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Fragenübersicht Mehr als 50 Gefährder könnten abgeschoben werden! Warum werden diese deiner Meinung nicht wirklich des Landes verwiesen, also abgeschoben?
1 - 20 / 47 Meinungen+20Ende
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07.01.2017 12:10 Uhr
Gute Umfrage, Desert!
07.01.2017 12:13 Uhr
Wie verworren diese ganze Sicherheitspolitik in Grundlage und Umsetzung wahrgenommen werden muß, zeigt sich doch deutlich in den (vermutlich nach Zensur freigegebenen)Tatsachen zum Fall des "Gefährders" Amri, die nun insgesamt in den Medien ausgeschlachtet werden!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2017 12:14 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.01.2017 12:22 Uhr
Hier wird einfach nicht in der Form Ordnung geschaffen, wie man sich das wünschen würde.

Weil dann müsste restriktiv abgeschoben werden, notfalls auch mit Fallschirmabsprung.
07.01.2017 12:26 Uhr
Das steht doch schon im Hintergrund:
Zitat:
Häufig fehlen gültige Ausweisdokumente, die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten ist oft mangelhaft.

Man erinnere sich an den Berlin-Attentäter Amri: schon Italien wollte ihn längst wieder loswerden, aber Tunesien hat einfach behauptet, daß er kein Tunesier sei. Vielleicht brauchen wir für Gefährder so etwas ähnliches wie die Sicherheitsverwahrung.
07.01.2017 12:27 Uhr
Griechische unbesiedelte Inseln würden sich eigenen z.b für Freunde wie Amri
07.01.2017 12:33 Uhr
"Man erinnere sich an den Berlin-Attentäter Amri: schon Italien wollte ihn längst wieder loswerden, aber Tunesien hat einfach behauptet, daß er kein Tunesier sei. Vielleicht brauchen wir für Gefährder so etwas ähnliches wie die Sicherheitsverwahrung."


Wenn ich schon den Begriff "Gefährder" statt Krimineller höre, geht mir die Hutschnur hoch.

Neuester Schrei:


"atmender Deckel"

ich staune immer wieder wie sich Blöde finden und diesen Wortmüll nachplappern
07.01.2017 12:36 Uhr
@ Herbert
Zitat:
Wenn ich schon den Begriff "Gefährder" statt Krimineller höre, geht mir die Hutschnur hoch.

Schon klar, weil Du von rechtsstaatlichem Vorgehen nichts hältst. Kriminell ist man erst, wenn man das Verbrechen schon begangen hat. Gefährder sind dagegen Leute, denen man nur zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.
07.01.2017 12:38 Uhr
"Vielleicht brauchen wir...."



Was heißt hier vielleicht?

Solche "Gefährder wie Amri" müssen rechtzeitig in Sicherheitsverwahrung und wir brauchen schnellstens durchgreifende Maßnahmen und kein "Gequatsche um den heißen Brei herum"!
Es bleibt auch zu hinterfragen, warum man nachweisliche Gefährder nach gewissen Auslandsaufenthalten wieder in unser Land gelassen hat.
07.01.2017 12:43 Uhr
Was diesem Aufgabenkomplex am meisten fehlt, ist der Mut zur Nonchalance.

Einfach mal machen, muss die Devise lauten. Nicht: ach Gott, was könnten bloß die Nachbarn denken!

Mal Fünfe gerade sein lassen, statt in Punkto Bürokratie immer Musterschüler sein zu wollen!
07.01.2017 12:46 Uhr
Wenn nur geredet und nichts getan wird,werden sich die "Einzelfalltaten" mehren und der Alltag wird bedrohlicher für Jeden!



07.01.2017 12:49 Uhr
Zitat:
@ Herbert
Zitat:
Wenn ich schon den Begriff "Gefährder" statt Krimineller höre, geht mir die Hutschnur hoch.

Schon klar, weil Du von rechtsstaatlichem Vorgehen nichts hältst. Kriminell ist man erst, wenn man das Verbrechen schon begangen hat. Gefährder sind dagegen Leute, denen man nur zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.



