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Fragenübersicht Sollte für Abzocker und auf Reichtum abzielende Betrüger ein Statusentzug und langfristiges Statusverbot verhängt werden?
1 - 4 / 4 Meinungen
25.08.2012 15:11 Uhr
Ja, das ist nötig, aus allen genannten Gründen! Wichtig ist vor allem, das ihnen alles genommen und verboten wird (wenn es z.B. formal jemand anderem gehört), was hohen sozialen Rang und Prestige ausdrückt. Also etwa entsprechendes Auto, Kleidung oder Unterkunft.

Sie sollen nur noch Ramschmarkt-Klamotten tragen und alte Karren mit wenig PS fahren und in einfachen Mietwohnungen leben dürfen.

Damit können sie wirkungsvoll an weiterer Abzocke gehindert werden, denn selbst, wenn sie weiterhin was ergaunern, wird es gleich wieder einkassiert, weil damit der Hartz IV bzw Pfändungsgrenzen-Lebensstandard überschritten wäre.
25.08.2012 15:17 Uhr
Ach, immer dieses Geschrei nach "härteren Strafen". So sehr der Zorn bisweilen verständlich ist: es gibt hinreichende Möglichkeiten, solche Leute auch im Rahmen der bestehenden Gesetze zu belangen.
Dass das kaum mal jemand konsequent tut, steht auf einem anderen Blatt.
25.08.2012 17:11 Uhr
Nein.

Zunächst einmal müssen Abmahnungen nicht zwingend missbräuchlich sein.

Zum zweiten handelt es sich hier um Straftaten, deren Folgen für die Opfer grundsätzlich durch einen entsprechenden Schadensersatz weitgehend beseitigt oder wenigstens gelindert werden können.

Wenn also ein Betrüger allen Opfern ihren Schaden ersetzt, dabei aktiv mithilft, die Opfer und die jeweilige Schadenshöhe ausfindig zu machen, und wenn er zusätzlich seine Geldstrafe bezahlt oder seine Freiheitsstrafe abgesessen hat, dann sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, ihn darüberhinaus zu bestrafen.

Bei Straftätern, die nicht aktiv mithelfen, den angerichteten Schaden auszugleichen, könnte man an eine Verbesserung der Möglichkeiten der Vermögenseinziehung denken.

Ich hätte auch keine Probleme damit, beim Schadensersatz noch einen kräftigen Aufschlag auf die Schadenssumme als eine Art Schmerzensgeld für das gebrochene Vertrauen einzuführen.

Bei Gewalttätern, insbesondere solchen, die anderen vorsätzlich irreversible Schäden zugefügt haben, kann man durchaus darüber nachdenken, ob es den Opfern zumutbar ist, diesen jemals wieder auf der Straße zu begegnen.

Solange aber ein reiner Geldschaden enstanden ist, der sich ganz einfach ausgleichen ließe, halte ich übertriebene Härte für nicht angebracht.

Wenn denn einer seine Strafe verbüßt hat, und wenn er alle Opfer entschädigt hat, warum soll der dann nicht auch wieder Champagner trinken - vorausgesetzt er hat ihn mit ehrlich verdientem Geld bezahlt.
25.08.2012 18:50 Uhr
Es geht einerseits um jene Betrüger, die jahrzehntelang aktiv sind, großes Vermögen anhäufen und die, wenn sie mal verurteilt werden, nur relativ Kleckerbeträge zahlen müssen. Was jüngst z.B. der Abofallenbetreiber M.Burat zahlen sollte, reicht lange nicht, um sein Vermögen wenigstens auf die Verhältnisse eines Normalbürgers runter zu bringen und ihm die Erträge seiner Gaunereien zu nehmen. Außerdem wird er nicht an weiteren Abzockgeschäften gehindert.

Und es geht allgemein um die Bekämpfung jener Personen, die sich erheblich und nachhaltig zum Schaden anderer bereichern, die sich aber an der Legalitätsgrenze entlang hangeln, denen nur schwer rechtswidrige Handlungen nachgewiesen werden können oder die tatsächlich bestehende Rechte, bzw. ihre Verletzung, zu Bereicherungszwecken verfolgen. Es muss nicht nur ein Katalog von Straftaten oder gegen Detailgesetze verstoßender Handlungen zur Bekämpfung führen, sondern das grundlegende Bestreben, sich durch Schädigung anderer Vorteile zu verschaffen!

Dass eine Abmahnung erstmal ein normales Rechtsmittel ist, ist mir bekannt, aber die Anerkennungsschwelle der Gerichte für Rechtsmissbrauch liegt viel zu hoch! Missbrauchsmerkmale bei Abmahnungen sind u.a.: Proaktive Suche nach mutmaßlichen Rechtsverstößen,Massenabmahnungen, zweifelhafte und inszenierte Rechtsansprüche, gegen Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, hohe Gegenstandswerte bei geringfügigen, oft unwissentlich begangenen Verfehlungen.

Wenn jemand z.B. massenhaft Abmahnungen an Schüler und Hausfrauen verschickt, weil sie ein markenrechtlich geschütztes Wort auf Websites verwenden, dafür jeweils über 1000€ Gebüren verlangt, ist das Rechtsmissbrauch, auch, wenn das Recht tatsächlich besteht. Und der Abmahner sollte in seinem künftigen Lebensstandard auf Hartz IV-Niveau beschränkt werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.08.2012 21:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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