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Fragenübersicht Was hältst Du davon, daß Vermieter ihren Mietern, die die Wohnanlage mit Cigarettenqualm verpesten, kündigen dürfen?
1 - 12 / 12 Meinungen
07.07.2013 13:53 Uhr
Wenn es massiv überhand nimmt und der Vermieter sonst Gefahr läuft, einen oder mehrere andere Mieter zu verlieren, dann finde ich es okay - und da sind jetzt die Schäden in der Raucher-Mietwohnung noch nicht berücksichtigt, denn bei starkem Zigarettenkonsum setzt sich das wirklich tief in den Wänden fest..
07.07.2013 14:03 Uhr
Das dürfte hier ein ganz besonderer Einzelfall sein.

Einem normalen Raucher mit bis zu einer Schachtel am Tag, mehreren möglichen Fenstern zum Lüften und einem "normalen" Haus mit "normalem Tagesrhythmus dürfte man damit noch nicht kündigen dürfen.

Das hängt eher von baulichen Gegebenheiten, Verhalten, Lüftungsalternativen etc. ab.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.07.2013 16:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.07.2013 14:08 Uhr
Und mal die Instanzen abwarten. Bescheide zur Prozesskostenhilfe oder Amtsgerichtsurteile sind manchmal höchst spektakulär, werden aber auch genauso häufig wieder kassiert.
07.07.2013 14:20 Uhr
Ich finde es absolut richtig. Nach meinem letzten Umzug habe ich endlich wieder einen Balkon, den ich aber kaum nutzen kann, weil viele der Nachbarn auf ihren Balkonen rauchen. Das ist eine echte Zumutung.

Auch lüften kann ich nur nachts, weil ständig Zigarettenqualm in die Wohnung zieht. Das kann einem als Nichtraucher, der keinen Zigarettenqualm verträgt, die Lebensqualität schon ganz schön mindern.

Insofern wäre es schön, wenn die Raucher jetzt auch über solche Urteile zu mehr Rücksichtnahme gegenüber ihren nichtrauchenden Nachbarn angehalten würden.
07.07.2013 15:51 Uhr
Nichts. Die Wohnung ist der allerletzte Raum in dem irgendein Dritter irgendwas zu sagen hätte.

Bei dem vorliegenden fall ist bemerkenswert daß der Mann dort 30 Jahre wohnt.
Und in den 30 Jahren scheint es niemand gestört zu haben, oder es wurde toleriert.

Bin mir ziemlich sicher daß es in der nächsten Instanz gekippt wird.
07.07.2013 16:31 Uhr
Es wird sich hier nicht um einen Durchschnittsraucher handeln, der friedlich in seiner Wohnung oder auf der Terrasse raucht, ohne bewusst Leute zu stören. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Kündigung in Ordnung geht.
Allerdings müssen wir schon aufpassen, dass bald nicht wirklich jedem Raucher aus Lust und Laune gekündigt werden darf. Die politische Stimmung der letzten Jahre gegenüber Rauchern geht ja stark Richtung Hexenverfolgung...
07.07.2013 16:45 Uhr
Finde ich gut. Wäre anders auch nicht nachvollziehbar.
07.07.2013 18:13 Uhr
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese Vorentscheidung (es ging ja zunächst einmal nur um die Prozesskostenbeihilfe) das Urteil schon vorwegnimmt. Wenigstens in einer höheren Instanz dürfte der Vermieter kaum damit durchkommen.

Grundsätzlich aber bin ich für Vertragsfreiheit. Wenn also jemand es für sinnvoll hält, Wohnungen nur an Raucher oder nur an Nichtraucher oder an wen auch immer zu vermieten, dann soll er das auch tun können, es sei denn, er habe eine Monopolstellung oder es werde dadurch für Raucher (oder wen auch immer) praktisch unmöglich, eine Wohnung zu bekommen. Das muss dann aber auch so im Vertrag gestanden haben.

Diese Vertragsfreiheit muss aber grundsätzlich für jeden gelten, selbstverständlich z. B. auch für Gastwirte, die ebenfalls selbst entscheiden können sollten, ob sie in ihren Räumen das Rauchen erlauben oder nicht.

Sollte die oben angedeutete Vertragsfreiheit tatsächlich dazu führen, dass ganze Stadtteile nur noch von weißen, nichtrauchenden und nichtmusizierenden, kinder- und haustierlosen deutschen Beamten (um nur ein paar Vermietervorlieben aufzuzählen) bewohnt werden, dann sollen diese doch in Gottes Namen unter sich bleiben. Ich würde da ohnehin nur ungern wohnen.
07.07.2013 18:28 Uhr
Zitat:
Nichts. Die Wohnung ist der allerletzte Raum in dem irgendein Dritter irgendwas zu sagen hätte.


Offensichtlich wird da nicht nur IN der Wohnung geraucht, denn das dürfte die Nachbarn in der Tat nicht stören.

Problematisch dürfte eher sein, dass in Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus) oder auf Balkon/Terrasse geraucht wird, was die Nachbarn durchaus stören kann.

Ist halt wieder ein klassischer Fall, wo es jemand nicht schafft, auf seine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und sich dann über die Konsequenzen wundert.
07.07.2013 19:03 Uhr
Zitat:
Allerdings müssen wir schon aufpassen, dass bald nicht wirklich jedem Raucher aus Lust und Laune gekündigt werden darf. Die politische Stimmung der letzten Jahre gegenüber Rauchern geht ja stark Richtung Hexenverfolgung...


Quark. Wer raucht, gefährdet nun einmal die Gesundheit seiner Mitmenschen und nicht umgekehrt. Würde die Cigarette heute erfunden, würde sie nicht zum Verkauf zugelassen.

Wer rauchen will, sollte sich darum bemühen, daß er sich nur selbst schädigt und daß die Nachbarn oder sonstige andere auch nicht einmal den Hauch des Qualms riechen müssen, wenn sie es nicht wollen.
11.07.2013 13:52 Uhr
Ist doch nur konsequent.
Allerdings frage ich mich schon, was diese ganzen Die-Katze-schleicht-um-den-heißen-Brei-Maßnahmen sollen? Warum wird Nikotin nicht gleich auf die Liste verbotener Substanzen gesetzt?
Ach so, ja, eine Erklärung wäre, dass die Raucherhasser ein ausgesprochenes, sadistisches Vergnügen daran haben, die betreffende Menschengruppe langsam, Stück für Stück, zu entrechten und zu kriminalisieren. Ist ja auch nicht traditionslos, dass Extremisten die Daumenschrauben in geiler Reglementierungs- und Erniedrigungswut erst nach und nach fester ziehen wollen. Sonst ist der Spaß ja auch zu schnell vorbei.
20.07.2013 15:44 Uhr
Zitat:
Ach so, ja, eine Erklärung wäre, dass die Raucherhasser ein ausgesprochenes, sadistisches Vergnügen daran haben, die betreffende Menschengruppe langsam, Stück für Stück, zu entrechten und zu kriminalisieren. Ist ja auch nicht traditionslos, dass Extremisten die Daumenschrauben in geiler Reglementierungs- und Erniedrigungswut erst nach und nach fester ziehen wollen. Sonst ist der Spaß ja auch zu schnell vorbei.


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