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"Zurechnungsfähig” und 21 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für Anders Breivik - Findest Du dieses Urteil angemessen? |
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24.08.2012 16:40 Uhr |
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Er hat ja doch sehr bewusst gehandelt, eine Art individueller Terrorismus. Von daher ist eine normale Strafe schon verständlich.
"Verrückt" waren seine Ansichten wohl, aber eben nicht so, dass er keinen klaren Kopf hatte. |
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24.08.2012 19:07 Uhr |
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Mord kann nur durch die Todesstrafe gesühnt werden. Alles andere ist eine Verhöhnuung des Rechts. |
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24.08.2012 20:31 Uhr |
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Ja, weil es die härteste Strafe ist die er bekommen konnte und vielleicht wird ihm in seinem nun beginnenden Lebensabend doch noch irgendwann die Einsicht kommen, dass er Furchtbares angestellt hat. |
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24.08.2012 22:32 Uhr |
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Ja das Urteil ist angemessen aber ich bin froh, daß nicht ich zu richten hatte, denn das Urteil hat den bitteren Beigeschmack eines Sieges für den Mörder. Die Unzurechnungsfähigkeit wäre für ihn die härtere Strafe gewesen aber das Gericht durfte nicht so entscheiden, wenn es von der Zurechnungsfähigkeit überzeugt war. |
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24.08.2012 22:58 Uhr |
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Es ist zwar das Urteil, das er wollte... Aber er scheint nun mal zurechnungsfähig zu sein und Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung ist da wohl die einzige Möglichkeit ihn solange wie möglich (hoffentlich für immer) hinter Gitter zu bringen. |
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25.08.2012 01:00 Uhr |
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Was mir aufgefallen ist: Keine der großen Medien in Deutschland hat erwähnt, daß er sich entschuldigt hat. Ich habs einmal in den Radio-Nachrichten gehört, aber erst mitten in der Nacht. |
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25.08.2012 11:54 Uhr |
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Ich finde das Urteil durchaus angemessen.
Wenn man ihn denn lebenslang in die Psychiatrie eingewiesen hätte, dann wäre das irgendwie zu einfach: So nach dem Motto: achja, der bringt viele Leute um und redet etwas wirres Zeug, der kann nur krank im Kopf sein. Meist waren aber nicht die wirklich psychiatrisch auffälligen wirklich gefährlich und zu Massenmord in der Lage sondern die vermeintlich normalen. Sicher wahnhaft ist er - aber auch noch sehr gut in der Lage schlüssig zu denken und geplant zu handeln. Wirklich psychiatrisch Kranke wären zu sowas nicht fähig. |
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25.08.2012 12:14 Uhr |
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@ frozenmadness
Was mir aufgefallen ist: Keine der großen Medien in Deutschland hat erwähnt, daß er sich entschuldigt hat. Ich habs einmal in den Radio-Nachrichten gehört, aber erst mitten in der Nacht.
Diese "Entschuldigung" ist allerdings nur dazu geeignet, die Höchststrafe nachträglich zu rechtfertigen:
Zitat:Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik muss lebenslang hinter Gitter und hat das Urteil zu 21 Jahren Gefängnis mit anschliessender Sicherheitsverwahrung akzeptiert. In seinem Schlusswort zeigte er aber nicht nur keine Reue über die von ihm begangenen 77 Morde, sondern entschuldigte sich bei seinen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen dafür, im vergangenen Juli bei seinen Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya nicht noch mehr Menschen umgebracht zu haben.
«Da ich die Autorität des Gerichts nicht anerkenne, kann ich das Osloer Bezirksgericht nicht legitimieren, indem ich das Urteil akzeptiere», sagte Breivik und fügte hinzu: «Zugleich kann ich keine Berufung gegen das Urteil einlegen, weil ich mit der Anfechtung das Gericht legitimieren würde.» Und weiter: «Ich möchte mich bei allen militanten Nationalisten dafür entschuldigen, dass ich nicht fähig war, mehr zu exekutieren.» Die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen schnitt Breivik nach diesen Aussagen das Wort ab.
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Ueberlebende-von-Utya-Jaaaaaaa/story/26685214 |
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25.08.2012 13:05 Uhr |
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Kein Urteil kann in diesem Fall angemessen sein!
Woran soll man das Urteil denn messen? An der Zahl der Tötungen? An dem Leid der Hinterbliebenen?
Kann die Strafe "resozialisieren"? Sicher nicht, wenn das Urteil den Resozialisierungserfolg nicht zulässt.
Kann das Urteil abschrecken? Sicher auch nicht. Im Grunde hat Breivik den Prozess gewonnen, denn er hat bekommen, was er wollte. Von daher animiert dieses Urteil eher Gleichgesinnte, als es abschreckt. Zumindest jene, welche nicht, wie Breivik, als zurechnungsfähig anzusehen sind.
und, und, und,...
Fazit:
Eine für mich nicht beantwortbare Frage. |
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25.08.2012 15:19 Uhr |
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Angemessen das Urteil! |
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25.08.2012 16:11 Uhr |
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Nein.
"Sicherheitsverwahrung" ist am Ende nichts anderes als Freiheitsentzug.
Entweder entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, echte lebenslängliche Strafen zu verhängen oder sie entscheidet sich für das Primat der Freiheit.
Diese gutmenschliche Heuchelei ist schwer erträglich. |
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25.08.2012 16:23 Uhr |
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Ich bin strickt gegen Sicherheitsverwahrung.
Entweder verurteilt man jemanden Lebenslan, richtet ihn hin oder was weiss ich.
Aber jemanden Ssicherheitszuverwahren widerspricht meinem denken vollkommen.
Sicherheitsverwahrung ist Freiheitsberaubung auf Verdacht. |
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