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Fragenübersicht Was hältst Du davon, dass schon das Betrachten von Raubkopien rechtlich problematisch ist?
1 - 14 / 14 Meinungen
06.12.2013 17:31 Uhr
Tolle Sache das.
06.12.2013 18:01 Uhr
Für den Dreck an Filmen, Prequels, Requels, Remakes und Franchise, den man in den letzten Jahren in den Kinos zu sehen bekam müsste man eigentlich Schmerzensgeld erhalten. Ich erinnere an so glorreiche Filme wie Feuchtgebiete, Pacific Rim, Spiderman 2, alle Marvel-Verfilmungen, Kick-Ass 2, Man of Steel, World War Z, After Earth, Iron Man, Iron Man 2, Iron Man 3 (Gehört zu Marvel, aber der Dreck muss einfach separat aufgeführt werden), Oblivion, War Horse, usf.

Der letzte gute Film war Django Unchained, gefolgt von Inglourious Basterds und Frost/Nixon.

Wer sich diesen Schund, der sich Film schimpft, freiwillig reinzieht kann man nur bemitleiden. Wer dann dafür auch noch zahlt ...

Apropos: Die neuesten "Knaller" auf dem Kinomarkt: Carrie (ein Remake) und Oldboy (auch ein Remake). Sorry - dann schaue ich lieber den alten Shit legal auf youtube an, den keine Sau kennt (da ist wenigstens Liebe zu erkennen) oder ich warte bis der Schund im TV läuft. Und eine DVD eines "Klassikers" bekommt man heutzutage auch für einen Abbel und'n Ei angedreht.
06.12.2013 18:02 Uhr
Ich finde "Danke für den Fisch" schon lange nicht mehr komisch, originell oder was auch immer damit bezweckt wird.
06.12.2013 18:02 Uhr
Bedenklich. Nicht nur, dass es sich dabei um die Kriminalisierung eines sehr großen Teils der Bevölkerung handelt. Die drakonischen Strafen für Raubkopierer sind mehr als ungerecht im Vergleich zu tatsächlich gefährlichen Taten.
06.12.2013 18:58 Uhr
Das Verbot lässt sich ohnehin nicht durchsetzen. Dann könnte man nämlich gleich jeden nach 1980 geborenen einbuchten, denn so ziemlich jeder, der mit dem Internet und seinen Möglichkeiten aufgewachsen ist, hat schon einmal damit zu tun gehabt.
Und außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.
06.12.2013 19:00 Uhr
Zitat:
Wer sich diesen Schund, der sich Film schimpft, freiwillig reinzieht kann man nur bemitleiden.


Na dann: Mein Mitleid ist dir sicher.
07.12.2013 09:36 Uhr
Freier Zugang für Freie Menschen
07.12.2013 11:16 Uhr
die Umfrage stellt das völlig falsch dar. Die Kanzlei die diese Abmahnungen verschickt hat ist im Medienrecht wohlbekannt dafür, dass sie sich mit ihren Aktionen selbst gern am Rande der Illegalität bewegt. Abmahnungen für Streaming-Nutzer halte ich juristisch für haltlos. Die Werke werden weder gespeichert, noch werden sie vom Nutzer weiterverbreitet. Was soll daran illegal sein?
07.12.2013 12:46 Uhr
Das ist relativ konsequent, würde ich sagen. Denn ob man einen Film nun erst komplett downloaded, bevor man ihn sich ansieht, oder ob man ihn sieht, während man ihn downloaded, ist doch letztlich gehupft wie gesprungen. Es bleibt eine Urheberrechtsverletzung, da der Urheber des Gesamtwerks dafür keinen Cent sieht.

