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Fragenübersicht Kinderehen werden grundsätzlich für ungültig erklärt! Was hältst du von der Grundsatzentscheidung?
1 - 6 / 6 Meinungen
24.02.2017 16:36 Uhr
Also, wenn eine 17-jährige heiraten will, wie im Hintergrund beschrieben, dann würde ich das nicht unter "Kinderehe" subsummieren und das mit Zustimmung der Eltern auch zulassen wollen. Das Kriterium "Zwang" kann man gesetzlich auch anders ausschließen, als über den rigorosen Weg, der da beschrieben ist.
24.02.2017 16:42 Uhr
Das sehe ich auch so. Generell aber ist die Anullierung richtig.
24.02.2017 17:35 Uhr
Was für ein populistischer Schwachsinn!

Würden die in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten, gäbe es kaum ein Problem.

Alle Ehen mit unter 16jährigen würden nicht anerkannt, bei Ehen mit über 16- und unter 18jährigen würde geprüft werden, ob ein Ehepartner unfreiwillig verheiratet wurde.

Glaubt wirklich jemand, sie werden die neuen Gesetze umsetzen, wenn sie es bei den bestehenden nicht tun?
24.02.2017 22:29 Uhr
Das sollte ja eigentlich selbstverständlich sein.
25.02.2017 20:57 Uhr
Man darf gespannt sein, wie das ganze mit dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie in Einklang gebracht werden soll.

Außerdem geht es hier u.a. um Ehen, die nach dem Recht des Herkunfstlandes offiziell geschlossen wurden.

Bisherige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist, daß solche Ehen (auch Mehrfachehen) anerkannt werden müssen, wenn sie im Herkunfstland rechtmäßig geschlossen wurden. Das hat u.a. Auswirkungen auf Leistungen die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Leistungen die nach SGB II bzw. SGB XII bezogen werden.

Außerdem sollen von dem Verbot auch Ehen erfaßt werden, die nach religiösem Recht (z.B. yesidisch oder islamisch) geschlossen wurden.

Diese werden aber i.d.R. nicht angezeigt.
Wie man in diesen Fällen ein solches Gesetz durchsetzen und dessen Einhaltung kontrollieren will, kann ich nicht erkennen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.02.2017 21:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.02.2017 23:23 Uhr
Zitat:
Man darf gespannt sein, wie das ganze mit dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie in Einklang gebracht werden soll.

Ich hoffe, es wird kein Problem sein, das mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor u.a. sexueller Ausbeutung zu koordinieren.

Zitat:
Außerdem sollen von dem Verbot auch Ehen erfaßt werden, die nach religiösem Recht (z.B. yesidisch oder islamisch) geschlossen wurden.

Echt, hat Aktivismus-Heiko das gesagt? :O Tatsächlich dürften die nur auf dem Radar der Behörden auftauchen, wenn über diese Ehen soziale Leistungen u.ä. beansprucht werden sollen. Ansonsten gebe ich Dir da Recht.
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