Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Bist du auch für die Ausweitungen des Wahlrechts, wie sie im Hintergrundtext gefordert werden? |
|
28.02.2017 23:15 Uhr |
|
|
| |
Das Wahlrecht sollte im Rahmen eines Homogenitätsprinzip auf allen Ebenen nur von Leuten ausgeführt werden können, welche die Staatsbürgerschaft haben. Das Erlangen der Staatsbürgerschaft bedeutet für mich den Abschluß eines Integrationsprozessen. Mit Abschluß ist man angekommen und sollte mitreden, davor sollten lediglich die EU-Bürger mitstimmen auf den unteren Ebenen. |
|
|
|
28.02.2017 23:16 Uhr |
|
|
| |
Absatz 2 sind sachbewaltete Personen? Verstehe ich das richtig?
|
|
|
|
28.02.2017 23:20 Uhr |
|
|
| |
AustriasAnubis
Das sind Personen, die in allen Lebensbereichen gesetzlich betreut werden. Genaue Zahlen gibt es dazu nicht, Schätzungen gehen von 20 000 bis 40 000 Menschen aus, die aufgrund bestimmter Behinderungen sich in solcher vollen Betreuung (hieß früher Entmündigung)befinden. Und deshalb laut Wahlgesetz keinerlei Wahlrecht haben. |
|
|
|
28.02.2017 23:21 Uhr |
|
|
| |
@Parenthesis
Ich denke, das ist die Sachbewaltung. Also meinen wir das Gleiche. |
|
|
|
28.02.2017 23:26 Uhr |
|
|
| |
Ich weiß natürlich nicht, wie das in Österreich geregelt ist, Anubis, aber diese geseztliche Betreuung muss nicht immer alle Bereiche erfassen. Wer zum Beispiel noch selber seine Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden hinbekommen kann, für den wird die Bestellung/Bestallung (das wird mal so mal so in der Urkunde formuliert) nicht auf diesen Bereich ausgeweitet. Ich weiß nicht, ob das in Österreich genauso ist oder "ganz oder gar nicht". |
|
|
|
28.02.2017 23:32 Uhr |
|
|
| |
Hier mal so ein kleiner Auszug für die Nichtdeutschen unter uns:
Zitat:Gesetzliche Betreuung
Die gesetzliche Betreuung (früher nach altem Recht vor 1992 Vormundschaft genannt) wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet. Ab dem 01.09.2009 wird das Vormundschaftsgericht in Betreuungsgericht umbenannt. Das Betreuungsrecht regelt ausschließlich das Recht erwachsener Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen. Das Vormundschaftsrecht bezieht sich auf Minderjährige.
Das Gericht legt bei der Anordnung der Betreuung fest, in welchen Aufgabenkreisen der Betreuer tätig wird. Das sind die Bereiche, in denen der Betreute Hilfe benötigt. Die konkreten Aufgaben und Pflichten des Betreuers sind also von Fall zu Fall unterschiedlich, wobei es folgende typische Aufgabenkreise gibt: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung des Betroffenen in gerichtlichen Verfahren, Vertretung gegenüber Behörden, Kontrolle des Post- und Telefonverkehrs.
Wer noch mehr dazu lesen will:
http://www.beruf-betreuer.de/berufsbild-des-betreuers/gesetzliche-betreuung.html
|
|
|
|
28.02.2017 23:38 Uhr |
|
|
| |
Mir fehlt die Begründung für diese Forderungen. Außerdem wüßte ich gerne, auf welches Alter das Wahlalter festgesetzt werden soll und ob dies sowohl für passives als auch aktives Wahlrecht gelten würde. |
|
|
|
28.02.2017 23:41 Uhr |
|
|
| |
"Von der Senkung des Wahlberechtigungsalters halte ich gar nichts."
Warum genau, foreverdol. Ich kenne viele Leute unter 18, die schon sehr klare politische Vorstellungen und Kenntnisse haben, was ja durch Unterricht in Schulen verstärkt werden kann. Es ist dann schade, wenn in der Schule im Politikunterricht Wahlen und Programme von Parteien durchgenommen werden, die Schüler*innen aber ihr theoretisches Wissen erst mal nicht anwenden dürfen.
|
|
|
|
28.02.2017 23:56 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Warum genau, foreverdol. Ich kenne viele Leute unter 18, die schon sehr klare politische Vorstellungen und Kenntnisse haben, was ja durch Unterricht in Schulen verstärkt werden kann. Es ist dann schade, wenn in der Schule im Politikunterricht Wahlen und Programme von Parteien durchgenommen werden, die Schüler*innen aber ihr theoretisches Wissen erst mal nicht anwenden dürfen.
Weil es die einen und die anderen gibt. Und ich will nicht, dass unreife Kindsköpfe darüber entscheiden, wer hier Bundeskanzler wird.
Außerdem sagtest Du nicht, auf welcher Ebene die Senkung des Wahlalters erfolgen soll. Kürzung mit dem Rasenmäher halte ich nicht für sinnvoll.
Ich hielte die ständige und verpflichtende Einrichtung (Ausnahme: es findet sich niemand) von Jugendparlamenten in den Städten sinnvoll, damit Jugendliche lernen, ihre Stadt mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.
Aber keine Senkung des Wahlalters mit dem Rasenmäher.
Und Programme von Parteien werden im Unterricht auch nicht durchgenommen- da verbrennt sich kein Politiklehrer die Finger dran. |
|
|
|
01.03.2017 00:11 Uhr |
|
|
| |
@Ostpreußen
"Mir fehlt die Begründung für diese Forderungen."
