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Fragenübersicht Richter sehen syrische Flüchtlinge nicht per se als politisch verfolgt an - Deine Meinung dazu?
1 - 20 / 45 Meinungen+20Ende
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23.11.2016 16:15 Uhr
Bleibt eine übergeordnete Entscheidung abzuwarten.
Am 22.11. gab es eine genau gegenteiliges Urteil des VG Düsseldorf.
"In ihrer heutigen Entscheidung geht die Kammer davon aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das syrische Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschenrechtswidriger Methoden verhöre. Diese Maßnahmen seien als politische Verfolgung einzustufen, weil der syrische Staat grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potentiellen Regime-Gegner sehe. Der längere Auslandsaufenthalt und die Asylantragstellung würden von der syrischen Regierung allgemein als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und zum Anlass für politische Verfolgung genommen."
Aktenzeichen: 3 K 7501/16.A
23.11.2016 17:43 Uhr
Über 90% der sogenannten Flüchtlinge sind definitiv nicht politisch verfolgt und gehören somit umgehend ausgewiesen.
23.11.2016 17:52 Uhr
Zitat:
Über 90% der sogenannten Flüchtlinge sind definitiv nicht politisch verfolgt
Und diese Information kannst Du wie belegen?
23.11.2016 18:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Über 90% der sogenannten Flüchtlinge sind definitiv nicht politisch verfolgt
Und diese Information kannst Du wie belegen?


Offizielle Zahlen des BAMF. Demnach sind seit 2014 rund 0,7 % der Antragssteller asylberechtigt (politisch verfolgt) im Sinne des Artikel 16a GG Satz 1.

www.bamf.de
23.11.2016 18:06 Uhr
Die Entscheidung entspricht der Lebenswirklichkeit und ist deshalb uneingesxhränkt zu begrüßen.

Noch begrüßenswerter wäre es, würden alle sog. Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie ausreisepflichtige, die nach Paragraph 60 Aufenthaltsgesetz geduldet werden, auch innerhalb längstens drei Jahren wieder ausreisen müssen bzw. abgeschoben werden.
23.11.2016 18:10 Uhr
Zitat:
Bleibt eine übergeordnete Entscheidung abzuwarten.
Am 22.11. gab es eine genau gegenteiliges Urteil des VG Düsseldorf.
"In ihrer heutigen Entscheidung geht die Kammer davon aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das syrische Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschenrechtswidriger Methoden verhöre. Diese Maßnahmen seien als politische Verfolgung einzustufen, weil der syrische Staat grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potentiellen Regime-Gegner sehe. Der längere Auslandsaufenthalt und die Asylantragstellung würden von der syrischen Regierung allgemein als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und zum Anlass für politische Verfolgung genommen."
Aktenzeichen: 3 K 7501/16.A


Interessant ist an diesem Urteil, daß das VG Düsseldorf offenkundig davon ausgeht, daß Assad in absehbarer Zeit wieder unumschränkter Herrscher in Syrien wird.

Andernfalls wäre die Begründung auch nicht plausibel, weil die Regierung Assad derzeit nur rund 1/3 Syriens kontrolliert.
23.11.2016 18:15 Uhr
Es wäre schön, wenn diese Einschätzung beibehalten werden könnte. Das würde die Repatriierung dieser ganzen syrischen Moslems deutlich vereinfachen.
23.11.2016 18:15 Uhr
Zitat:
Offizielle Zahlen des BAMF. Demnach sind seit 2014 rund 0,7 % der Antragssteller asylberechtigt (politisch verfolgt) im Sinne des Artikel 16a GG Satz 1.

Eine nichtssagende Aussage.
Wie z.B. durch die widersprüchlichen Gerichtsentscheide ersichtlich.
23.11.2016 18:34 Uhr
Die quasi schon systematische Erteilung von nur subsidiärem Schutz an viele Syrer halte ich für äußerst fragwürdig. Das verhindert nämlich vor allem den Familiennachzug. Ansonsten hat man zwar möglicherweise schnellere Verfahren, aber die Rechtssicherheit leidet - nicht umsonst die vielen Widersprüche.


@Ostpreußen

Du hast keinen blassen Schimmer über die Lebenswirklichkeit in Syrien, vom Asylrecht offensichtlich noch weniger. Das wollen wir mal festhalten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.11.2016 18:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.11.2016 18:38 Uhr
Zitat:
Die quasi schon systematische Erteilung von nur subsidiärem Schutz an viele Syrer halte ich für äußerst fragwürdig.
#
Man muß nur genauer hinschauen um zu erkennen wie willkürlich die Entscheidungen getroffen werden.
Mann bekommt vollen Status, Frau subsidiären Schutz, Kinder ebenso..
Einziger Unterschied: Der Sachbearbeiter..

Nicht umsonst sind allein in NRW rund 5000 Klagen deshalb anhängig.
23.11.2016 18:43 Uhr
@rKa

Zitat:
Man muß nur genauer hinschauen um zu erkennen wie willkürlich die Entscheidungen getroffen werden.


Wenn man sich mal mit einigen Syrern unterhält und sich anhört wie Entscheidungen zustande kommen und das Verfahren abläuft, kann man nur zu diesem Eindruck gelangen.
Erstaunlich ist es, dass vielen Rechtslastigen die Rechtsstaatlichkeit egal erscheint, Hauptsache schnell weg. Das kann aber nicht der Maßstab sein.
23.11.2016 18:53 Uhr
Zitat:
Wenn man sich mal mit einigen Syrern unterhält und sich anhört wie Entscheidungen zustande kommen und das Verfahren abläuft, kann man nur zu diesem Eindruck gelangen.