Bisher kann man schon jedem "Gefährder" eine kriminelle Tat zuordnen, man muß nicht immer erst bis zum Terroranschlag warten.


Deine blöden Unterstellungen betreffs meiner Person kannst du bitte unterlassen. Ich bin mit 67 immer noch straffrei!!!!
07.01.2017 12:52 Uhr
Dieses Gegreine von Kommunal- und Landespolitikern wie im Fall Amri (aber auch schon zuvor!) ist nicht zu ertragen.

Hauptsache, die Verantwortung wird hin und her geschoben und die Spitze dieser ganzen Verantwortungslosigkeit nimmt eine Kanzlerin ein,die ihren Amtseid "vergessen" hat.


P.S. Was "vergessen" bedeutet,ist überall nachlesbar!
07.01.2017 12:54 Uhr
" Kriminell ist man erst, wenn man das Verbrechen schon begangen hat."


da erlebe ich aber tagtäglich eine andere Praxis. Vorverurteilungen ohne Beweise, Beugehaft und Sicherheitsverwahrung für deutsche Staatsbürger sind keine Seltenheit.

Da sitzen manche Leute schon über drei Jahre im Knast und manche werden noch kurz vor dem Grab vor den Kadi gezerrt!

Nur bei den armen "Gästen" üben wir Milde
07.01.2017 13:05 Uhr
@Pomerius,


Dir scheint noch viel Lebenserfahrung zu fehlen.


Willst Du tatsächlich infrage stellen, daß "Gefährder" nicht in irgendeiner Weise straffällig wurden? Wozu gibt es sonst die Liste (mit der man allerdings sehr lax umgeht u.beispielsweise mit Personalmangel begründet, andererseits an die Aufmerksamkeit des Otto-Normalbürger appelliert).
Würdest Du erst anders reden, wenn man Dir oder einem Menschen Deines Umfeldes "eines über die Rübe" geben würde, Deine Geldbörse klauen,in der Nachbarschaft aus Frust und Begehrlichkeit das freundlich eingerichtete Asylheim anzündet, Deine evt.Frau vergewaltigte oder wenn gar jemand bei einem Terroranschlag unschuldig zu Tode kommt?

Denke mal weg von Deinem Schreibtischplatz!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2017 13:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.01.2017 13:19 Uhr
Die Antwort gibt der Umfragesteller doch selbst:

Zitat:
In der Praxis gibt es große Schwierigkeiten, abgelehnte Asylbewerber tatsächlich abzuschieben. Häufig fehlen gültige Ausweisdokumente, die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten ist oft mangelhaft.


Und auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten z.B. kann nur der Bund via Diplomatie Einfluss nehmen. Deshalb würde es Sinn machen, die Durchführung der Abschiebung, die bisher Ländersache ist, zur Sache des Bundes zu machen. Ansonsten bleibt es nämlich auch dabei, dass der Bund gar kein Interesse daran hat, da irgendwas zu unternehmen, weil die Abschiebung ja Ländersache ist.
07.01.2017 13:22 Uhr
@ Harzhexe
Zitat:
Was heißt hier vielleicht?

Vielleicht heißt, daß der Gesetzgeber hier mal kreativ tätig werden muß. Vielleicht ist das eine Lösung, vielleicht gibt es ja noch bessere Lösungen. Die aktuellen Regelungen zur Sicherheitsverwahrung passen jedenfalls nicht auf Gefährder.

Zitat:
Es bleibt auch zu hinterfragen, warum man nachweisliche Gefährder nach gewissen Auslandsaufenthalten wieder in unser Land gelassen hat.

Was heißt hier "hinterfragen"? Solche Gefährder wie Amri dürfen überhaupt nicht erst ins Land gelangen und wir brauchen schnellstens durchgreifende Maßnahmen und kein Gequatsche um den heißen Brei herum!

