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Fragenübersicht War dir bewusst, dass in Deutschland geborene Kinder von anerkannten Flüchtlingen einen deutschen Pass erhalten?
1 - 18 / 18 Meinungen
08.04.2017 13:38 Uhr
Was genau sollte daran neu sein?

Vor was hat der Umfrager denn solchen Schiss, dass er diese Umfrage als Gast stellt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.04.2017 14:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.04.2017 16:06 Uhr
Mmh, war mir so nicht bekannt.

Aus dem, was man zu dem Thema bei Wikipedia dazu nachlesen kann, geht nicht hervor, daß "in Deutschland geboren" gleich mit "deutscher Staatsbürgerschaft" ist.

Wäre tatsächlich interessant, wenn sich hier jemand näher auskennen würde.
08.04.2017 16:16 Uhr
Zitat:
Aus dem, was man zu dem Thema bei Wikipedia dazu nachlesen kann, geht nicht hervor, daß "in Deutschland geboren" gleich mit "deutscher Staatsbürgerschaft" ist.


War es bei dir denn anders, "fransecky"?
08.04.2017 16:20 Uhr
Stell Dich nicht so an Pozblitz. Es geht in der Umfrage ja wohl darum, daß beide Elternteile keine deutschen Staatsangehörigen sind.
08.04.2017 18:33 Uhr
Wer in den USA geboren wird, bekommt auch sofort den Amipass.
08.04.2017 18:37 Uhr
So ist es auch nicht ganz richtig.

(link entfernt weil er meinen ganzen Bildschirm verzerrt hat)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.04.2017 07:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.04.2017 18:48 Uhr
Nein. Es wäre auch nur dann der Fall, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren hier als anerkannter Flüchtling lebt.

Korrektur: Die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft reicht nicht aus, ein Elternteil muss einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben.
Entweder ist der Bericht falsch oder es liegen noch weitere Gründe für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft vor, die nicht genannt werden. Oder die dortige Einbürgerungsbehörde kennt die Rechtslage nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.04.2017 18:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.04.2017 18:51 Uhr
Zitat:
Nein. Es wäre auch nur dann der Fall, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren hier als anerkannter Flüchtling lebt.


Dann kannst Du die Fälle aus Oberammergau sicherlich erklären...
08.04.2017 19:14 Uhr
Zitat:
Oder die dortige Einbürgerungsbehörde kennt die Rechtslage nicht.


Würde ich in diesem Land ja mittlerweile durchaus für möglich halten - genauso wie eine absichtliche Unkenntnis.
08.04.2017 19:28 Uhr
Zitat:
Stell Dich nicht so an Pozblitz. Es geht in der Umfrage ja wohl darum, daß beide Elternteile keine deutschen Staatsangehörigen sind.


Richtig - es geht um die Staatsbürgerschaft der Neugeborenen.
09.04.2017 20:19 Uhr
Ist dem Umfragesteller bewusst, daß Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern auf dieser Welt eines der wenigen Länder ist, das die Staatsbürgerschaft an die Abstammung koppelt und nicht an den Geburtsort?

Damit ist eigentlich genau das, was der Umfragesteller hier so betroffen anprangert fast überall der Fall, außer in Deutschland. Hier gibts eben nur die Ausnahmeregelung, daß Kinder, die wegen anderer gesetzlicher Regelungen der Abstammungsstaaten nicht den Anspruch der dortigen Staatsbürgerschaft haben und hier geboren werden, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, um nicht staatenlos zu werden!
09.04.2017 20:21 Uhr
Zitat:
das die Staatsbürgerschaft an die Abstammung koppelt und nicht an den Geburtsort?


.. also wenn jemand im Flugzeug geboren wurde oder im Reagenzglas wäre das im Ausweis nicht besonders hilfreich!
10.04.2017 12:01 Uhr
Zitat:
.. also wenn jemand im Flugzeug geboren wurde oder im Reagenzglas wäre das im Ausweis nicht besonders hilfreich!

Sorry, aber was ist mit dem Gehirn eines Menschen passiert, der solchen Mist labert?
10.04.2017 12:06 Uhr
http://bit.ly/2nTfmX7

Das ist übrigens der fragliche Artikel, der aber auch keine Aufklärung bringt.
10.04.2017 12:18 Uhr
Zitat:
Dann kannst Du die Fälle aus Oberammergau sicherlich erklären...

Der Artikel scheint von einem Praktikanten verfasst, der nicht zwischen dem Aufenthaltsrecht für hier geborene und Pass unterschieden hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__33.html
10.04.2017 19:04 Uhr
Zitat:
Wer in den USA geboren wird, bekommt auch sofort den Amipass.


Na und? Was hat das mit dem Sachverhalt bzw. der Umfrage zu tun?
10.04.2017 19:07 Uhr
Zitat:
Ist dem Umfragesteller bewusst, daß Deutschland im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern auf dieser Welt eines der wenigen Länder ist, das die Staatsbürgerschaft an die Abstammung koppelt und nicht an den Geburtsort?

Damit ist eigentlich genau das, was der Umfragesteller hier so betroffen anprangert fast überall der Fall, außer in Deutschland. Hier gibts eben nur die Ausnahmeregelung, daß Kinder, die wegen anderer gesetzlicher Regelungen der Abstammungsstaaten nicht den Anspruch der dortigen Staatsbürgerschaft haben und hier geboren werden, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, um nicht staatenlos zu werden!


Ist nicht der Fall.
13.04.2017 13:46 Uhr
"Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. [Hervorhebung von mir]

Die Eltern werden nach der Geburt des Kindes vom Standesamt darüber informiert, wenn ihr Kind durch seine Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat."

[http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html]
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