Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Sollte die Universität Lübeck an der Verleihung der Ehrendoktorwürde für Frau Schavan festhalten?
1 - 16 / 16 Meinungen
09.02.2013 18:16 Uhr
Freiheit der Lehre. Sprich: das muss sie selbst entscheiden.

So eine Ehrendoktorwürde ist eh nichts wert. Insofern könnte man auch an der Verleihung festhalten. Dann hat sie ihn wenigstens "honoris causis"- was auch immer an ihr honorig sein soll.
09.02.2013 18:22 Uhr
Frau Schavan sollte die Rückgabe anbieten.
09.02.2013 18:23 Uhr
Nein, und wenn sie noch Ehre im Leib hat verzichtet sie.
09.02.2013 18:37 Uhr
Zitat:
Nein, und wenn sie noch Ehre im Leib hat verzichtet sie.


Von letzterem ist nicht auszugehen. Außerdem bräuchte sie ja dann ihren Prozess nicht mehr zu führen, sie würde das als Schuldeingeständnis empfinden.
09.02.2013 18:39 Uhr
Keine Ahnung - hat sie für die denn was geleistet?
09.02.2013 18:52 Uhr
Es gibt keinen Grund, sie zu entziehen. Die Ehrendoktorwürde wird ja nicht für eine wissenschaftliche Arbeit verliehen, sondern - in diesem Fall - für ihre Verdienste als Politikerin.

Wenn es endgültig klar wäre, daß sie bei ihrer Doktorarbeit geschummelt hat, wäre die Situation vielleicht eine andere (könnte sein daß eine Universität so jemanden nicht auszeichnen will), aber sie will ja noch klagen.
09.02.2013 18:53 Uhr
Ich würde der Uni Lübeck raten, keinen Anlaß für solche Bilder zu liefern:

http://farm6.staticflickr.com/5053/5483714382_ca4e173246.jpg
09.02.2013 19:01 Uhr
Die Universität Lübeck ist nicht unbedingt die erste Adresse des deutschen Hochschulbetriebes.

Man darf deshalb getrost davon ausgehen, daß die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine vergleichsweise bekannte Bundespolitikerin, die noch dazu zum Zeitpunkt der Verleihung Ministerin war, etwas von deren Glanz auf die Hochschule umleiten sollte, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Dieses Thema jedenfalls dürfte sich schon mit der Aberkennung des Doktorgrades, spätestens jedoch mit dem Rücktritt Schavans erledigt haben.
09.02.2013 19:10 Uhr
Kommt darauf an, mit welcher Begründung ihr der Ehrendoktor verliehen wurde.

Ist der Grund mit ihrem Rücktritt nicht entfallen, besteht eigentlich kein Anlaß, es nicht zu tun.
09.02.2013 19:43 Uhr
Nun, den Ehrendoktor hat sie sich ja nicht durch eine Doktorarbeit erschlichen, sondern ehrenhalber erhalten. Wofür weiß ich nicht. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen...
09.02.2013 19:59 Uhr
Ja, denn noch ist ja bei weitem nicht klar, ob die Universität in Düsseldorf sich nicht am Ende vergaloppiert hat. Die Klage ist anhängig und man wird sehen, was dabei raus kommt.
09.02.2013 21:45 Uhr
Eine Ehrendoktorwürde wird für persönliche und politische Verdienste verliehen. Auch wenn der Zeitpunkt hier unglücklich gewählt ist, einen Rücknahmegrund sehe ich so erstmal nicht.
09.02.2013 23:15 Uhr
Zitat:
Ja, denn noch ist ja bei weitem nicht klar, ob die Universität in Düsseldorf sich nicht am Ende vergaloppiert hat.


Ja wird man sehen. Wobei man in Düsseldorf eher vorsichtig damit sein dürfte, einer CDU-Politikerin ohne genaue Prüfung einen Doktorgrad abzuerkennen. Düsseldorfs größte Zeitung, aus der die Verbundenheit zur CDU nur so raustrieft, schießt sonst scharf.
09.02.2013 23:45 Uhr
Die Ehrendoktorwürde hat nicht unbedingt etwas mit wissenschaftlichen Verdiensten zu tun. Deshlab ist das nicht erforderlich.
10.02.2013 01:07 Uhr
@ Scheel

Die Ehrendoktorwürde hat nicht unbedingt etwas mit wissenschaftlichen Verdiensten zu tun.

Zitat:
Ein Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. E. h., in der Theologie auch D.) ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen wird.


Ehrendoktor
10.02.2013 13:40 Uhr
irrelevante mischung aus retourkutsche und arschkriecherei.

  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 16 / 16 Meinungen