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Sollten Richter gewachsene Traditionen im Strafmaß berücksichtigen? |
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13.02.2013 14:00 Uhr |
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Wenn gewachsene Traditionen strafrechtlich relevant sind, gehören sie dementsprechend sanktioniert.
Eine entsprechende Rücksichtsnahme ist wohl kaum zielführend und eine Forderung danach wirkt in meinen Augen sehr irritierend. |
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13.02.2013 14:08 Uhr |
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Selbstverständlich sollte es strafverschärfend berücksichtigt werden, wenn Straftaten wiederholt begangen werden und gar schon zur "Tradition" wurden. Völlig unabhängig davon, aus welcher gesellschaftlichen Gruppe der Täter kommt. |
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13.02.2013 14:21 Uhr |
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NEIN!
Nicht bei Diebstahl, und erst recht nicht bei Ehrenmord!
Das würde jede Gleichheit vor dem Gesetz aushebeln. Manchmal fragt man sich echt, was sich manche bei ihren Worten eigentlich denken.
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13.02.2013 14:27 Uhr |
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Wobei: Bei der rituellen und religiös motivierten Beschneidung, die eigentlich eine Körperverletzung darstellt, nimmt man ja auch Rücksicht auf Traditionen... |
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13.02.2013 14:29 Uhr |
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@ robbi:
Möglicherweise leider ein Dammbruch. |
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13.02.2013 14:31 Uhr |
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Allerdings dürfte sich Diebstahl nicht religiös begründen lassen. |
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13.02.2013 14:38 Uhr |
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vorweg: der hintergrund ist irrfeführend. "Richter sollten beispielsweise die 'Tradition des Diebstahls' [...] im Strafmaß berücksichtigen." hat baumgartner in bezug auf sinti & roma nie gesagt. als baumgartner von tradition sprach, bezog der das im großen und ganzen auf "betteln", nicht auf "diebstahl", und betteln sieht er (a) nicht als verwerfliche handlung, und (b) in traditon der sinti & roma stehend, wo solches laut ihm als legitime art der geldbeschaffung zu gelten scheint.
was die berücksichtigung betrifft: das geschieht im endeffekt eh. die richter haben keine auf den tag oder den betrag festgelegte strafen, sondern verfügen zumeist über einen gewisses strafrahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen können. wenn gewisse faktoren für eine tat von bedeutung sind, dann wird ein vernünftiger richter diese ins strafausmaß einfließen lassen.
im falle der tradition des diebstahls bin ich da allerdings skeptisch, da diebstahl schon immer in irgendeiner form eine straftat darstellte, vielmehr sollte auf die lebensumstände und natürlich die schwere des diebstahls rücksicht genommen werden. |
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13.02.2013 14:39 Uhr |
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nein gesetze gelten universell. |
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13.02.2013 14:42 Uhr |
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@ Mensch:
Oh - da assoziiere ich grade ein Lied... ;-)
http://www.youtube.com/watch?v=ah1hO252uqw
http://www.pfadfinder-ellerstadt.de/Liederbuch/In%20das%20Dorf.htm |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.02.2013 15:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.02.2013 14:42 Uhr |
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Das ist doch gängige Praxis bei der alltäglichen Rechtbeugung durch unsere Justitz. |
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13.02.2013 14:44 Uhr |
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@ Mensch
Den Hintergrund hast du aber gelesen, oder ?
Der Herr Baumgarten fordert das Diebstahl, in diesem Zusammenhang spricht er von Traditionen, bei den Sintis und Romas etwas milder sanktioniert wird.
Bleibt daher die Frage, warum du hier so platt argmentierst. |
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13.02.2013 14:45 Uhr |
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Das ist absurd.
Man mag ja mancherlei Marotten und Attitüden tolerieren, aber ein gemeinsamer Konsens im Rechtsverständnis ist unabdingbar für das Zusammenleben in einer Gesellschaft.
Die Richter sollten sich in solchen Fällen eher noch im oberen Bereich des Strafrahmens orientieren um solche verrottenen "Traditionen" aufzubrechen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.02.2013 15:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.02.2013 14:49 Uhr |
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wie man von bettelei auf ehrenmord und ungleichheit vor dem gesetzt kommt, so wie tilia, ist mir allerdings ein rätsel.
berücksichtigung und ungleichheit vor dem gesetz sind übrigens 2 paar komplett verschiedene schuhe. ersteres ist im strafrecht vorgesehen, zweiteres nicht. jeder mensch (bzw. sein anwalt) vor einem deutschen gericht kann darauf plädieren, dass seine tat einer berücksichtungen unterliegen und das strafmaß dadurch milder aausfallen soll. das gilt für sinti & roma genauso wie für völkische nationalistinnen mit sympathien fürs dritte reich.
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13.02.2013 14:50 Uhr |
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"Aber Diebstahl ist eine Straftat.
So etwas muss angezeigt werden, keine Frage. Aber der Richter kann dann die Traditionen im StraFmaß berücksichtigen."
Eindeutig, @Mensch. Es ging Herrn Baumgartner schon um den Diebstahl... |
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13.02.2013 14:54 Uhr |
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@ Mensch
Das verstehende Lesen ist manchmal schwerer als man denkt, was.
Herr Baumgarten führt aus, das bei diesem Kulturkreis neben Betteln beispielsweise auch der PferdeDIEB als normaler Beruf gilt.
Weiterhin führt er aus das sich diese Sitten und Gebräuche eingebürgert haben und daher manche Regeln für Romas anscheinend schwer zu beachten sind.
Auf Nachfrage des Interviewers das sich die Bevölkerung mit diesen Sitten etwas schwer tut, verlangt er Nachsicht für diese speziellen Traditionen und dieses ganz klar in Zusammenhang mit der Straftat des Diebstahles.
Was meint er denn deiner Meinung nach, mit Rücksichtsnahme in Bezug aufs Stafmaß ?
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13.02.2013 14:55 Uhr |
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@tila
solltest du einen taschendiebstahl begehen, du wirtschaftlich eher im abseits stehen, und du dich vor gericht dann 1-2 mal entschuldigst, bekommst du sicher kein höheres strafausmaß wie ein roma oder sinti...
;-)
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13.02.2013 14:56 Uhr |
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Man sollte vielleicht hin und wieder auch das Opfer betrachten, dessen Tradition es nicht ist, bestohlen zu werden... |
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PsA |
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Volk, Sonstige |
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