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Fragenübersicht Tantra vor Gericht: Extra-Steuer für intime Massagen - was sagst Du dazu??
1 - 14 / 14 Meinungen
07.11.2013 08:20 Uhr
Die Steuer wird natürlich nur bei Erfolg der Massage (=Orgasmus) erhoben...
07.11.2013 08:22 Uhr
Rein wissenschaftlich kann die Steuer auch nach Menge des Ejakulats (bei Männern) und Feuchtigkeitsgrad (bei Frauen) unterschiedlich ausfallen - die Grenzen der Bemessung werden natürlich dann auch noch auf EU-Richtlinienkonformität geprüft werden müssen.
07.11.2013 08:54 Uhr
Ich denke man kann eine Vergnügungssteuer komplett abschaffen! So ein Mist!

Und Tantra muss billig bleiben! :-)
07.11.2013 08:56 Uhr
Zitat:
Tantra muss billig bleiben!


Ich organisiere sofort eine Demo mit Plakaten, Bannern und Fahnen. Ein wunderbares Motto für die Demo...
07.11.2013 09:20 Uhr
Bin dabei!

Für die wichtigen Dinge lohnt es sich auf die Straße zu gehen!
07.11.2013 09:33 Uhr
Auch eine gewöhnliche Entspannungsmassage ist ein vergnügen
07.11.2013 09:34 Uhr
Vergnügungssteuer... was für ein hanebüchener Begriff ansich...Der Mensch soll an den Staat Steuern dafür bezahlen, daß er sich ein wenig vergnügt... Unglaublich...
07.11.2013 09:37 Uhr
Laut der Stuttgarter Vergnügungssteuersatzung unterliegt u.a. der Vergnügungssteuer

Zitat:
das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in
Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnli-
chen Einrichtungen sowie in Wohnungen (z.B. Terminwohnungen). Das
Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Wohnungen ist
nur dann steuerpflichtig, wenn hierfür ein Entgelt erhoben wird.


Dem Streit, ob eine Tantramassage nun eine sexuelle Vergnügung ist oder nicht, könnte die Dame also leicht aus dem Weg gehen, wenn sie für ihren Service kein Entgelt erhebt.
07.11.2013 09:39 Uhr
Ganz schlecht - nachher sinkt womöglich noch die Nachfrage für Tantrakurse... ;)
07.11.2013 10:21 Uhr
Warum sollte sie für ihre Dienstleistung kein Entgeld nehmen? Nur weil ein Entgeld gezahlt wird, muß es keine sexuelle Vergnügung sein. Tantra kann man auch als medizinische Massage ansehen.
07.11.2013 10:23 Uhr
Schon gut, @WMB...

Genau darüber, ob Tantra nun ein sexuelles Vergnügen ist oder nicht, wird ja das VG Stuttgart entscheiden. Ob die Kammer das auch im Selbstversuch testet?
07.11.2013 10:25 Uhr
Übrigens zahlen einige private Krankenkassen die Tantramassage bei ärztlicher Verordnung. Dait ist doch eigentlich alles geklärt...
07.11.2013 16:50 Uhr
Tantra ist fremde Schweinigelei. Bei uns soll die Mutti gut kochen, dann gibt es auch ein Bienchen ins Tagebuch.
08.11.2013 09:42 Uhr
Zitat:
Tantra vor Gericht


Also da fällt mir ja nun gar nichts mehr dazu ein. Ich hoffe es war wenigstens eine nichtöffentliche Sitzung?
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