Nun kann man natürlich auf dem Standpunkt stehen, dass die Urheber von Filmen, Büchern, Musik etc. ihre Werke generell kostenlos anbieten sollten. Außerdem kann man die Rolle der Verleger (Filmverleih, Musikmultis etc.) und die Höhe ihrer Gewinnspanne im Vergleich zu der des eigentlichen Urhebers durchaus kritisch sehen. Aber daraus kann eine Einzelperson trotzdem nicht ableiten, dass das Urheberrecht für sie nicht gilt. Wenn Gesetze immer nur für die gelten würden, die die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Regelung "einsehen", wäre der Rechtsstaat de fakto nicht mehr existent.
07.12.2013 13:16 Uhr
Das Eigentumsrecht gibt es nicht ohne Grund und eine Raubkopie anzusehen (sofern man wissen sollte es handelt sich um eine Raubkopie) ist nichts großartig anderes als selbst diese Kopie für seine Zwecke herzustellen.
07.12.2013 15:57 Uhr
Ich bin gegen eine Strafbarkeit der Inanspruchnahme solcher Dienste und finde "Raubkopiererei" grundsätzlich nicht schlimm.
Trotzdem ist "betrachten" in dem Fall ein Euphemismus, denn es geht um bewussten Konsum von illegalen Dateien und damit auch um bewusste Unterstützung illegaler Aktionen.
07.12.2013 17:04 Uhr
Auch wenn man den Schutz geistigen Eigentums grundsätzlich für sinnvoll hält (was man nicht tun muss), stellen sich doch die Fragen, wie weit dieser Schutz gehen sollte, welche Grundrechte zur Durchsetzung dieses Schutzes in welchem Maße eingeschränkt werden dürfen, und ob nicht bei einem vernünftigen Ausgleich aller Interessen gewisse Aufweichungen dieses Schutzes sinnvoll wären.

Schauen wir einmal 30 - 35 Jahre zurück: Es war damals (und ist es m. W. auch heute noch) völlig unproblematisch, zum privaten eigenen Gebrauch Schallplatten auf Tonbandkassetten zu überspielen. Es hat auch niemanden ernsthaft gestört, wenn diese im privaten Rahmen weitergegeben wurden. Bücher und Videokassetten konnte man (und kann es noch heute) an Freunde verleihen, das Kopieren war aufwendiger als bei Musik, wurde aber ebenfalls praktisch nicht verfolgt, solange es im privaten Rahmen erfolgte.

Verfolgt wurde eigentlich nur das gewerbsmäßige Anbieten derartiger Kopien, und auch da war es in aller Regel nur der Anbieter, der Ärger riskierte, nicht der Konsument.

Und auch wenn wahrscheinlich damals schon auf eine verkaufte LP mehrere kopierte Kassetten gleichen Inhalts kamen, konnte die Musikindustrie damit ganz gut leben, zumal sie (jedenfalls in der BRD) auch noch aus dem Verkauf von Leerkassetten einen gewissen Anteil erhielt.

Ich wage einmal die Annahme, dass eine Entkriminalisierung des reinen Konsums und ein Verzicht auf jegliche Auskunftspflicht der Provider bei derartigen Handlungen nicht zu einem Ruin von Film- und Musikindustrie führen würden, wohl aber zu einer Zunahme des Rechtsfriedens.

Wer einmal einen im Kino abgefilmten ruckligen und verwackelte Film bei einem der einschlägigen Anbieter gesehen hat, der wird möglicherweise, wenn der Film es denn verdient, sich diesen Film auch noch einmal im Kino ansehen wollen. Wer zehntausende und aberzehntausende von Musikstücken "sammelt", der hätte sich - bei strikterer Durchsetzung des Urheberrechts - ohnehin nur einen Bruchteil davon selbst gekauft.

Bei attraktiverer Gestaltung des legalen Konsums und angemessenerer Preisgestaltung ließen sich auch die legalen Umsätze wieder erhöhen, zumal der von der Musik- und Filmindustrie genannte "Schaden" durch Raubkopien ohnehin grotesk überhöht ist.

Rechtlich und technisch fragwürdige Konstrukte (Störerhaftung, Zwischenspeicherung, wirksamer Kopierschutz) wären dann verzichtbar.


09.12.2013 07:55 Uhr
Warum gilt nur der Schutz für geistiges Eigentum? Wer schützt mich vor der Schnüffelei des Staates?
09.12.2013 12:07 Uhr
@Herbert

Wer die Macht hat, hat Recht. Deswegen heißt es ja auch "Rechtsstaat".
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