Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht 101-Jähriger muss 13 Jahre ins Gefängnis! Was meinst Du dazu?
1 - 15 / 15 Meinungen
19.12.2016 16:16 Uhr
Wie kann den ein Verfahren seit den Siebziger Jahren laufen und erst heute zum Urteil kommen?
19.12.2016 16:19 Uhr
Späte Sühne. Aber das wird ihm hoffentlich eine Lehre sein.
19.12.2016 16:19 Uhr
Zitat:
Wie kann den ein Verfahren seit den Siebziger Jahren laufen und erst heute zum Urteil kommen?


Wie aus dem Artikel hervorgeht, läuft das (Straf-)Verfahren erst seit dem vergangenen Jahr, nachdem Opfer Anzeige erstattet haben.

Ansonsten gibt es da keinen Haftbonus fürs Lebensalter. Einzige "Chance" des Mannes wäre Haftunfähigkeit. Wobei man das im Sinne des Schuldausgleiches sicher und berechtigt ganz genau prüfen wird.
19.12.2016 16:36 Uhr
Für solch ein widerwärtiges Verbrechen sollte man auch in diesem Alter noch ins Gefängnis müssen, wenn irgendwie zumutbar.
19.12.2016 17:38 Uhr
Auch wenn er nicht mehr viel von der Strafe absitzen kann, ist es doch korrekt, dass sie verhängt wurde.
19.12.2016 18:37 Uhr
Die Todesstrafe wäre ok. gewesen.
19.12.2016 18:55 Uhr
Ich glaube, bei einem 101-Jährigen, der sich möglicherweise sogar in den vergangenen 33 Jahren nichts hat zuschulden kommen lassen, ist die Wiederholungsgefahr außerordentlich gering.

Ich weiß auch nicht so recht, ob die Abschreckungswirkung, die von diesem Urteil vielleicht ausgehen könnte, nun tatsächlich andere von vergleichbaren Straftaten abhält. Im Allgemeinen rechnet man ja doch damit, etwas schneller erwischt zu werden, und rechnet nicht unbedingt damit, 101 Jahre alt zu werden.

Dem Sühnebedürfnis der Opfer und der britischen Öffentlichkeit mag dieses Urteil ja entgegen kommen. Bei den Opfern habe ich da ein gewisses Verständnis, allerdings halte ich den Wunsch nach Rache (und um nichts anderes geht es hier) für das am wenigsten edle Motiv einer Bestrafung.

Verjährung (die es für solche Straftaten in England nicht gibt) soll ja zuerst dem Rechtsfrieden dienen. Wenn das Volk aber unbedingt auch nach 33 Jahren noch Vergeltung wünscht, dann muss die Rechtsprechung diesem Wunsch im Sinne des Rechtsfriedens wohl tatsächlich nachgeben.
19.12.2016 19:05 Uhr
Rechtsstaatlich einwandfrei. Sein Glück, dass er jetzt erst verurteilt wurde - so wird er ein Großteil der Strafe vermutlich nicht absitzen mehr müssen. Und vermutlich wird er auch nicht zu den harten Jungs kommen, die mit Kinderschändern kein Pardon kennen.
19.12.2016 19:44 Uhr
Keine Ahnung, was so eine Bestrafung bringen soll, außer dass dem bei jeder Kombination von Minderjährigen und Sex sabbernden Pöbel eine lustige Story präsentiert wird. Dem alten Herrn wirds im Knast vermutlich nicht schlechter gehen als im Altenheim, wo er zwischen frustrierten, halbtoten Greisen dahinvegetieren musste. so gesehen ist das Urteil dir alle Seiten das Beste.
19.12.2016 20:47 Uhr
Möglicherweise kann der Verurteilte, genauso wie Gary Glitter, von Glück reden, daß er nach dem zum Zeitpunkt der Tat gültigen Recht verurteilt wurde. Bei einer Tat aus den letzten paar Jahren währen es eher noch einige Jahre mehr geworden
19.12.2016 20:51 Uhr
Steht sogar im Hintergrund: Hätte der Angeklagte Reue gezeigt, wäre er mit einer geringeren Strafe davongekommen.

Vielleicht hätte der Richter es dann aus Altersgründen bei einer Bewährungsstrafe belassen?
19.12.2016 21:31 Uhr
Ich sehe nicht, warum das Alter eine Auwirkung auf die Strafhöhe haben sollte, abgesehen vom Jugendstrafrecht natürlich.

Wenn der Täter und sein Anwalt einigermaßen fit sind, werden sie Haftunfähigkeit geltend machen und hätten in DEutschland gute Chancen, damit durchzukommen.

Wie auch immer - er wird höchstens einen kleinen Teil der Strafe wirklich absitzen.
20.12.2016 00:59 Uhr
Zitat:
Ich sehe nicht, warum das Alter eine Auwirkung auf die Strafhöhe haben sollte


Da hast Du völlig Recht. Aber es könnte sich auf die Art der Verbüßung auswirken.

Und - Juristen vor - wäre in Deutschland eine nicht lebenslängliche Haftstrafe zulässig, die sehr wahrscheinlich nicht mehr zu Lebzeiten des Verurteilten endet, also quasi doch lebenslänglich wäre?
20.12.2016 01:11 Uhr
Zitat:
Ich sehe nicht, warum das Alter eine Auwirkung auf die Strafhöhe haben sollte, abgesehen vom Jugendstrafrecht natürlich.


Demnach müsste auch die Jugendstrafe abgeschafft werden

20.12.2016 12:42 Uhr
Wo ist das Problem? Der Täter kann sogar noch froh sein, daß er solange unentdeckt in Freiheit leben konnte.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 15 / 15 Meinungen