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Fragenübersicht Asyl in Dänemark: Regierung darf Wertgegenstände von Flüchtlingen konfiszieren - was hältst Du von diesem Vorgehen?
1 - 7 / 7 Meinungen
19.11.2015 14:55 Uhr
Wir können noch viel von anderen Ländern lernen
19.11.2015 15:17 Uhr
Völlig legitim.
Wenn mir eine staatliche oder nichtstaatliche Institution hilft - z.B. im Falle einer Krankheit oder bei Arbeitslosigkeit - wird das letztlich dadurch finanziert, dass ich selbst vorher in entsprechende Versicherungen eingezahlt habe. Warum sollte man also auswärtigen Hilfesuchenden die Hilfe generell gewähren, ohne sie finanziell daran zu beteiligen?

Positiver Nebeneffekt: Wenn man den Leuten am eigenen Leib deutlich machen würde, dass unser Sozialsystem nicht umsonst und nur zur eigenen Bereicherung gedacht ist, sondern von uns allen zusammen finanziert wird, würde es weniger ausgenutzt werden. Das gilt für Migranten genauso wie z.B. für den deutschen Bürokollegen, der alle anderthalb Wochen einen Tag aus purer Faulheit krankfeiert.
19.11.2015 15:40 Uhr
Jetzt wird mir einiges klar: Die Schlauchboote und Kutter im Mittelmeer gehen nur deswegen unter, weil die Flüchtlinge säckeweise ihre sagenumwobenen Schätze an Edelsteinen, Gold und Silber mit sich herumschleppen.
19.11.2015 18:27 Uhr
Selbstverständlich. Eigenes Vermögen mindert die Hilfebedürftigkeit und ist daher natürlich auf Sozialleistungen anzurechnen.
19.11.2015 18:29 Uhr
Zitat:
Jetzt wird mir einiges klar: Die Schlauchboote und Kutter im Mittelmeer gehen nur deswegen unter, weil die Flüchtlinge säckeweise ihre sagenumwobenen Schätze an Edelsteinen, Gold und Silber mit sich herumschleppen.

Ich wüsste nicht, dass alles unterhalb VOn Silbersäcken nicht als Wertgegenstand gilt. Wenn du aus derart wohlhabenden Verhältnissen kommst, dass du dir eine solche Denkweise erlauben kannst, wundert mich auch deine Ignoranz bzgl z.B. der Sorgen um die Kosten der Migrantenflut nicht.
19.11.2015 19:27 Uhr
Jedes Land soll selbst entscheiden, wie viele Flüchtlinge es unter welchen Umständen aufnimmt.

In der BRD ist es m. W. so, dass ein Anspruch auf ALG II nur dann besteht, wenn der Beanspruchende über kein eigenes Vermögen (ab einer gewissen Höhe, ohne selbstbewohnte Wohnung etc.) verfügt. Man kann sich da ja durchaus über Details streiten, aber ich sehe nicht so ganz, wie eine Schlechterstellung einheimischer Hilsbedürftiger sich rechtfertigen ließe.
21.11.2015 18:32 Uhr
Zitat:
Jetzt wird mir einiges klar: Die Schlauchboote und Kutter im Mittelmeer gehen nur deswegen unter, weil die Flüchtlinge säckeweise ihre sagenumwobenen Schätze an Edelsteinen, Gold und Silber mit sich herumschleppen.


Die Flüchtlinge würden auch gerne bequem mit dem Flugzeug einreisen. Das wäre auch viel bequemer und billiger als der Landweg. Leider geht das nicht, weil Gesetze die Fluggesellschaften dazu verpflichten, die Flüchtlinge wieder zurückzubringen, wenn sie keine ordentlichen Papiere habe. Guckst Du hier: http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-warum-sie-nicht-per-flugzeug-kommen-koennen-a-1051827.html
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