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Fragenübersicht Glaubst Du, daß gesetzlich verankerte Strafen in erster Linie dafür da sein sollten, Gegenmotiv zu beabsichtigten ungesetzlichen Handlungen zu sein?
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07.12.2012 22:15 Uhr
Der generalpräventative Aspekt ist auch Bestandteil unserer Gesetzgebung. Allerdings bezweifle ich, dass dieser Moment der Strafandrohung tatsächlich von Straftaten abhält. Jedenfalls bei beziehungsmotivierten Straftaten.
07.12.2012 22:20 Uhr
Es ist eines der vielen Motive im Strafrecht.

Je nach Strafe wirkt das mal stärker mal weniger. Affekttaten z.B. wird es weiter geben, Taten aufgrund psychischer Störungen ebenso. Wohingegen wirtschaftlich motivierte Taten durch höhere Strafen auch tatsächlich und nachweislich verhindert werden können. u.A. einer der Gründe, warum in der inneren Logik des Strafrechts Dinge wie Diebstahl und Betrug im Verhältnis zum Schaden wesentlich härter bestraft werden als Vergewaltigung, Kinderschändung etc.
08.12.2012 09:52 Uhr
Eher nicht - das Gegenmotiv wäre doch eher ein korrektes, gestzliches Handeln.

Strafen stellen eine reine Sanktion dar.
08.12.2012 18:22 Uhr
Es wurde ja schon gesagt, dieser Aspekt ist in vielen Strafzwecktheorien sicher vorhanden, allerdings in Deutschland nicht sehr weit oben, hier dient das Strafrecht nach h.M. mehr der Vergeltung und Abschreckung.
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