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Fragenübersicht Polizei lehnt Bewerberin mit Brustimplantaten ab - sie zieht vor Gericht! Was meinst Du dazu?
1 - 7 / 7 Meinungen
21.11.2016 21:23 Uhr
Gut, ich hab jetzt keine Brustimplantate und kann insofern zu deren Festigkeit nichts sagen. Und das ist auch gut so und bleibt so.

Ich finde diese überbordenden Fürsorglichkeit gegenüber der Bewerberin aber- sagen wir mal- ziemlich außergewöhnlich, wenn man sieht, wie wenig feinfühlig sonst oft mit Beschäftigten umgegangen wird. Von Brustimplantaten als Karrierehindernis habe ich ansonsten noch nie gehört.

Insofern glaube ich auch nicht, dass an dieser ausufernden Besorgnis gegenüber der Polizistin irgendwas dran ist, was einem Gericht standhält.
21.11.2016 21:41 Uhr
Wird sie wohl wenig Chancen haben. Implantate sind mögliche Gesundheitsrisiken, wer also noch wählen kann, wählt .
21.11.2016 22:29 Uhr
Bevor ich hier ein faires Urteil fällen könnte müsste ich die Probleme erst genauer analysieren.
22.11.2016 01:47 Uhr
Das soll ein Mediziner beurteilen. Grundsätzlich ist es völlig richtig, dass (zumal absichtlich herbeigeführte) Risiken bzgl. einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zur Ablehnung der Verbeamtung führen.
22.11.2016 18:07 Uhr
Die Polizei hat recht. Wenn der Implantateträgerin bei einem Einsatz die Brust platzt, dann geht sie wiederum vor Gericht und die Polizei hat die Arschkarte. Man muß solchen Unwägbarkeiten bei Kenntnisnahme als Unternehmer und selbstbestimmter Denker soweit es geht bereits im Vorfeld aus dem Wege gehen.

Die Polizeibewerberin soll in die Schreibstube und gut ist. Da hat sie es warm und das Sillikon bleibt geschmeidig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.11.2016 18:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.11.2016 18:27 Uhr
Kann ich nicht beurteilen. Dafür sind die medizinischen Voruntersuchungen eigentlich da, um auch langfristige Gefahren der Dienstunfähigkeit plausibel abzuschätzen.

Stellt sich die Frage, wie ein Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen will.

Dies kann nur über eine Gutachterentscheidung gelingen, die ggf. zu einer anderen Einschätzung kommt und zudem plausibler sind.
25.11.2016 14:22 Uhr
Die Jüngste ist sie ja nicht, keine Ahnung, wofür sie sich beworben hat. Da das Gericht inzwischen entschied, darf sie
sich nochmal bewerben. Hoffentlich kommt sie dann in eine Abteilung, die den Fall nicht kennt. Ich könnte bei einer Kollegin mit Silikontitten mein Maul nicht halten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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