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Fragenübersicht Amischer "Bartkrieger" zu 15 Jahren Haft verurteilt - empfindest du diese Strafe als verhältnismäßig korrekt?
1 - 9 / 9 Meinungen
09.02.2013 12:42 Uhr
Nein, finde ich nicht verhältnismässig. Haare und Bärte abschneiden gelten zwar als Körperverletzung in Deutschland, aber ich glaube als leichte. Bärte wachsen wieder nach.
09.02.2013 12:47 Uhr
@Enthaltung_

So nicht ganz richtig, dass ist ne gefährliche Körperverletzung (schließlich ist da eine Schere direkt an deinem Hals) und dazu noch ein schwerer Fall der Nötigung. Mindesstrafe wäre 3 Monate, Höchsstrafe drei Jahre. In diesem Fall würde etwa in Richtung 2 1/2 Jahre ausgeprochen werden ggf. zur Bewährung.

Das die USA gerne ihre Urteile etwas überziehen ist ja bekannt, aber das hier ist doch eher stark überzogen. Was man aus Glaubensgründe alles für einen Scheiß machen kann...
09.02.2013 13:07 Uhr
Einmal mehr zeigt sich, daß das Konzept "hate crime" wenig taugt und zu Übertreibungen führt.
"crime" ist ja nie ein Zeichen dafür, daß sich Täter und Opfer besonders mögen ...
09.02.2013 13:08 Uhr
§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



- Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt

-- Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit der nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein.

Eine körperliche Mißhandlung (üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt; BGH 14,269)


§ 224 I Nr. 2
Die Schere könnte ein gefährliches Werkzeug gem. § 224 I Nr. 2 sein. Ein gefährliches
Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, mit dem bei der konkreten Weise der
Verwendung erhebliche Verletzungen zugefügt werden können. Unter erheblichen
Verletzungen werden hier (anders als bei der körperlichen Misshandlung) ernsthafte
Gesundheitsschäden verstanden. Eine Schere ist ein beweglicher Gegenstand. Er kann beim
Haareabschneiden allerdings keine ernsthaften Gesundheitsschäden hervorrufen.
09.02.2013 13:48 Uhr
Die Strafe wirkt hart, wenig Verhältnismäßig. Gleichzeitig ist die Verurteilung absolut gerechtfertigt. Aber wenn die Gesetzgebung diese Höhe ermöglicht, wird es seine Gründe haben. Ich kann sie nur teilweise nachvollziehen.
09.02.2013 17:08 Uhr
Die Verurteilung eht absolut in Ordnung. Nur das Strafmaß ist meines Erachtens nach zu hoch.
09.02.2013 18:09 Uhr
Völlig unverhältnismäßig und eine Schande für den Rechtsstaat. ...Selbst 15 Monate wären für so einen Käse noch viel zu viel. Wieviele Gewaltverbrecher bekommen Strafen von weit unter 15 Jahren? Wieviele Wirtschaftskriminelle haben zig Leben ruiniert und bekommen Bewährungsstrafen?
10.02.2013 12:35 Uhr
Strafe ja. Aber 15 Jahre? So'n Bart braucht doch höchstens 2-3 Jahre zum Nachwachsen auf Mindestmaß.
10.02.2013 12:36 Uhr
"hate crime" ist so ein wachsweicher Begriff. Man sieht ja was daraus wird.
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