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Fragenübersicht Darf Erdogan in Deutschland Wahlkampf machen?
1 - 13 / 13 Meinungen
20.02.2017 19:39 Uhr
Formal dürfen wohl vermutlich, aber mir bleibt ein ungutes Gefühl dabei.
20.02.2017 19:42 Uhr
Grundsätzlich kann ihm die Einreise wohl verwehrt werden, aber dass dies geschieht ist extrem unwahrscheinlich.

Wenn er oder seine hiesigen Anhänger einen passenden Raum findet, dann kann er dort auch vor seinen Fans reden.

Theoretisch gelten lt. Grundgesetz manche Grundrechte, wie z. B. auch die Versammlungsfreiheit nur für Deutsche, aber viele seiner hiesigen Fans dürften wohl auch einen deutschen Pass haben. Ob sie den nun tatsächlich haben dürfen, oder ob sie eigentlich ihren türkischen Pass hätten abgeben müssen bzw. nach Abgabe nicht neu beantragen dürfen, ob ihnen also die hiesige Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden könnte, ist eine andere Frage, an deren Beantwortung wohl nur wenig Interesse besteht.
20.02.2017 19:44 Uhr
In Oberhausen hatte der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim am Samstag vor Tausenden Anhängern für die umstrittene Verfassungsreform geworben. Nordrhein-Westfalen rechnet damit, dass auch Staatschef Recep Tayyip Erdogan in Deutschland auftreten und Wahlkampf betreiben werde.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-nordrhein-westfalen-ist-gegen-wahlkampf-auftritt-a-1135339.html

Wenn es der Ministerpräsident darf....
20.02.2017 19:44 Uhr
Warum nicht? In Deutschland leben viele türkische Staatsbürger. Er wäre doch bescheuert, würde er dieses Potential verschenken.
20.02.2017 19:51 Uhr
Zitat:
In Oberhausen hatte der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim am Samstag vor Tausenden Anhängern für die umstrittene Verfassungsreform geworben. Nordrhein-Westfalen rechnet damit, dass auch Staatschef Recep Tayyip Erdogan in Deutschland auftreten und Wahlkampf betreiben werde.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-nordrhein-westfalen-ist-gegen-wahlkampf-auftritt-a-1135339.html

Wenn es der Ministerpräsident darf....


Er reiste offiziell als Privatmann zu einem privaten Besuch nach Deutschland.
20.02.2017 19:53 Uhr
Kann ich ad hoc rechtlich nicht bewerten.

Vermutlich könnte man ihm ein Einreisevisum verweigern, was aber wahrscheinlich erhebliche diplomatische Verwerfungen nach sich zöge.

Daran dürfte die Bundesregierung derzeit kein Interesse haben.
20.02.2017 20:42 Uhr
Das ist ungefähr so, als würde Merkel auf Mallorca Wahlkanmpf machen
20.02.2017 21:33 Uhr
Ja, darf er. Oder kann mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen, die ihm das verbietet?
21.02.2017 01:01 Uhr
@ foreverdol
Zitat:
Ja, darf er.

Nein, darf er nicht.

Zitat:
Oder kann mir jemand eine gesetzliche Grundlage nennen, die ihm das verbietet?

Art. 9 Abs. 1 des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen sowie § 15 Abs. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2017 01:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.02.2017 09:03 Uhr
Zitat:
Art. 9 Abs. 1 des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen sowie § 15 Abs. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.


Wenn ich die Kommentierung zu diesem Artikel richtig erinnere, geht es aber um "Gewerbsmäßigkeit". Dies dürfte im Falle dieser Propaganda-Reisenden aber nicht der Fall sein. Sie kassieren für ihre Auftritte hier wohl keine Kohle.
21.02.2017 09:06 Uhr
Drankriegen müsste man sie allerdings dann, wenn ihre Anliegen völlig konträr zu unseren Rechtsordnungen liegen sollten. Dabei kann es relativ wurscht sein, ob sie dies für die Türkei bewerben. Denn sie richten ihr Ansinnen an hier heimische Landsleute, die durch solche ideologische Verbrämung auf die Idee kommen könnten, sich hier ähnlichen Idealen zu verschreiben und das stellt eine potentielle verfassungsfeindliche Gefahr dar. Diese gilt es bereits präventiv zu vermeiden. Daher wäre eine Inhaltsüberprüfung der Wahlveranstaltung auch eine Möglichkeit die Demagogen aus Erdogistan etwas in die Schranken zu weisen - ansonsten eben wieder stante pede aus dem Saal zu befördern ins nächste Flugzeug zurück...
21.02.2017 10:40 Uhr
@ Ratatouille
Zitat:
Wenn ich die Kommentierung zu diesem Artikel richtig erinnere, geht es aber um "Gewerbsmäßigkeit".

Nein, beim Art. 9 Abs. 1 des Wiener Übereinkommen geht's um die persona non grata im diplomatischen Verkehr; hat nix mit Geschäften zu tun. Man muß natürlich den politischen Mut aufbringen, Erdogan zur unerwünschten Person zu erklären.
21.02.2017 13:52 Uhr
Die Parlamente Frankreichs und Italiens haben Sitze für im Ausland lebende Abgeordnete. Frédéric Lefebvre zum Beispiel ist der Abgeordnete für in den USA und Kanada lebende Franzosen in der Nationalversammlung.

Ich habe Vertreter aller im deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefragt, ob sie auch solche Auslandswahlkreise einführen wollen. Leider hat außer einer SPDlerin niemand geantwortet. Die SPD ist dagegen, weil sie keinen Wahlkampf im Ausland betreiben will.

Im Ausland lebende Deutsche wählen (diskret, ohne Wahlplakate) per Briefwahl an ihrem letzten deutschen Wohnort.

Laut Wikipedia können im Ausland lebende Türken an der Wahl zur Großen Nationalversammlung (TBMM) nur teilnehmen indem sie in die Türkei oder an die türkische Grenze fahren. Wahlkreise für Auslandstürken gibt es nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.02.2017 13:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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