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Fragenübersicht Bahn muss für Verspätungen aufgrund von Unwetter und Streik (aka "höhere Gewalt") zahlen - wie bewertest du das?
1 - 9 / 9 Meinungen
26.09.2013 18:51 Uhr
Schwachsinn.
27.09.2013 00:35 Uhr
Also ich finde das richtig denn ansonsten würde sich die Bahn bei fast jeder Verspätung auf höhere Gewalt berufen um nicht zahlen zu müssen. Außerde würde sie wie schon in der Antworoption steht auch die Motivation verlieren wirksam gegen Unwetter usw vorzusorgen.
27.09.2013 06:19 Uhr
weshalb muß die Bahn für beispielsweise Unwetter gerade stehen, Fluggesellschaften aber nicht?

Die Regelung wird im Zweifel zu Preiserhöhungen führen ohne daß die Bahn über auf Gleisen liegende Bäume fahren kann. Auch unter umgeknickten Oberleitungen kann die Bahn trotz des Urteils nicht durchfahren, muß aber entschädigen, was nicht gerade zur Kostenreduktion beiträgt.

Bei Streik bin ich unentschlosssen, aber bei Unwetter finde ich das Urteil unsäglich.
27.09.2013 06:32 Uhr
Man kann übr die Bahn ja meckern, aber was kann sie für schlechtes Wetter und Unwägbarkeiten wie "Personenschäden"? Dieser Beschluss wird zu weiteren und noch drastischeren willkürlichen Preiserhöhungen führen, ohne Regulativ.

Bahn verstaatlichen!
27.09.2013 08:54 Uhr
Diese Zahlungen werden in der Bilanz der Bahn nicht merkbar zu Buche schlagen.
Erstens betreffen sie nur einen Teil des Fahrpreises und zweitens machen viele Berechtigte ihre Forderungen gegenüber der Bahn aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit nicht geltend.

27.09.2013 08:56 Uhr
Für durch Selbstmörder verursachte Verspätungen muß die Bahn jetzt schon zahlen und das sind weitaus mehr, als Unwetter- und Streikausfälle ...
27.09.2013 09:07 Uhr
schlecht, denn diese Behinderungen sind von natürlicher Art.
27.09.2013 15:17 Uhr
"Man kann übr die Bahn ja meckern, aber was kann sie für schlechtes Wetter und Unwägbarkeiten wie "Personenschäden"?"

Und was kann der Kunde dafür?
Er hat eine Leistung eingekauft die nicht geliefert wird.
Warum soll er alleine den Schaden haben?
27.09.2013 17:56 Uhr
Es ist ein Armutszeugnis, dass im Falle von Entschädigungen immer wieder Gerichte bemüht werden müssen, und die Unternehmen (darunter auch Fluggesellschaften) ihre Kunden eher als Bittsteller behandeln, denn als Kunden.

Die Bahn bietet eine Leistung an, für die der Kunde auch zahlt. Zur Leistung gehört m.E. auch das Einhalten der von der Bahn freiwillig erstellten Fahrplänte. Wenn der Fahrplan nicht erfüllt wird, ist die Leistung nicht erbracht. Folglich muss der Kunde entschädigt werden.

(Nur mal so nebenbei: die Bahn könnte doch generell 1 Std. mehr für ihre Verbindungen in die Fahrpläne schreiben.)
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