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Was hältst Du von einem generellen Mindesttempo auf Überholspuren? |
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25.06.2015 04:32 Uhr |
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Unnötig, die bestehende Mindestgeschwindigkeit reicht vollkommen aus. Rücksichtslosigkeit muß nicht noch begünstigt werden. |
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25.06.2015 04:34 Uhr |
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Ehe wir darüber nachdenken, sollte man erst mal die Richtgeschwindigkeit zum Tempolimit machen. Dann wäre das Fahren für alle sowieso schon mal entspannter. |
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25.06.2015 08:29 Uhr |
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Stell ich mir gerade schwierig vor, die Limits gut zu bemessen. Kommt immer auf die Autobahn und die Verkehrssituation an. Wenn ich auf einer relativ leeren A9 nach München fahre, dann behindern schon die, die auf der Mittelspur 160 dahinkriechen den Verkehr. So bald es aber dichter wird, muss man auch mit 120 öfter mal auf die linke Spur. Gut, 100 auf der linken Spur ist sowieso das absolute Minimum, langsamer soll man wirklich nur im Stau fahren.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.06.2015 10:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.06.2015 08:33 Uhr |
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Eine Mindestgeschwindigkeit lässt sich spätestens dann nicht durchsetzen, wenn infolge eines hohen Verkehrsaufkommens und dem daraus resultierenden Stau Stillstand auf den Schnellstraßen herrscht.
Diese Ausnahme, die auf vielen Teilstrecken alltägliche Situation ist, müsste dann explizit beschrieben und rechtlich unangreifbar geregelt werden. |
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25.06.2015 08:41 Uhr |
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Von einer solchen Geschwindigkeitsregelung halte ich nichts. Wie schon geschildert ist es schwierig, hier bestimmte sinnvolle Sollgeschwindigkeiten festzulegen. Und wie will man das messen? Mit einem Radar und dann verkehrsdichteabhängig - was man bei Stausituationen sowieso zwingend machen muss? Das funktioniert nicht.
Mit dem Rechtsfahrgebot ist eigentlich alles rechtlich abgedeckt, was man braucht. Man müsste nur wirklich das Rechtsfahrgebot auch mal durchsetzen. Da gehört auch dazu, den stur 170 auf der Mittelspur dahinkriechenden Fahrer einen "Gutschein" zu verpassen, wenn er eine ausreichen große Lücke auf der rechten Spur hätte.
Gerade so eine spurbezogene Mindestgeschwindigkeit liefert doch für diese permanenten Mittelspurschleicher Rechtfertigung, ewig auf der Spur bleiben zu dürfen! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.06.2015 10:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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25.06.2015 08:46 Uhr |
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Zitat:Gerade so eine spurbezogene Mindestgeschwindigkeit liefert doch für diese permanenten Mittelspurschleicher Rechtfertigung, ewig auf der Spur bleiben zu dürfen!
Warum denn das? Das Rechtsfahrgebot besteht doch weiterhin.
Zitat:Da gehört auch dazu, den stur 170 auf der Mittelspur dahinkriechenden Fahrer einen "Gutschein" zu verpassen, wenn er eine ausreichen große Lücke auf der rechten Spur hätte.
Theoretisch ist das möglich. Praktisch gibt es dafür aber keinen Grund, denn wenn der verkehr es zulässt, permanent 170 zu Fahren, dann ist doch alles gut und nur notorische "Sich-aufregen-woller" regen sich auf. |
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25.06.2015 08:50 Uhr |
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Völlig überflüssig, solange zugleich geregelt ist, daß Überholspuren eben Überholspuren sind und nicht dauerhaft als Fahrspur genutzt werden sollen. |
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25.06.2015 08:50 Uhr |
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Zitat:Wenn ich selber gerade überholt werde kann ich nicht auch jedesmal auf die linke Spur, nur weil so ein Penner meint, er hätt die Mittelspur gepachtet.
Völlig unlogisch. Wenn der, wie Du ihn nennst, "Kriecher", 170 in der Mitte fährt und Du von ihm ausgebremst wirst, während Du selbst gerade überholt wirst, fährst Du eh so Vorausschauend, dass der, der Dich, der Du deutlich über 170 fährst, überholt, nicht lange für den Überholvorgang braucht, weil er ja nochmal schneller ist als Du es bist.
Ich verstehe Dein Problem also noch immer nicht. |
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25.06.2015 08:52 Uhr |
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@ Giordano
Zitat:Wie schon gesagt: Das Rechtsfahrgebot wäre an und für sich ausreichend.
Eben.
Zitat:Das Problem ist nur, daß das niemand ernst nimmt.
Warum sollte jemand, der das Rechtsfahrgebot nicht ernst nimmt, dann das Mindestgeschwindigkeitsgebot ernst nehmen? |
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25.06.2015 08:59 Uhr |
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@Giordano
Einfach etwas mehr Zeit einplanen und du wirst sehen, wie entspannt das Leben sein kann. |
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25.06.2015 18:33 Uhr |
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Das gibt es quasi schon, da der Überholvorgang zügig abzuschließen ist. Findet kein Überholvorgang statt, ist die rechte Spur zu nutzen. Daher gibt es bereits rechtliche Handhabe gegen lange Schnecken auf Überholspuren. |
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