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Anschlag in Manchester - findest Du es auch merkwürdig, daß einmal mehr so kurz nach dem Anschlag und in sehr kurzer Abfolge soviele mutmaßliche Unterstützer verhaftet werden? |
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24.05.2017 12:44 Uhr |
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Was soll daran merkwürdig sein? Selbstverständlich wird nach solchen Taten im Umfeld des mutmaßlichen Täters ermittelt. Eine Verhaftung heißt darüber hinaus auch noch lange nicht, dass der Festgenommene auch tatsächlich etwas mit der Tat zu tun hat. |
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24.05.2017 13:00 Uhr |
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Zitat:
Esbleibt die Frage, warum die Personen nicht vorher aus dem Verkehr gezogen wurden, wenn sie und ihre Absichten so bekannt waren, daß man schon wenige Stunden nach dem Anschlag zu Verhaftungen kommen kann.
Es ist ein Unterschied, vorläufig festgenommen zu werden, weil man zum Umfeld eines mutmaßlichen Täters gehört und die Ermittlungen nach einer Tat keinen Zeitverzug dulden, oder ob man den Behörden bereits im Vorfeld solcher Taten als Gefährder bekannt ist. Im letzteren Fall ist ein vorbeugender Freiheitsentzug, wie er Dir vorzuschweben scheint, rechtlich höchst bedenklich. Im ersteren Fall ist es ganz normale Polizeiroutine, wie sie auch nach einem Banküberfall einsetzen würde, sofern entsprechende Verdachtsmomente vorliegen. Und würde, sofern sich der Verdacht nicht bestätigt, auch wieder eine baldige Freilassung nach sich ziehen. |
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24.05.2017 17:30 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Esbleibt die Frage, warum die Personen nicht vorher aus dem Verkehr gezogen wurden, wenn sie und ihre Absichten so bekannt waren, daß man schon wenige Stunden nach dem Anschlag zu Verhaftungen kommen kann.
Es ist ein Unterschied, vorläufig festgenommen zu werden, weil man zum Umfeld eines mutmaßlichen Täters gehört und die Ermittlungen nach einer Tat keinen Zeitverzug dulden, oder ob man den Behörden bereits im Vorfeld solcher Taten als Gefährder bekannt ist. Im letzteren Fall ist ein vorbeugender Freiheitsentzug, wie er Dir vorzuschweben scheint, rechtlich höchst bedenklich. Im ersteren Fall ist es ganz normale Polizeiroutine, wie sie auch nach einem Banküberfall einsetzen würde, sofern entsprechende Verdachtsmomente vorliegen. Und würde, sofern sich der Verdacht nicht bestätigt, auch wieder eine baldige Freilassung nach sich ziehen.
Sich im Umfeld einer Person zu bewegen, heißt nicht tatverdächtig zu sein und bedeutet auch nicht zwingend eine vorläufige Festnahme zu begründen. Andernfalls hätten alle Familienmitglieder sowie Freunde und sonstige Inhaber sozialer Kontakte zum Attentäter inhaftiert werden müssen.
Das ist wie in diesem Fall eben auch in allen anderen Fällen nicht so. Vielmehr erfolgen sehr schnell offenkundig gezielte Zugriffe, die sich aus Deiner Begründung weder zwingend noch plausibel herleiten. |
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24.05.2017 20:23 Uhr |
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Jetzt also doch, wir sind im Krieg! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2017 20:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.05.2017 20:32 Uhr |
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Nein.
Verhaftungen folgen dann, wenn Verdachtmomente erhärtet werden - leider tun sie das manchmal eben erst durch ein Verbrechen. |
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24.05.2017 20:34 Uhr |
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Zitat:
Jetzt also doch, wir sind im Krieg!
du zeigst das falsche Flugzeug, "imperatordei" - Lügenpresse?
Es geht erstmal nur um den Einsatz von AWACS-Flugzeugen. |
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24.05.2017 20:36 Uhr |
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Ich war vielleicht ein bisschen schnell der Kampfeinsatz wird erst morgen beschlossen aber falsch ist es nicht, das siehst du erst morgen.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.05.2017 20:36 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.05.2017 20:57 Uhr |
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@Poz
Ich finde deine Beiträge wirklich nur noch schlecht. |
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24.05.2017 21:15 Uhr |
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Weil?
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24.05.2017 21:27 Uhr |
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Ich habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht - vermutlich hast du es eben ganz einfach nicht drauf. |
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24.05.2017 22:41 Uhr |
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Du hast gar keine Gründe für deine ständigen Unterstellungen außer deiner Impulsivität.
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24.05.2017 22:52 Uhr |
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Aber sonst ist unhöflich sein bei dir ok?
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24.05.2017 22:55 Uhr |
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Aber das ist bei Dol doch offensichtlich nicht der Fall.
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24.05.2017 23:16 Uhr |
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Und du meinst da kannst du dich damit über die Doliquette und das Gesetz hinwegsetzen?
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