Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Mutter des Winnenden-Amokläufers soll für Schadenersatz und Schmerzensgeld aufkommen - zurecht?
1 - 15 / 15 Meinungen
25.05.2013 17:15 Uhr
Sicherlich hat die gute Frau schon Millionen für entsprechende Forderungen bereitgelegt.


25.05.2013 17:17 Uhr
Es ist klar das bei einem so brutalen Verbrechen der Wunsch bei den Angehörigen der Opfer entsteht jemanden zur Verantwortung zu ziehen.Wenn der Täter sich durch Selbstmord einer Verfolgung entzieht ist es am naheliegensten die Verwandten zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings ist die Argumentation schwachsinnig.Ein 17 Jähriger darf nach deutschem Recht in Ausnahmefällen sogar alleine wohnen und muss nicht mehr unter ständiger Beaufsichtigung stehen.Die Mutter hätte ihren Sohn ja nur schwer jeden Morgen auf Waffen durchsuchen können bevor er in die Schule geht.

25.05.2013 17:27 Uhr
Mein Mitgefühl galt von Anfang an auch Tims Eltern und seiner Schwester, die schließlich auch einen Sohn und Bruder verloren haben. So verrottet kann unser Rechtssystem gar nicht sein, dass es zu dem großen Leid die Hinterbliebenen auch noch mit Geldforderungen behelligt.
25.05.2013 19:10 Uhr
Nicht umsonst ist man ab 14 strafmündig. Und erst recht bei einem Siebzehnjährigen halte ich so eine Forderung für zu weit gehend. Ansonsten könnte man gleich alle Eltern eines jeden Verbrechers für deren Verbrechen zur Verantwortung ziehen...
25.05.2013 19:33 Uhr
Ich frage mich bei allem Verständnis für die überlebenden Opfer und den Angehörigen der Toten auch, wie weit die Forderungen gehen könnten, falls sich diese an der Mutter schadlos halten können. Mich würde interessieren, wie man die Rechtmäßigkeit eines solchen Urteils argumentieren könnte - wo setzte man dann die Grenze, ab der Eltern nicht mehr für die Taten ihrer Kinder haften müssen? Die Regelung des Beginns der Strafmündigkeit mit dem vollendeten 14. Lebensjahr wäre dann eigentlich ziemlich sinnlos.
25.05.2013 23:04 Uhr
Wir haben in Deutschland zum Glück eine individuelle Haftung und keine Sippenhaft.

Und weder für eine unzureichend gesicherte Waffe, noch für die generelle Verletzung einer eher theoretischen Aufsichtspflicht -bei einem 17-jährigen- sind Millionenstrafen angebracht.
26.05.2013 00:10 Uhr
Die Gesellschaft ist krank, weil große Teile diese Art von Sippenhaft gutheißen.
Lasst der armen Frau ihre Würde, lasst sie in Ruhe, denn sie ist gestraft genug.
26.05.2013 08:41 Uhr

Alleine das Denken von Sippenhaft zeigt, daß der autoritäre Geist noch in Teilen der Bevölkerung virulent ist.
26.05.2013 09:39 Uhr
Na, auch wenns schmerzhaft ist, aber ein 17jähriger sollte schon wissen was er macht. Hab selber eine 16jährige Tochjter, die dürgfen rauchen wählen alkoholische Getränke konsumieren.
Nein völlig falsch die Mutter zu klagen, denk mir, diese arme Frau ist gestraft genug, auch der Vater.
26.05.2013 10:35 Uhr
Zitat:
Hab selber eine 16jährige Tochjter, die dürgfen rauchen


Das nicht mehr.

Man diskutiert zwar darüber, sie für intelligent und reif genug zu halten über das Leben aller Bundesbürger zu bestimmen (Wahlrecht bei Bundestagswahlen) aber hält sie für zu doof und unreif über ihr eigenes Leben zu bestimmen.
26.05.2013 12:26 Uhr
Dass man den Vater belangt, weil er seine Waffe nicht unter Verschluss hat - ok.

Aus seiner Veruteilung resultiert nach meinem Emfpinden eine Teilschuld, die sich auch anteilig in der Entschädigung der Opfer wiederspiegeln muss.

Dass man der Mutter, die strafrechtlich nicht betroffen ist, die Entschädigung auferlegt, ist absurd.

Und was die Entschädigung angeht: Es ist ok, wenn die Opfer bzw. deren Angehörige entschädigt werden. Dass man den Umbau der Schule mit berücksichtigt, ist nicht vertretbar.
26.05.2013 16:11 Uhr
Richtig so - warum gebar sie auch solch ein Monster!

26.05.2013 20:00 Uhr
Nein.
28.05.2013 06:21 Uhr
Faszinierend ist, dass die Aufarbeitung dieses Ereignisses sich alleine auf die Schusswaffen und den Vater konzentrierte.

Es wurde nie untersucht oder geklärt, warum der 17jährige Knabe diese Tat verübt hat. Die Justiz hatte daran auch kein Interesse, da der Täter ja tot war.

Die (politische) Öffentlichkeit nutzte den Vorfall vor allem für die üblichen Maßnahmen, Waffengesetze verschärfen und neoliberale Propaganda in den Schulen verstärken.

Die tatsächlichen Ursachen für seine Tat bleiben jedoch im Dunkeln. Es müssen gravierende Ursachen gewesen sein, denn man tötet sich nicht mal eben so selbst, nur weil man über die Waffe seines Vaters stoplert.

Es ist faszinierend, dass sich niemand dafür interessiert.
Wahrscheinlich, weil einem nicht gefallen würde, was man da finden könnte.

Dabei könnte man gerade bei Amokläufern viel lernen über das, was in der Gesellschaft so alles schief läuft. Aber das ist offenbar gar nicht gewünscht.

Stattdessen geilt man sich an derartigen nichtigen Forderungen auf. Die Gerichte haben längst entschieden, dass eine Aufsicht bei einem 17jährigen nur noch sehr lose zu sein braucht. Kinder benötigen Freiräume und Jugendliche noch viel mehr.

Mit der Schadenersatzklage gegen die Mutter versucht man nun, von gesellschaftlichem Versagen abzulenken, indem man verzweifelt nach dem Versagen von Einzelpersonen sucht...
28.05.2013 06:25 Uhr
Zitat:
Ansonsten könnte man gleich alle Eltern eines jeden Verbrechers für deren Verbrechen zur Verantwortung ziehen...


Aber nicht über die Aufsichtspflicht.

Es ist ja grundsätzlich schon so, dass die Eltern über die Erziehung einen erheblichen Einfluss auf das Kind gehabt haben.

Insofern ist eine Verantwortung der Eltern für die Taten ihrer Kinder nicht völlig undenkbar.

Dummerweise sind aber die Eltern eben nicht die einzigen, die einen Menschen beeinflussen.

Dadurch entsteht ein Beweisproblem, man kann nur in extravaganten Einzelfällen (halbwegs zweifelsfrei) nachweisen, dass die Erziehung der Eltern für eine bestimmte Tat ursächlich war. Im Regelfall kann so ein Nachweis nicht geführt werden.

Es bleiben immer Zweifel, ob es nicht Einflüsse von ganz anderen waren, die maßgeblich zu der Tat beigetragen haben.

Diese Zweifel mehren sich mit dem zunehmenden Alter des Kindes, je mehr ein Kind dem Einfluss von außen ausgesetzt ist, umso mehr tritt der Einfluss der Eltern in den Hintergrund.

Aus diesem Grund ist Sippenhaftung auch kein sinnvolles Rechtsprinzip.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 15 / 15 Meinungen