Die Kurzbegründung gab ich mit "demokratischer Fortschritt".
So weit ich das überblicke, hat es in der Geschichte der modernen Demokratie immer wieder Ausweitungen des Wahlrechts auf bestimmte, vorher unberechtigte Gruppen gegeben. Arbeiter, Nichtwohlhabende, Frauen, in einigen Bundesländern Jugendliche ab 16 (wobei ich nicht weiß, wie das auf kommunaler Ebene ist), kommunales Wahlrecht für EU-Bürger*innen überall in der EU.
Hier sehe ich also eine Fortschrittstendenz und nehme weitere Gruppen in den Blick, die bisher ausgeschlossen sind. Wobei auch klar sein muss: Viele der vorgenannten Ausweitungen mussten hart erkämpft werden.
"Außerdem wüßte ich gerne, auf welches Alter das Wahlalter festgesetzt werden soll und ob dies sowohl für passives als auch aktives Wahlrecht gelten würde."
Das Alter ist Verhandlungssache. ;-) Derzeit realistisch ist wohl aktives Wahlrecht ab 16, weil es schon in einigen Ländern durchgesetzt ist.
Ich selbst sähe als ambitionierteren Schritt 14 als gute Möglichkeit. Wem der Gesetzgeber die freie Entscheidung über die Religionszugehörigkeit zutraut, dem könnte auch politische Wahl zugetraut werden. Denn Religion ist ein ziemlich komplexes System, Politik auch.
Ganz charmant finde ich die Lösung Wahlalter 0, die allerdings einige Probleme aufwirft, vor allem auch in der Durchsetzbarkeit.
Kinder und Jugendliche kämen wohl zunächst nur für das aktive Wahlrecht infrage, weil sie ein freies Mandat als Nichterwachsene oberhalb der kommunalen Ebene nur schlecht ausüben könnten, mal abgesehen vom Arbeitsaufwand, der mit Schule/Ausbildung kollidierte.
Ähnliches würde wohl auch für die vollbetreuten Personen gelten, da in der Hinterhand immer ein Betreuer stünde, der gegen ihren Willen Entscheidungen treffen könnte, die die freie Mandatsausübung einschränkten.
Bei Ausländer*innen aber, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehörten, sähe ich keine Gründe, nicht auch das passive Wahlrecht einzuräumen. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2017 00:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
01.03.2017 00:21 Uhr |
|
|
| |
@foreverdol
"Außerdem sagtest Du nicht, auf welcher Ebene die Senkung des Wahlalters erfolgen soll. Kürzung mit dem Rasenmäher halte ich nicht für sinnvoll."
Nun, ich schrieb "auf allen Ebenen" und meine damit alle politischen Ebenen von Kommune, Bundesland, Bundesebene bis zum EU-Parlament.
Kindsköpfe gibt es in jedem Alter, sogar 90-Jährige.
Bundeskanzler und Ministerpräsidenten wählen bei uns nur die Abgeordneten der jeweiligen Parlamente. |
|
|
|
01.03.2017 00:21 Uhr |
|
|
| |
Absenkung des Wahlalters: Ja
Wer schon als Minderjähriger Pflichten gegenüber dem Staat hat soll bitteschön auch die Rechte haben.
Ein stellvertretendes Wahlrecht für Kinder etc. lehne ich aber ab.
16 halte ich für ein gutes Einstiegsalter.
Bei hier lebenden Ausländern aus Nicht-EU Ländern wäre ich für ein kommunales Wahlrecht, geknüpft an den Nachweis des durchgehenden 5-jährigen Aufenthalts in der Kommune. |
|
|
|
01.03.2017 00:35 Uhr |
|
|
| |
Ich fordere die direkten Volksabstimmungen der Rest kann so bleiben.
|
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2017 00:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
01.03.2017 00:37 Uhr |
|
|
| |
Imperator Dei,
und warum kann der Rest so bleiben?
|
|
|
|
01.03.2017 13:54 Uhr |
|
|
| |
Nur der Einfachheit wegen. Sicherlich wäre es am besten alle Gesetze und Vorschriften nochmal auf den Prüfstand zu stellen ob sie noch Berechtigung haben.
|
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2017 13:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
01.03.2017 16:33 Uhr |
|
|
| |
@rKa
"Ein stellvertretendes Wahlrecht für Kinder etc. lehne ich aber ab.
16 halte ich für ein gutes Einstiegsalter."
Stellvertretendes Wahlrecht für Kinder lehne ich auch ab, das wäre dann eines der Probleme beim Wahlrecht ab 0 Jahren. Wobei da die gilt, wer es alleine in die Wahlkabine schafft, darf eben wählen, da dann die Briefwahl für ganz kleine Kinder ausgeschlossen sein müsste, was möglicher Weise den Gleichheitsgrundsatz verletzte.
"Bei hier lebenden Ausländern aus Nicht-EU Ländern wäre ich für ein kommunales Wahlrecht, geknüpft an den Nachweis des durchgehenden 5-jährigen Aufenthalts in der Kommune."
Das wäre immerhin ein Fortschritt, weil jetzt nicht Nicht-EU-Bürger*innen unter den Ausländer*innen benachteiligt werden. Allerdinsg wäre ich hier mutiger und würde es auf allen Ebenen gutheißen. Die geforderte Spanne von 5 Jahren Lebensmittelpunkt in Deutschland halte ich für Okay, wobei man da auch noch etwas runter gehen könnte. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 4 Teilnehmer (30 min.): 3 Posts/Std. (24 Std.): 3.46
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|