Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Tochter wirft Klaus Kinski jahrelangen Missbrauch vor. Wie wird dies den Blick auf Klaus Kinski verändern?
1 - 18 / 18 Meinungen
14.01.2013 05:58 Uhr
Ich fand ihn schon immer häßlich.
14.01.2013 06:05 Uhr
Dass er ein Psychopath war, war offensichtlich - dass er jedoch zu derartigem fähig war hätte ich dann doch nicht gedacht.

Das Andenken an ihn dürfte einen ganz gewaltigen Knacks bekommen haben.

14.01.2013 06:06 Uhr
Zitat:
Ich fand ihn schon immer häßlich.


Schönheit liegt im Auge des Betrachters.
14.01.2013 06:12 Uhr
Also normal war der nicht. Das er gar seine Tochter missbraucht haben soll wundert mich erstmal nicht.
14.01.2013 07:20 Uhr
Ich habe Kinski immer für ein selbstverliebtes Arschloch gehalten. Mit Kindesmissbrauch hatte ich bei ihm nicht gerechnet, es passt aber ins Bild.
14.01.2013 07:49 Uhr
Ich glaube sein damaliger Ruf als Schauspieler hat ihn geschützt. Wir würden uns wundern, welche Personen, die einen gewissen Ruf haben noch zu Taten neigen, die wir ihnen nur deshalb nicht zutrauen, weil sie mit dem Schutzschild einer medialen Anerkennung überzogen worden sind.
14.01.2013 08:56 Uhr
Behauptet werden kann viel, wenn der Tag lang ist...Kinski bleibt für mich einer der größten Schauspieler und Künstler überhaupt.
14.01.2013 09:12 Uhr
"Behauptet werden kann viel, wenn der Tag lang ist...Kinski bleibt für mich einer der größten Schauspieler und Künstler überhaupt."

also lügen seine beiden Töchter?
14.01.2013 11:30 Uhr
also lügen seine beiden Töchter?

+++keine Ahnung, aber zumindest ja nicht ausgeschlossen...
14.01.2013 18:20 Uhr
In der Öffentlichkeit eher nicht. Man sieht ja jetzt schon, dass die Glaubwürdigkeit der Töchter angezweifelt wird, und das, obwohl alle noch lebenden nahen Verwandten von ihm das Gleiche behaupten - und Kinski zu Lebzeiten auch zugab, auf Minderjährige zu stehen.

Ich selbst fand ihn schon immer uninteressant und auch auf eine gewisse Art langweilig. Dass er Kinderschänder war, wusste ich zwar nicht, aber passt zu diesem kranken Vollidioten.
14.01.2013 19:45 Uhr
Klaus Kinski konnte also deshalb so überzeugend einen Psychopathen spielen (ist er überhaupt jemals in einer anderen Rolle aufgetreten?), weil er selber einer war - keine sonderlich große Überraschung...
14.01.2013 19:50 Uhr
Zitat:
also lügen seine beiden Töchter?

+++keine Ahnung, aber zumindest ja nicht ausgeschlossen...


WhiteMoonBoy muß natürlich als bibeltreuer Fundamentalist glauben, daß sich alles so abgespielt hat wie bei Lot und seinen Töchtern.

Aber wer den Klimawandel für einen Schwindel hält und meint, daß die Dinos ausgestorben sind, weil sie nicht auf Noahs Arche paßten, der kann auch weiterhin Kinski für "einen der größten Schauspieler und Künstler überhaupt" halten...
14.01.2013 21:34 Uhr
Zitat:
Behauptet werden kann viel, wenn der Tag lang ist...Kinski bleibt für mich einer der größten Schauspieler und Künstler überhaupt.


