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Fragenübersicht Beginn des NSU-Prozesses wird verschoben - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 51 Meinungen+20Ende
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15.04.2013 14:44 Uhr
Der VS hat sicher noch neue Nazis und Beweise gefunden...
15.04.2013 14:45 Uhr
Paßt schon, das Gericht muß ja nun der neuen Aufmerksamkeit Rechnung tragen.
15.04.2013 16:51 Uhr
Was sollte man machen? Das BVerfG hat sich mal wieder eher in der Rolle des Politikers denn Juristen wohl gefühlt und nun musste man dem Rechnung tragen. Die Vertagung war dabei die elegante Variante, den politischen Anforderungen des BVerfG und den juristischen Anforderungen einer rein sachorientierten, streng bürokratischen Vergabe gerecht zu werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.04.2013 19:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.04.2013 16:59 Uhr
Ich hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar damit gerechnet, aber für die Münchner Justiz ist und bleibt das Ganze ein echtes Trauersiel.
Hätten sie sich leicht ersparen können.
15.04.2013 17:11 Uhr
Der ganze Zinnober im Vorfeld läßt nichts gutes für den eigentlichen Prozeß erwarten.
15.04.2013 17:32 Uhr
Zitat:
Der VS hat sicher noch neue Nazis und Beweise gefunden...
gebastelt
15.04.2013 17:57 Uhr
Gut so. Nach dieser peinlichen Pleite zu Beginn soll das Gericht noch mal in sich gehen, tief durchatmen, und dann die Sache ordentlich über die Bühne bringen.
15.04.2013 18:14 Uhr
Zitat:
Nach dieser peinlichen Pleite zu Beginn


Was für eine peinliche Pleite?

Nach Eingang der Anmeldungen zu gehen ist ein absolut sinnvolles Verfahren. Noch habe ich keinen Vorschlag gehört, der besser wäre. Gerecht sind nur bürokratische Verfahren und nicht nach Beliebigkeit einer großen türkischen Zeitung einen Platz zu geben.
15.04.2013 18:25 Uhr
Ich muss sagen, dass ich das Verhalten des OLG München für korrekt halte, auch wenn es bei der ursprünglichen Vergabe der Presseplätze einige Kommunikationsfehler gab.

Ich sah nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar keine Alternative zur Verschiebung, die nicht wieder irgendwie angreifbar gewesen wäre.

/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.04.2013 20:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.04.2013 18:27 Uhr
@ BAcko
Zitat:
Was für eine peinliche Pleite?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, warum?
15.04.2013 18:29 Uhr
Mal schauen, was sich die bürokratischen Betonköpfe des OLG München jetzt ausdenken, um Deutschland wieder in aller Welt zu blamieren.
15.04.2013 18:35 Uhr
Was sollte das OLG auch anders machen? Jetzt muss ein neues Pressesitz-Verfahren initiiert werden. Was soll man da machen? Vergabe nach Opfertgruppe? Vergabe nach politischer Opportunität? Vergabe nach Quote?

Oder muss man sich um einen neuen Gerichtssaal kümmern?

Und dann müssen sich die Gemüter erst noch beruhigen.
15.04.2013 18:35 Uhr
Sie hätten einfach nur drei zusätzliche Plätze für die ausländische Presse neu vergeben müssen, mehr hat das BVerfG gar nicht verlangt. Dafür hätte es keiner Terminverschiebung bedurft.

Und wenn sie noch cleverer gewesen wären, hätten sie von Anfang an auf ein sauberes Platzvergabeverfahren geachtet und auch daran gedacht, dass es vielleicht schon den ein oder anderen in der Türkei interessieren könnte, was da im OLG München passiert.

@Somuncu: Sorry. Verklickt.
15.04.2013 18:38 Uhr
Zitat:
Was soll man da machen? Vergabe nach Opfertgruppe? Vergabe nach politischer Opportunität? Vergabe nach Quote?


Das hat das BVerfG recht deutlich vorgegeben:

Zitat:
Dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München wird im Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. wegen § 129 StGB u.a., Az.: 6 St 3/12, aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.


Es muss dafür gesorgt werden, dass wohl vor allem türkische Medien berücksichtigt werden. Das "Wie" ist Sache des Vorsitzenden Richters.

Edit:
Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130412_1bvr099013.html

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.04.2013 20:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.04.2013 18:48 Uhr
Zitat:
Das hat das BVerfG recht deutlich vorgegeben:


Politischen Schwachsinn hat es vorgegben.

Angemessene Zahl = volkommen beliebig
Besonderer Bezug zur Opfergruppe = Lokalzeitung des Heimatortes in Deutschland? Radiosender, wo ein Verwandter arbeitet? Offizielles Organ der Volksgruppe? Staatlicher Sender entsprechend Staatsangehörigkeit? Der Medienvertreter, der am dichtesten am Geburtsort wohnt?

Das war politischer Mist und hatte mit Rechtssprechung nichts zu tun. Eine Rechtssprechung wäre es nur, wenn es ein Verfahren oder Bedingungen bestimmt hätte, die man bürokratisch für alle ähnlichen Fälle verwenden muss.

PS: Und der Spruch hätte auf Basis einer Rechtsverletzung und nicht aufgrund öffentlicher Empörung stattfinden müssen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.04.2013 20:51 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.04.2013 18:50 Uhr
@BAcko

Du hast den Eignungstest für eine Richterstelle beim OLG München mit Prädikat bestanden, würde ich sagen.
15.04.2013 18:54 Uhr
Zitat:
Und der Spruch hätte auf Basis einer Rechtsverletzung und nicht aufgrund öffentlicher Empörung stattfinden müssen.


Du kannst ja gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen
15.04.2013 19:11 Uhr
Ich muß ganz ehrlich sagen, daß ich ein wenig ... erstaunt bin daß es eine ausländische Zeitung schafft, per BVG-Urteil der deutschen Justiz eins auszuwischen. Wenn das eine deutsche Zeitung im Ausland versucht hätte, ich kann mir das Geschrei, auch das innerdeutsche ("wie können die nur...?") durchaus vorstellen.

Aber: einerseits hättens nur drei Plätze mehr mit einem anderen Schildchen zu versehen brauchen UND: Iwie funktioniert unser leicht verschrobenes Demokratiesystem dann ja doch, und das beruhigt dann wieder :)
15.04.2013 19:14 Uhr
Ich halte es übrigens so langsam auch nicht mehr für ausgeschlossen, dass sich das BVerfG noch einmal mit dem NSU-Prozess befassen muss. Wenn es um die Frage einer möglicherweise unzulässigen weil überlangen Fortdauer der Untersuchungshaft für Beate Zschäpe geht, die jetzt schon seit 17 Monaten in Haft ist, ohne dass das Verfahren begonnen hat...
15.04.2013 19:21 Uhr
Zitat:
Ich halte es übrigens so langsam auch nicht mehr für ausgeschlossen, dass sich das BVerfG noch einmal mit dem NSU-Prozess befassen muss.


Ja, das Verfahren ist ja eines der wichtigsten der deutschen Rechtsgeschichte (!, so zumindest vorhin irgendwo aufgeschnappt). Es scheint fast unausweichlich zu sein, dass sich damit noch alle möglichen Gerichte befassen werden.

Auch die Entscheidung mit den Presseplätzen ist ja noch nicht die Endgültige - es wird da noch ein Hauptsacheverfahren geben.
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