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Fragenübersicht Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung! Was meinst Du dazu?
1 - 10 / 10 Meinungen
23.12.2016 17:27 Uhr
Dass auf jeden Fall der Täter haftet, nützt den Opfern wenig, wenn dieser mittellos und zudem noch tot ist. Aber ist es nicht so, dass stets die KfZ-Versicherung gesamtschuldnerisch haftet, die dann den Täter in Regress nehmen könnte, was in diesem Falle aber aus den o. g. Gründen nicht geht?

Bei dem häufigen Fall eines gestohlenen Autos, das bei anderen Autos Blechschäden verursacht, ist es jedenfalls so, dass der Geschädigte sich nur an die Versicherung halten muss.

Falls da nichts zu holen sein sollte, denke ich, dass im konkreten Fall die öffentliche Aufmerksamkeit hoch genug gewesen sein sollte, dass ein entsprechender Spendenaufruf erfolgreich sein dürfte.

Für andere Fälle könnte man ja durchaus einmal darüber nachdenken, die Einschränkung im OEG für nicht durch eine Versicherung erfasste Fälle aufzuheben.
23.12.2016 18:36 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei nicht um Fakenews handelt und frage mich, wie der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung begründet.
23.12.2016 19:30 Uhr
Es handelt sich um einen Einzelfall, der nicht vom Gesetz erfaßt wird.

Ob die Versicherung der polnischen Spedition einspringt, muß geklärt werden.

Außerdem ist ein möglicher Versicherungsschutz privater Natur (z.B. Risiko-Lebensversicherung) geprüft werden.

Kompliziert dürfte es bei den ausländischen Opfern sein.

Insgesamt muß man sagen, daß eine rechtliche Regelung aller möglichen Einzelfälle und privater Lebendrisiken schlicht unmöglich ist.

Der Staat könnte nur in Anspruch genommen werden, wenn man einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen staatlichem Handeln und dem Anschlag herstellen könnte.

Das wird die Regierung unter allen Umständen verhindern wollen.

Am Ende wird es eine Kulanzregulierung durch den Staat geben, die formal freiwillig und selbstverständlich ohne Anerkennung einer wie auch immer gearteten (Mit-/Teil-) Schuld.
23.12.2016 21:03 Uhr
Zitat:
[...] und frage mich, wie der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung begründet.


Ich denke, ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Wenn du dir das Auto eines Freundes leihst und damit einen Unfall baust, dann haftet deine Versicherung auch nicht, weder für den Schaden, den du bei Dritten anrichtest, noch für den deines Freundes.

Ich vermute einmal, dass diese Ausnahmeregelung damit begründet wird, dass man sich als Geschädigter in jedem Fall an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters halten kann.
23.12.2016 21:36 Uhr
Einfach nur Mist das die Angehörigen keine Entschädigung kriegen man sollte ihnen Entschädigungen zahlen da man ein Leben nicht zurück gewinnen kann.
23.12.2016 21:38 Uhr
Nahles hat jetzt angekündigt das sie doch eine Entschädigung erhalten. Finde ich auch richtig so!

(Die Opfer des Terror-Anschlags sollen laut Medienberichten entschädigt werden können. Das kündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) laut Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland an, über die die "Bild"-Zeitung berichtete.)
24.12.2016 16:33 Uhr
Angela Merkel und ihre Vasallen sollten zwangsenteignet und ihr Vermögen den Opfern zugesprochen werden. Schließlich sind sie die nächstgreifbaren direkt Verantwortlichen für die Toten und Verletzten.
24.12.2016 16:36 Uhr
Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass es sich dabei nicht um Fakenews handelt


Tja, was ist heute noch Fake und was vorallem nicht?
Bei heute im ZDF kann man sicher sein, dass ein sehr großer Teil Fake ist, aber ansonsten!?

24.12.2016 16:38 Uhr
Da gibt es doch noch Familie, die man zur Not regresspflichtig machen kann.





25.12.2016 13:34 Uhr
Zitat:
Da gibt es doch noch Familie, die man zur Not regresspflichtig machen kann.







Tunesische Bauern ohne Schulbildung. Da darf man gespannt sein, was dort zu holen ist.
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