das ist er wohl auch ohne frage.
allerdings wäre es trotzdem äusserst vermessen seiner tochter zu unterstellen sie würde sich dies aus buch-promotionszwecken aus den fingern saugen. hat ja eh nichts miteinander zu tun.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.01.2013 22:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.01.2013 23:11 Uhr
Gar nicht. Kinski hab ich nie gemocht und jetzt rumzuplärren, da er lange tot ist ist ja unwahrscheinlich mutig.
15.01.2013 06:02 Uhr
Pola Kinski hat erreicht, dass die deutsche Medienwelt über ihr in Kürze herauskommendes Buch berichtet. Hier erhebt eine Tochter schwerste Mißbrauchsvorwürfe gegen ihren Vater. Sie schreibt es in ihrem Buch, der Wahrheitsgehalt wird weitgehendst von den Medien nicht angezweifelt, ihre Schwester eilt ihr zu Hilfe, macht Andeutungen, aber keine direkten Vorwürfe , dass auch sie ein Opfer sexuellen Mißbrauchs wurde. Die Unschuldsvermutung, der wichtigste Eckpfeiler unseres Rechtssystems, wird in der Berichterstattung völlig außer Kraft gesetzt.Im übrigen ist der Beschuldigte schon fast 40 jahre tot.
15.01.2013 06:21 Uhr
Zitat:
Behauptet werden kann viel, wenn der Tag lang ist...Kinski bleibt für mich einer der größten Schauspieler und Künstler überhaupt.


Gegen seinen Status als Künstler/Schauspieler geht es in diesem Zusammenhang ja auch gar nicht. Den Mißbrauch, sofern er glaubhaft erscheint, hat er ja als Privatperson und Vater vollzogen. Ein Mißbrauchtäter kann beruflich alles sein - Manager, Künstler, Arbeitsloser etc -.

Die Problematik ist natürlich, das er sich zu den Fällen nicht mehr äußern kann, da er nicht mehr unter den Lebenden weilt. Insofern sollte man natürlich auch mit gebührender Wertung an die Äußerungen der Tochter herangehen. Wie so oft im Leben dürfte Kinski durchaus einen Mißbrauch begangen haben - dieser muss aber nicht unbedingt in dem Ausmaß stattgefunden haben, wie von der Tochter geschildert. Die subjektive Wahrnehmung gerade auch im zeitlichen Abstand zur Tat ist da zu berücksichtigen.
15.01.2013 17:05 Uhr
@ petshopboy

Zitat:
Die Unschuldsvermutung, der wichtigste Eckpfeiler unseres Rechtssystems, wird in der Berichterstattung völlig außer Kraft gesetzt.


Tote können nicht vor Gericht gestellt werden, weswegen es unsinnig ist, hier die Unschuldsvermutung ins Spiel zu bringen.

Es gibt zwar den Straftatbestand "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" (§ 189) - aber dieser Paragraph wird hier nicht zum Einsatz kommen, da die belastenden Aussagen von eben jenen gemacht wurden, die einen Strafantrag stellen können:

"Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu." (§ 194, Absatz 2)
15.01.2013 17:13 Uhr
Zitat:
sol1 15.01.2013 18:05 Uhr

@ petshopboy

Zitat:
Die Unschuldsvermutung, der wichtigste Eckpfeiler unseres Rechtssystems, wird in der Berichterstattung völlig außer Kraft gesetzt.


Tote können nicht vor Gericht gestellt werden, weswegen es unsinnig ist, hier die Unschuldsvermutung ins Spiel zu bringen.

Es gibt zwar den Straftatbestand "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" (§ 189) - aber dieser Paragraph wird hier nicht zum Einsatz kommen, da die belastenden Aussagen von eben jenen gemacht wurden, die einen Strafantrag stellen können:

"Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu." (§ 194, Absatz 2)

Und was ist mit dem unverzichtbar rechtsstaatlichen ZPO-Grundsatz des "rechtlichen Gehörs"?
Ausbuddeln und Befragen! Ansonsten wird das nie was mit der Anklage.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 18 / 18 Meinungen