicht.

Bei meiner Exfreundin war das Wachstum im Alter von 13 Jahren abgeschlossen.
03.01.2018 12:26 Uhr
Zitat:
wer seine Minderjährigkeit nicht belegen kann, gilt als volljährig.


Da werden sich Teenies aber freuen, wenn sie abends in der Kneipe beim Saufen erwischt werden!
03.01.2018 12:27 Uhr
Zitat:
Zitat:
und der aufnehmende Beamte begründete Zweifel hinsichtlich der Behauptung hat


Bei der Vielzahl an grünen Beamten nicht praktikabel.




Diese Verallgemeinerungen sind ja beinahe schon pathologisch.
03.01.2018 12:27 Uhr
Zitat:
Du willst 17 sein, und kannst es nicht belegen. Für mich bist 35 und aus.




Sehr erwachsen.
03.01.2018 12:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
wer seine Minderjährigkeit nicht belegen kann, gilt als volljährig.


Da werden sich Teenies aber freuen, wenn sie abends in der Kneipe beim Saufen erwischt werden!


Und pädophilen Freiern von zur Prostitution gezwungenen Kindern eröffnen sich wohl auch ungeahnte Möglichkeiten.
03.01.2018 14:29 Uhr
Dies ist nur einer der Punkte, die bei uns im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Asylbewerbern, illegal Einreisenden usw. falsch laufen ... und für die ich keine einfache Lösung weiß.
03.01.2018 19:58 Uhr
Zitat:
Soweit ich weiß, kann man mit dieser Untersuchung nur feststellen, ob das Wachstum des Geröngten abgeschlossen ist, oder nicht.


Zum einen das und zum anderen wird man damit nie feststellen können, ob jemand erst 17 oder schon 18 ist.
03.01.2018 20:02 Uhr
Zitat:
Boris Palmer ist der Beweis dafür, dass Leute, die in der CSU prima aufgehoben wären, Bündnis90/Die Grünen nur als Sprungbrett für höhere Weihen verstehen.


Man konnte ja Anfangs noch Hoffnung bei Palmer haben.

Inzwischen weiß man aber, dass der Apfel nicht weit vom Pferd fällt: Helmut_Palmer. Ja, zugegeben, blödes Wortspiel, wenn der Vater ein nebenberuflich Pomologe war... und hauptberuflich Remstall-Rebell.
04.01.2018 12:32 Uhr
Ich halte diese Forderung für dämlich, da die Sozialausgaben dann immens steigen. Man sollte über jeden Sozialleistungsempfänger, ob Flüchtling oder nicht, froh sein, wenn er sich jünger macht. Die Regelbedarfssätze steigen bis zur Volljährigkeit stark an.
04.01.2018 12:44 Uhr
Zitat:
und hauptberuflich Remstall-Rebell.


Genau, Palmer war Kult ;-)
05.01.2018 17:58 Uhr
Zitat:
Ich halte diese Forderung für dämlich, da die Sozialausgaben dann immens steigen. Man sollte über jeden Sozialleistungsempfänger, ob Flüchtling oder nicht, froh sein, wenn er sich jünger macht. Die Regelbedarfssätze steigen bis zur Volljährigkeit stark an.


Blödsinn.

Die Kosten für UMA sind deutlich höher als bei Erwachsenen. Hier geht es nicht nur um Regelbedarfssätze, sondern auch um Personalschlüssel, Schulpflicht, Betreuungsnotwendigkeiten und die Art und Qualität der Unterbringung. Außerdem müssen gesetzliche Betreuer bzw. Vormünder gestellt werden, die zusätzliche Kosten verursachen. Hinzu kommen ebenfalls erhöhte Kosten für medizinische Betreuung.
05.01.2018 18:04 Uhr
Zitat:
Nein. Pauschale Urteile finde ich nicht sinnvoll.
Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden befragt durch das BAMF. Hier muss man den Befragern einen Entscheidungsspielraum zugestehen. Insbesondere aber sollte auch die Frage in der Vordergrund gerückt werden, warum ein 15-jähriger alleine unterwegs ist und wie er das schaffen konnte.


Die Fragen sind sattsam beantwortet. Die allermeisten werden von ihren Familien vorgeschickt, um als Brückenköpfe zu dienen. Die Reisezeiten sind in der Regel kurz (wenige Wochen) und werden praktisch durchgängig durch Schlepper begleitet (i.d.R. wenigstens bis nach Italien/Griechenland/die Türkei). Dort werden die vermeintlichen UMA dann von anderen Schleppern in Empfang genommen und nach Norden geschafft.

Fast alle lügen bei den Befragungen; fast keiner kann seine Angaben durch geeignete oder überhaupt vorhandene Dokumente belegen. In den über die gesamte sog. Flucht mitgeführten Mobiltelefonen finden sich in der Regel keine Ablichtungen von Dokumenten. Viele sog. Flüchtlinge verfügen zudem über mehrere Mobiltelefone, die je nach Anlaß und Bedarf eingesetzt werden.

Vielfach werden für die Kontakte zu Verwandten gar keine sog. Smart-Phones mehr genutzt, sondern ältere Tastentelefone, die sich schwieriger überwachen und auslesen lassen bzw. bei denen man die Daten noch einfacher löschen kann, insbesonder auch deshalb, weil keine externe Speicherung bei Dienstleistern stattfindet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.01.2018 14:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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