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Sollte man jemanden abschieben können, auch wenn er keinen Pass hat? |
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22.12.2016 10:31 Uhr |
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Ja, das sollte so sein. Er kann sich in seinem Herkunftsland um die Ausstellung seiner Papiere kümmern - das muss ich bei Verlust meines Ausweises schließlich auch tun. |
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22.12.2016 10:42 Uhr |
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@TabulaRasa - der Mensch gibt an, wo er herkommt. Da kann er doch auch dahin zurück. Er wird vielleicht sogar überlegen, ob er bei der Perspektive künftig falsche Angaben darüber macht. |
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22.12.2016 10:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:der Mensch gibt an, wo er herkommt. Da kann er doch auch dahin zurück.
Hm. Die Erfahrung sagt aber, dass gerade auch dort getrickst wird. So dürfte die Zahl syrischer "Staatsangehöriger" in den letzten Monaten und Jahren sprunghaft angestiegen sein.
und was ist die Ursache dafür?
Scheinbar der "Freibrief" unserer Kanzlerin. |
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22.12.2016 10:57 Uhr |
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Praktischer wäre es, ihn ohne Papiere gar nicht erst hereinzulassen. Es wäre auch mit Grundgesetz etc. vereinbar, da die BRD nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist.
Bei denjenigen, die man mit Papieren aber ohne Visum hereinließe, bewahrte dann der Staat den Pass auf, sobald sie einen Asylantrag stellten (und ohne diesen kämen sie ohnehin nicht hinein).
Es könnte alles recht einfach und für alle Gutwilligen auch annehmbar sein, wenn denn der politische Wille wirklich vorhanden wäre. |
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22.12.2016 11:42 Uhr |
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Es ist dringend geboten, all die schmutzigen Tricks, sich um eine Ausschaffung zu drücken, endlich abzustellen. Die Masche mit den angeblich verlorenen Papieren ist schon seit Jahren ein Ärgernis, und es ist eine Schande, dass die Behörden sich solange schon auf der Nase herumtanzen lassen.
Eine Möglichkeit, entsprechende Leute wieder loszuwerden wäre, ein Abkommen mit irgendeinem hinreichend sicheren, möglichst weit entfernten Land zu treffen und dort Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen.
Vorbild wäre hierbei Australien, das ein vergleichbares Verfahren schon seit Jahren mit großem Erfolg praktiziert.
De Maizière hat ja gerade neulich Ägypten für sowas ins Gespräch gebracht. Man sollte den Herren mal beim Wort nehmen.
Sowas kann doch nicht so schwer sein. Warum ist der Vorschlag noch nicht Realität geworden? |
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22.12.2016 11:53 Uhr |
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Hat jemand seinen Pass verloren oder entsorgt, müssen Ersatzpapiere bei der jeweiligen Botschaft besorgt werden - das wird in der Praxis auch so gehandhabt. Das Herkunftsland zu identifizieren, ist allerdings nicht immer ganz einfach.
Man kann jemanden, der keinen Pass hat, nicht abschieben. Das ist ganz einfach und darüber gibt es auch keine Diskussionen. |
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22.12.2016 11:56 Uhr |
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@Bilch
Australien ist beim Thema Asyl kein Vorbild, sondern ein abschreckendes Beispiel für nicht rechtsstaatliche Verfahren, die über dubiose Verträge mit finanziell abhängigen Entwicklungsländern ermöglicht werden. |
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22.12.2016 12:04 Uhr |
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@HerbertP
Darüber braucht man nicht diskutieren, weil wir nicht über die Souveränität anderer Staaten zu entscheiden haben und Abzuschiebende nicht einfach vor deren Küsten aussetzen oder aus der Luft abwerfen können (so eine Forderung fehlt von Seiten der AfD und ihrer Freunde noch). |
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22.12.2016 12:05 Uhr |
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@Bilch
Und trotzdem musst du es dir immer wieder anhören, wie ich deine Meinung auch. Wenn du keine Gegenrede haben willst, bist du hier falsch. |
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22.12.2016 12:06 Uhr |
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[quote]@HerbertP
Darüber braucht man nicht diskutieren, weil wir nicht über die Souveränität anderer Staaten zu entscheiden haben ....
ne wir fliegen einfach rein und bombardieren oder organisieren Umstürze |
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22.12.2016 12:08 Uhr |
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Zitat:Man kann jemanden, der keinen Pass hat, nicht abschieben.
Dem stimme ich zu. Es ist realistisch unmöglich, jdn. ohne Pass in ein Land X abzuschieben.
Wer keinen Pass hat, darf also gar nicht erst rein, so sollte die Regel sein.
Wer anderweitig seine Staatsbürgerschaft nachweisen kann, da kann man einen Ersatzpass besorgen (solange: Abschiebehaft).
Wer dabei gelogen hat, bleibt in Abschiebehaft. (Da keine Abschiebung möglich ist, bleibt er halt da, ist dann sein Problem.)
Flüchtlinge aus Ländern, mit denen keine Rückführungsabkommen bestehen, sollten Asyl nur im Heimatland in der Botschaft des Asylgebers unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beantragen können. |
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