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Haben die Bewohner einer Gated Community das Recht, zu entscheiden, wen sie in ihre Wohngemeinschaft einziehen lassen? |
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19.04.2016 10:31 Uhr |
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Wenn sie das entsprechend in die Management-Verträge für das Gelände aufnehmen, dann ja. In der Regel aber können die Eigentümer mit ihrem Teil-Eigentum machen, was sie wollen, also auch an jemanden verkaufen, der anderen nicht paßt.
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19.04.2016 11:08 Uhr |
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@HerbertP
Was ist nun aber, wenn Personen, die auch dort wohnen wollen, den Zaun aufschneiden und in so eine Gemeinschaft einbrechen?
Muss die Gemeinschaft das hinnehmen? |
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19.04.2016 11:19 Uhr |
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Das dürfte vor allem von der Vertragsgestaltung abhängen. Ich wage einmal die Annahme, dass hierzulande zumindest die Erben eines verstorbenen Bewohners nicht abgelehnt werden könnten. |
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19.04.2016 11:19 Uhr |
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@Schalke 04
Was sind denn zulässige Maßnahmen gegen solche Einbrecher? |
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19.04.2016 11:21 Uhr |
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@Scarabaeus
So wie ein Erbe in einen Mietvertrag eintreten muss, falls die geerbte Immobilie vermietet war, oder in eine Eigentümergemeinschaft mit Satzung, so können sich auch vom Erblasser geschlossene Verträge auf den Erben erstrecken. Und wenn der den Pflichten dort nicht nachkommt, muss er eben auch mit den Vertragsfolgen (beispielsweise eienm Ausschluss) zurecht kommen. |
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19.04.2016 11:23 Uhr |
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@Schalke 04
Mal angenommen, die Polizei fühlt sich nicht zuständig oder weigert sich.
Was soll man dann tun? |
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19.04.2016 11:35 Uhr |
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Zitat:Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Ich würde dann auch noch einen Anwalt dazu ziehen.
Eine komplett sinnfreie Maßnahme.
Zitat:Eigentlich machst Du einfach genau das was Du machen würdest, wenn die Polizei sich weigern würde, zu Dir zu kommen, weil jemand in Dein Haus eingebrochen ist.
Das Jedermmannrecht hattest du schon erwähnt.
Woraus speist sich dieses Jedermannrecht? |
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19.04.2016 11:42 Uhr |
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Zitat:Eine komplett sinnfreie Maßnahme.
In dem konkreten Falle schon, stimmt. Dennoch würde ich es tun.
Zitat:Woraus speist sich dieses Jedermannrecht?
Aus Gesetzen?
Wüsste ich nicht, dass Du das alles selbst weisst, würde ich mich jetzt ein wenig wundern ...
Du weisst was ich meine. Ich kenne die genaue, juristische benennung nicht, aber es geht um das Festhalten von offensichtlichen Gaunern. |
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19.04.2016 11:43 Uhr |
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Zitat:Zitat:Pardon aber das ist doch gerade der Witz an der Sache. Sonst brauche ich doch den Aufwand nicht.
Der Punkt ist, ob dieser Wunsch auch legitim und gesetzlich erlaubt ist?
Die Leute schließen sich zusammen, machen eine Satzung und bestimmen. Wems nicht passt, der kann (aussichtslos) versuchen, sich reinzuklagen. Eigentümer entscheiden, wen sie auf ihr Grundstück und in ihre Wohnung lassen.
Legal: Aber so was von!
Ob es legitim ist: Oh Grundgütiger, richte Du in Deiner Weisheit - und dann rutscht er denen halt den Buckel runter, egal wie weise er entscheidet. Oder? |
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19.04.2016 11:46 Uhr |
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Zitat:Die Leute schließen sich zusammen, machen eine Satzung und bestimmen. Wems nicht passt, der kann (aussichtslos) versuchen, sich reinzuklagen. Eigentümer entscheiden, wen sie auf ihr Grundstück und in ihre Wohnung lassen.
Ganz so einfach ist das in Deutschland nicht: Wenn Du Deine Wohnung vermieten möchtest und einem Bewerber sagst, Du nimmst ihn nicht, weil Du keine Neger, äh, also Farbigen als Mieter magst, kann der Neger, also der Farbige gegen Dich klagen. Aber nicht nur das, er wird sogar Recht bekommen ... Stichwort Diskriminierungsgesetz. |
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19.04.2016 11:49 Uhr |
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Zitat:Also fändest du eine Freiheitseinschränkung angemessen?
Ich? Ich erlasse keine Gesetze ...
Aber dennoch: ja, ich finde es angemessen, wenn man die Freiheit eines Einbrechers einschränkt.
Zitat:Würdest du eine Pflicht sehen, ihm den Lebensunterhalt zu zahlen? Nein, weshalb sollte ich einem Einbrecher seinen Lebensunterhalt finanzieren.
Wobei ... über meine Steuern mache ich das, denn kommt der Einbrecher in den Knast und arbeitet im Knast, dann bekommt er für diese Arbeit einen Lohn und der besteht irgendwie ja auch aus meinen Steuern. |
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