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Fragenübersicht Was ist wichtiger: Der letzte Willen oder die Satzung eines Friedhofes?
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13.11.2012 05:48 Uhr
eigentlich der letzte Wille, aber in diesem Beamtenstaat nur die Satzung und der Profit.
13.11.2012 05:51 Uhr
Die Bestattungsregelungen in diesem Lande sind ohnehin etwas überaltert - es wird Zeit für das Recht an der eigenen Asche!
13.11.2012 06:10 Uhr
Wir sind hier in deutschland - dem Land der christlichen fundamenrtalisten. was will man da Anderes erwarten?

Dieselben, die sicher gleich kommen, um das Verhalten der Friedhofsverwaltung in Bausch und Bogen zu vertedigen, würden sich vermutlich fürchterlich aufregen, wenn dasselbe bei einer muslimischen Begräbnisstätte vorgekommen wäre.

So sind sie eben, unsere Christenmenschen. Halle Julia!
13.11.2012 07:01 Uhr
Der letzte Wille ist wichtiger!

Der Kirche passt vieles nicht in den Kramm - aber müssen wir uns das bieten lassen?

Ich drücke den Eltern die Daumen, dass sie den Wunsch ihres Kindes durchboxen können.
13.11.2012 07:17 Uhr
In dem Fall liegt es nahe zu sagen: Der letzte Wille. Aber eine Satzung gibt es ja nicht zum Selbstzweck. Der nächste will als leidenschaftlicher Rockmusiker vielleicht, dass auf seinem Grab den ganzen Tag ein Lautsprecher "Highway to Hell" spielt. Da würde das Urteil bei vielen vermutlich anders ausfallen.
13.11.2012 07:34 Uhr
So tragisch das für die Familie ist, laut der Satzung sind "Inschriften und Darstellungen, welche der christlichen Religion nicht entsprechen", auf dem katholischen Friedhof verboten. Verständlich, finde ich, jedenfalls für einen katholischen Friedhof. Und eine solche Satzung dient nicht, wie hier schon gesagt, dem Selbstzwekc, sondern muss die Interessen vieler ordnen und unter einen Hut bringen. Laut dem Artikel besteht aber ein Gesprächsangebopt seitens der Friedhofsverwaltung. Vielleicht findet sich ja doch noch ein Kompromiss. Ansonsten: Muss es denn unbedingt ein katholischer Friedhof sein? Vielleicht finden sich ja auch noch andere mit einer liberaleren Satzung.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.11.2012 08:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.11.2012 07:37 Uhr
Im allgemeinen ist es der letzte Wille des Verstorbenen, aber hier liegt der Fall allen Anscheins nach etwas anders...
13.11.2012 07:45 Uhr
Grundsätzlich sollte die Satzung schon eingehalten werden, denn ich kann mir schon Grabsteine vorstellen, die die Friedhofsatmosphäre erheblich stören könnten.
In Einzelfällen wie diesem wäre eine Kompromißfindung schön. (Was es natürlich schwer macht, auch dem nächsten Spezialwünsche abzuschlagen.)
13.11.2012 08:04 Uhr
Wie wäre es mit einen Kompromiss? Kreuz und Wappen des Lieblingsvereins! Wo ist denn das Problem?
13.11.2012 08:47 Uhr
Kommt auf die Sichtweise an. Für die Eltern ist natürlich der letzte Wille maßgeblich, für den Friedhofseigentümer seine Satzung. Am besten wäre wohl, der Kirche den Rücken zu kehren und die Bestattung auf einem städtischen Friedhof vorzunehmen.
13.11.2012 08:48 Uhr
Wenn der letzte Wille eines verstorbenen Kindes an einer Friedhofsverordnung scheitert, ist das zutiefst unchristliches Verhalten der Verantwortlichen.
13.11.2012 09:06 Uhr
Zitat:
Am besten wäre wohl, der Kirche den Rücken zu kehren und die Bestattung auf einem städtischen Friedhof vorzunehmen


Auch bei einem städtischen Friedhof wird es eine Satzung geben.
13.11.2012 09:10 Uhr
@ Herbert Hans
Zitat:
Auch bei einem städtischen Friedhof wird es eine Satzung geben.

Sicher. Aber eine Regelung wie "Inschriften und Darstellungen, welche der christlichen Religion nicht entsprechen, sind auf Grabmälern verboten" wird sich darin wohl kaum finden.
13.11.2012 09:18 Uhr
Zitat:
Aber eine Regelung wie "Inschriften und Darstellungen, welche der christlichen Religion nicht entsprechen, sind auf Grabmälern verboten" wird sich darin wohl kaum finden.


Dafür gibt es Vorschriften wie:

Zitat:
Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig, Grabmale
a) aus schwarzem Kunststein, Gips oder Beton auch mit Putz oder ähnlichem Material,
b) mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck,
c) mit Farb- oder Lackanstrich auf Stein,
d) mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,
e) Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen. Dies gilt sinngemäß auch für sonstige Grabausstattungen.

13.11.2012 09:22 Uhr
@ Herbert Hans

Ja. Und jetzt?
13.11.2012 09:51 Uhr
@Pomerius.
schau mmal hier:
Zitat:

e) Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen. Dies gilt sinngemäß auch für sonstige Grabausstattungen.


Damit kann man sehr viel verbieten, u.a. auch das Emblem eines Sportvereines auf einem Grabstein
13.11.2012 10:03 Uhr
@ Herbert Hans

Kann man. Muß man nicht. Die städtische Satzung (die ja keineswegs der Satzung der Stadt entsprechen muß, in der der Verstorbene gelebt hat), ist jedenfalls deutlich leichter zugunsten dieses Wunsches interpretierbar als die kirchliche Satzung.
13.11.2012 10:04 Uhr
Ich wundere mich sowieso, das ein Friedhof im Besitz der kath. Kirche ist. Naja, wahrscheinlich Historie. Wir haben nur städtische (7 Stück) Friedhöfe und die kosten einen Heidengeld im Unterhalt
13.11.2012 10:07 Uhr
Zitat:
Die städtische Satzung (die ja keineswegs der Satzung der Stadt entsprechen muß, in der der Verstorbene gelebt hat), ist jedenfalls deutlich leichter zugunsten dieses Wunsches interpretierbar als die kirchliche Satzung.


Richtig. Und die Interpretation liegt immer im Ermessen des städtischen Sachbearbeiters.
13.11.2012 10:35 Uhr
Bei sowas gebe ich klar der Friedhofsordnung den Vorrang.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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