Never ending Story..
Ich habe in den letzten 18 Monaten hunderte dieser Bescheide gesehen.
Die Begründungen sind mitunter abenteuerlich, teils sogar bewußt falsch.
Und gar nicht so selten werden einfach mit c&p die Ablehnungen formuliert.
So schlecht daß sogar der der Name des Ursprungsbefragten noch im Text steht.

Oder Schwangeren wird unterstellt sie würden die Schwangerschaft vortäuschen, trotz Mutterpaß und olffensichtlich kurz vor der Niederkunft..
Könnte man Romane drüber schreiben.

Was mich daran stört ist die Tatsache der miesen Arbeit des BaMF, die zu Lasten aller geht.
Die Antragsteller werden zum Teil in jahrelange Warteschleifen gezwungen und der Steuerzahler muß für die Verfahren aufkommen.
In der Bevölkerung aber kommt nur der Flüchtling als Schuldiger in Frage..
23.11.2016 19:23 Uhr
Zitat:
Die quasi schon systematische Erteilung von nur subsidiärem Schutz an viele Syrer halte ich für äußerst fragwürdig. Das verhindert nämlich vor allem den Familiennachzug. Ansonsten hat man zwar möglicherweise schnellere Verfahren, aber die Rechtssicherheit leidet - nicht umsonst die vielen Widersprüche.


@Ostpreußen

Du hast keinen blassen Schimmer über die Lebenswirklichkeit in Syrien, vom Asylrecht offensichtlich noch weniger. Das wollen wir mal festhalten.


Na dann habe ich ja Glück, solche qualifizierten Leute wie Dich hier zu haben, die mir einmal richtig erklären, wie ich meine Arbeit zu machen habe.

Danke dafür.
23.11.2016 19:26 Uhr
Zitat:
@rKa

Zitat:
Man muß nur genauer hinschauen um zu erkennen wie willkürlich die Entscheidungen getroffen werden.


Wenn man sich mal mit einigen Syrern unterhält und sich anhört wie Entscheidungen zustande kommen und das Verfahren abläuft, kann man nur zu diesem Eindruck gelangen.
Erstaunlich ist es, dass vielen Rechtslastigen die Rechtsstaatlichkeit egal erscheint, Hauptsache schnell weg. Das kann aber nicht der Maßstab sein.


Unqualifizierter Schwachsinn.

Die sog. "rechtslastigen" sind derzeit die einzigen, die Rechtsstaatlichkeit einfordern.

Ginge es in Deutschland rechtsstaatlich in der Asyl- und Auländerfrsge zu, wäre kein einziger der sog. Flüchtlinge in Deutschland.
23.11.2016 19:44 Uhr
@Ostpreußen

Rechtslastige fordern reine Willkür in der Asylpolitik, nichts anderes. Das beweist schon dein letzter Satz eindrucksvoll.
23.11.2016 19:45 Uhr
Zitat:
@Ostpreußen

Rechtslastige fordern reine Willkür in der Asylpolitik, nichts anderes. Das beweist schon dein letzter Satz eindrucksvoll.


Dein Nachweis anhand der Rechtslage?!
23.11.2016 20:07 Uhr
@Ostpreußen

Die ist Rechtsstaatlichkeit schon ein Begriff und wie ein rechtsstaatliches Verfahren zu laufen hat, oder?
23.11.2016 20:41 Uhr
Dann werden sich jetzt halt von Seiten der entsprechenden Interessengruppen neue Lügen ausgedacht, um die Zwangsarabisierung argumentativ zu begleiten.
23.11.2016 21:10 Uhr
Zitat:
Die sog. "rechtslastigen" sind derzeit die einzigen, die Rechtsstaatlichkeit einfordern.

Dazu gehört dann bitte auch die volle Anerkennung der Gesetze und der daraus resultierenden Folgen.
Und dann ist es in letzter Konsequenz egal wie jemand in dieses Land gekommen ist.
In der Sekunde, in der er deutschen Boden betritt ist der diesen Gesetzen unterworfen, mit allen negativen und positiven Auswirkungen.
Und darunter fallen eben auch die Prüfungen der Rechtmässigkeit des Aufenthalts und auch der mögliche Widerspruch.

Wer Rechtsstaatlichkeit einfordert muß zwingend alle Folgen akzeptieren.
Dabei steht es ja jedem frei im Zweifelsfall selbst ein Verfahren anzustrengen.
Da frag ich mich dann wo diese Verfahren sind, wo die Kläger? Wenn denn die Verstöße so "eklatant und eindeutig" sind..
23.11.2016 21:16 Uhr
@Tochigi & Co., Ihr habt doch - pardon - nicht mehr alle Latten am Zaun!!

Wie heute in den Nachrichten zu vernehmen war, sind mittlerweile 32.000 (!!!) Klagen von Syrern und ähnlichen anhängig, die ihren Status hier aufwerten wollen. Das ist mittlerweile eine ganze Industrie, die hier den Staat und den Steuerzahler ausmanövriert. Und da wundert man sich tatsächlich (wie heute wieder in der Generaldebatte im BT zu erleben), daß immer mehr Leute die Schnauze voll haben!
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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