Zitat:
Willst Du tatsächlich infrage stellen, daß "Gefährder" nicht in irgendeiner Weise straffällig wurden?

Bei denen, die in irgendeiner Weise straffällig wurden, natürlich nicht, warum auch?

Zitat:
Würdest Du erst anders reden, wenn man Dir oder einem Menschen Deines Umfeldes "eines über die Rübe" geben würde, Deine Geldbörse klauen,in der Nachbarschaft aus Frust und Begehrlichkeit das freundlich eingerichtete Asylheim anzündet, Deine evt.Frau vergewaltigte oder wenn gar jemand bei einem Terroranschlag unschuldig zu Tode kommt?

Dir scheint noch viel Lebenserfahrung zu fehlen, wenn Du mir so kommen willst. Denke mal weg von Deinem Wohnzimmertischplatz! Wir sind ein Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung. D.h. der Staat hat die gottverdammte Pflicht, seine Bürger vor Verbrechen zu schützen, aber er hat auch die gottverdammte Pflicht, das im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu tun. Natürlich gibt es hier Defizite, warum meinst Du, daß ich mir über Dinge wie "Sicherheitsverwahrung für Gefährder" Gedanken mache? Aber Du wärst die erste, die (völlig zu Recht!) aufheulen würde, wenn man auf Grund eines solchen Gesetztes dann reihenweise Wutbürger in Sicherheitsverwahrung stecken würde, weil sie unter die "Gefährder"-Definition passen. Freiheitsentzug ist eine drastische staatliche Maßnahme, die gut überlegt sein will.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.01.2017 13:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.01.2017 13:26 Uhr
@ Herbert
Zitat:
Bisher kann man schon jedem "Gefährder" eine kriminelle Tat zuordnen, man muß nicht immer erst bis zum Terroranschlag warten.

Ist das so? Reicht ein Taschendiebstahl Deiner Meinung nach für eine (ggf. jahrelange) Sicherheitsverwahrung aus? Nein, Du brauchst nicht zu antworten, ich kenne Deine Antwort.

Zitat:
Deine blöden Unterstellungen betreffs meiner Person kannst du bitte unterlassen. Ich bin mit 67 immer noch straffrei!!!!

Mmh? Schlecht geschlafen? Wo habe ich Dir unterstellt, jemals straffällig geworden zu sein?

Zitat:
da erlebe ich aber tagtäglich eine andere Praxis. Vorverurteilungen ohne Beweise, Beugehaft und Sicherheitsverwahrung für deutsche Staatsbürger sind keine Seltenheit.

Ach. Nenne mal ein paar konkrete Beispiele und dann reden wir darüber.
07.01.2017 13:30 Uhr
@ Bilch
Zitat:
Einfach mal machen, muss die Devise lauten. Nicht: ach Gott, was könnten bloß die Nachbarn denken!

Mal Fünfe gerade sein lassen, statt in Punkto Bürokratie immer Musterschüler sein zu wollen!

Du denkst an so Sachen á la Erdogan in der Türkei? Funktioniert auch prima, in der Türkei gibt es seitdem keine Terroranschläge mehr. Bleibt nur die Frage: machen wir das mit einem Ermächtigungsgesetz oder wäre das nur überflüssiger Bürokratenkram?
07.01.2017 14:28 Uhr
Weil in Deutschland so gut wie niemand abgeschoben wird der nicht abgeschoben werden will.
07.01.2017 14:32 Uhr
Zitat:

Schon klar, weil Du von rechtsstaatlichem Vorgehen nichts hältst. Kriminell ist man erst, wenn man das Verbrechen schon begangen hat. Gefährder sind dagegen Leute, denen man nur zutraut, einen Terroranschlag zu begehen.


Zitat:
Vielleicht brauchen wir für Gefährder so etwas ähnliches wie die Sicherheitsverwahrung.


Mit welcher rechtsstaatlichen Grundlage?

Aber wir bräuchten Abschiebehaft für alle abgelehnten Asylanten oder Menschen die sich illegal in Deutschland aufhalten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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