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Fragenübersicht Ungarn hält einen Zug voller Flüchtlinge, welcher in Richtung Deutschland gestartet war auf, um die Flüchtlinge zu internieren. Billigst du diese Vorgehensweise?
1 - 15 / 15 Meinungen
03.09.2015 20:20 Uhr
Natürlich. Den Zug weiterreisen zu lassen wäre widerrechtlich, da Deutschland dann wohl kaum das erste EU-Land wäre, das die Flüchtlinge betreten...
03.09.2015 20:20 Uhr

Nein!!!
03.09.2015 21:49 Uhr
Viele dieser Flüchtlinge kommen vermutlich aus Staaten, die keine Rechtsstaaten sind, sondern in denen vielmehr Willkürherrschaft praktiziert wird. Das ist ja vermutlich auch für viele von ihnen ein nicht unwesentlicher Fluchtgrund.

Sie wollen in Rechtsstaaten leben, in Staaten also, in denen sich auch und gerade der Staat an seine eigenen (zudem auf demokratische Weise zustande gekommenen) Gesetze hält. Mir scheint - Kenner des ungarischen Rechts mögen mir widersprechen, wenn ich mich irren sollte - der ungarische Staat tut dies gerade. Die Praxis, Flüchtlinge ohne jede Registrierung einreisen zu lassen und sie dann einfach in das nächste EU-Land durchzuwinken, stimmte jedenfalls nicht mit EU-Recht überein.

Wer gesetzeskonformes Vorgehen ablehnt, der befürwortet ein willkürliches Vorgehen. In diesem Falle wäre das ein willkürliches Vorgehen, das vermutlich im Interesse der Flüchtlinge liegt, das sie also vermutlich zunächst einmal gutfänden, aber in einem Rechtsstaat wären sie dann ja irgendwie nicht angekommen.



04.09.2015 07:04 Uhr
Nein - dieses Verhalten ist unmenschlich, da den Flüchtlingen erst Hoffnung gemacht wird, damit sie in die Falle tappen.

Ich gehe davon aus, dass Orbán diese Menschen als "Geiseln" missbrauchen wird, um Sonderregelungen innerhalb der EU bei der zu erwartenden Flüchtlingsverteilregelung für Ungarn zu erreichen.
04.09.2015 16:55 Uhr
Es stellt sich die Frage, ob die "Flüchtlinge" bei dem Grenzübertritt NACH Ungarn oder während ihres Aufenthaltes IN Ungarn geltendes ungarisches Recht gebrochen haben.

Ist dies der Fall, so hat die ungarische Regierung selbstverständlich das Recht, die Gesetzesbrecher in Haft zu nehmen, um strafverfolgende Maßnahmen einzuleiten.

Wenn es dazu notwendig ist, einen Zug an der Weiterfahrt zu hindern, um den Gesetzesbrechern habhaft zu werden, dann ist das zwar ein drastisches Mittel, aber nach ungarischem Recht offensichtlich konform mit dem Gesetz.
04.09.2015 17:44 Uhr
Zitat:
nach ungarischem Recht offensichtlich konform mit dem Gesetz


Diejenigen, die den Flüchtlingen die Zugfahrkarten verkauften, leisteten demnach Beihilfe zu diesem Gesetzesbruch?
04.09.2015 18:12 Uhr
Zitat:
Diejenigen, die den Flüchtlingen die Zugfahrkarten verkauften, leisteten demnach Beihilfe zu diesem Gesetzesbruch?


Haben die Fahrkartenverkäufer den "Flüchtlingen" bei dem Grenzübertritt NACH Ungarn geholfen?

Haben die Fahrkartenverkäufer den "Flüchtlingen" bei etwaigen Straftaten in Ungarn geholfen?

Haben die Fahrkartenverkäufer Kenntnis von etwaig begangenen Straftaten der "Flüchtlinge" gehabt?

Eine strafrechtlich relevante Tat kann nur vorsätzlich begangen werden. Eine fahrlässige Beihilfe gibt es nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.09.2015 20:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.09.2015 09:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
Diejenigen, die den Flüchtlingen die Zugfahrkarten verkauften, leisteten demnach Beihilfe zu diesem Gesetzesbruch?


Haben die Fahrkartenverkäufer den "Flüchtlingen" bei dem Grenzübertritt NACH Ungarn geholfen?

Haben die Fahrkartenverkäufer den "Flüchtlingen" bei etwaigen Straftaten in Ungarn geholfen?

Haben die Fahrkartenverkäufer Kenntnis von etwaig begangenen Straftaten der "Flüchtlinge" gehabt?

Eine strafrechtlich relevante Tat kann nur vorsätzlich begangen werden. Eine fahrlässige Beihilfe gibt es nicht.


Blubb.

Hatten die Fahrkartenverkäufer eine Kenntnis vom Zielort der Reise?

Na bitte...
05.09.2015 09:19 Uhr
Zitat:
Eine fahrlässige Beihilfe gibt es nicht.


Unkenntnis der Gestze schützt neuerdings vor Strafe?

Dann wird mir einiges klarer an "mickos" Verhalten.

05.09.2015 09:30 Uhr
Nein, Unkenntnis schützt nicht.

Schuldausschließungsgründe, wie sie bei Dir vorliegen, dagegen schon.
05.09.2015 09:50 Uhr
Zitat:
Nein, Unkenntnis schützt nicht.

Schuldausschließungsgründe, wie sie bei Dir vorliegen, dagegen schon.


Nehmen Faschos eigentlich grundsätzlich Dreckschleuderkurse bei Scientology?

05.09.2015 09:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, Unkenntnis schützt nicht.

Schuldausschließungsgründe, wie sie bei Dir vorliegen, dagegen schon.


Nehmen Faschos eigentlich grundsätzlich Dreckschleuderkurse bei Scientology?


Diese Frage solltest Du an die Damen und Herren der Scientology Gruppe richten. Vielleicht nimmt man sich dort Deiner an.
05.09.2015 09:53 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nein, Unkenntnis schützt nicht.

Schuldausschließungsgründe, wie sie bei Dir vorliegen, dagegen schon.


Nehmen Faschos eigentlich grundsätzlich Dreckschleuderkurse bei Scientology?


Diese Frage solltest Du an die Damen und Herren der Scientology Gruppe richten. Vielleicht nimmt man sich dort Deiner an.


Ist das eine Einladung, "mickos"?

Da lehne ich mal lieber dankend ab.

05.09.2015 10:02 Uhr
Ja, ich gehe auch davon aus, dass man bei den Scientologen ein gewisses Maß an Qualität von den Besuchern erwartet; eine Qualität, die Du einfach nicht hast.
05.09.2015 13:47 Uhr
Zitat:
Ja, ich gehe auch davon aus, dass man bei den Scientologen ein gewisses Maß an Qualität von den Besuchern erwartet; eine Qualität, die Du einfach nicht hast.


Na bitte - ich lag da mit meiner Vermutung wohl alles andere als falsch.

Glückwunsch, "mickos".
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