Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht "Zurechnungsfähig” und 21 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für Anders Breivik - Findest Du dieses Urteil angemessen?
Anfang-207 - 26 / 26 Meinungen
6
24.08.2012 16:40 Uhr
Er hat ja doch sehr bewusst gehandelt, eine Art individueller Terrorismus. Von daher ist eine normale Strafe schon verständlich.

"Verrückt" waren seine Ansichten wohl, aber eben nicht so, dass er keinen klaren Kopf hatte.
24.08.2012 16:41 Uhr
Zitat:
Der Sinn einer solchen therapeutischen Maßnahme ist bei dieser Persönlichkeit auch sehr fragwürdig!

Die Frage wäre gewesen, ob er zurechnungsfähig ist. Bei manchen Aussagen konnte man tatsächlich auch x an seiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln.
als die Richterin aus seiner Jugend erzählte und den häufigeren Besuchen bei Therapeuten/Psychologen usw., konnte ich verstehen, warum die FRage diskutiert wurde. Diese Norweger (die im Verfahren ) haben sich diese Frage nicht leicht gemacht und dann doch klar entschieden.
24.08.2012 17:25 Uhr
Zitat:
Der Sinn einer solchen therapeutischen Maßnahme ist bei dieser Persönlichkeit auch sehr fragwürdig!


Der Sinn (psycho)therapeutischer Maßnahmen ist bei jeder Person fragwürdig.

Aber nehmen wir doch mal spasseshalber an, wir fänden einen guten Psychofuzzi, dem es gelänge Herrn Breiviks Oberstübchen hinreichend zu entrümpeln (dass er einen an der Klatsche hat, dürfte - juristische Schuldfähigkeit hin, juristische Schuldfähigkeit her - offensichtlich sein): die Last des schlechten Gewissens, die dann auf ihm lasten würde, wäre seine Wahrnehmungsfähigkeit erst mal wieder so zurechtgerückt dass er sich der Schwere seiner Schuld bewusst wäre, wäre dann in der Tat die reinste Folter. Aber durchaus angemessen.
24.08.2012 17:35 Uhr
Zitat:
Es ist die in Norwegen höchstmögliche Strafe und er bekam sie mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Ich finde das in Ordnung.
Ich auch.
Ihn für zurechnungsfähig zu erklären war richtig, denn es ist auch ein Signal an mögliche andere Täter, dass man sie ernstnimmt - und nicht einfach nur in die Klapse steckt.
24.08.2012 17:40 Uhr
Zitat:
Der Sinn (psycho)therapeutischer Maßnahmen ist bei jeder Person fragwürdig.

Hinterfragenswert nicht fragwürdig!
24.08.2012 17:49 Uhr
Zitat:
Ihn für zurechnungsfähig zu erklären war richtig, denn es ist auch ein Signal an mögliche andere Täter, dass man sie ernstnimmt - und nicht einfach nur in die Klapse steckt.

ich mag die Begriffe wie Klapse und Psychofuzzi nicht. Macht man damit auf jung und cool?:) ist wahrscheinlich mein dng.
zum Nächsten:
Ich glaube, das es den Richtern nicht um ein Signal a la obiger Meinung ging und das ist auch gut so.
Die zuständigen Richter haben sich (ich hörte gerade bei den Part der Schuldfähigkeit im internet x rein )richtig Gedanken gemacht. Sich ernsthaft mit allem auseinandergesetzt und das fair,gerecht. Wenn dann ist das ein Signal (meiner Meinung nach). In Norwegen wird auch dieser Täter ernst genommen(was auch Mensch schrieb, aber der Nachsatz mit der Klapse ist nicht meiner)
24.08.2012 18:01 Uhr
@ *Mensch*

Zitat:
Ihn für zurechnungsfähig zu erklären war richtig, denn es ist auch ein Signal an mögliche andere Täter, dass man sie ernstnimmt - und nicht einfach nur in die Klapse steckt.


"Möglichen anderen Täter" würde es ebenso wie Breivik ebenfalls darum gehen, ernstgenommen zu werden - wenn also das Urteil ein Signal hätte sein sollen, dann hätte man Breivik in die Psychiatie stecken müssen (ähnlich argumentiert Hans Hütt hier: http://www.wiesaussieht.de/2012/08/24/das-urteil-im-fall-anders-breivik/ ).

Nur kann sich ein Gericht nicht von solchen Erwägungen leiten lassen, sondern muß seinem Urteil seine tatsächliche Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit zugrundelegen.
24.08.2012 19:07 Uhr
Mord kann nur durch die Todesstrafe gesühnt werden. Alles andere ist eine Verhöhnuung des Rechts.
24.08.2012 19:31 Uhr
Zitat:
Von: Brandy 24.08.2012 21:07 Uhr

Mord kann nur durch die Todesstrafe gesühnt werden. Alles andere ist eine Verhöhnuung des Rechts.


*trollastrollcan*
24.08.2012 20:31 Uhr
Ja, weil es die härteste Strafe ist die er bekommen konnte und vielleicht wird ihm in seinem nun beginnenden Lebensabend doch noch irgendwann die Einsicht kommen, dass er Furchtbares angestellt hat.
24.08.2012 21:05 Uhr
Zitat:
ich mag die Begriffe wie Klapse und Psychofuzzi nicht. Macht man damit auf jung und cool?:) ist wahrscheinlich mein dng.
Nein, damit zeigt man lediglich, wie Breivig selbst denkt, denn das war lediglich ein umformuliertes Zitat von ihm.
Dass ICH so nicht denke, müßtest Du eigentlich wissen, Viva.
24.08.2012 22:32 Uhr
Ja das Urteil ist angemessen aber ich bin froh, daß nicht ich zu richten hatte, denn das Urteil hat den bitteren Beigeschmack eines Sieges für den Mörder. Die Unzurechnungsfähigkeit wäre für ihn die härtere Strafe gewesen aber das Gericht durfte nicht so entscheiden, wenn es von der Zurechnungsfähigkeit überzeugt war.
24.08.2012 22:58 Uhr
Es ist zwar das Urteil, das er wollte... Aber er scheint nun mal zurechnungsfähig zu sein und Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung ist da wohl die einzige Möglichkeit ihn solange wie möglich (hoffentlich für immer) hinter Gitter zu bringen.
25.08.2012 01:00 Uhr
Was mir aufgefallen ist: Keine der großen Medien in Deutschland hat erwähnt, daß er sich entschuldigt hat. Ich habs einmal in den Radio-Nachrichten gehört, aber erst mitten in der Nacht.
25.08.2012 11:54 Uhr
Ich finde das Urteil durchaus angemessen.
Wenn man ihn denn lebenslang in die Psychiatrie eingewiesen hätte, dann wäre das irgendwie zu einfach: So nach dem Motto: achja, der bringt viele Leute um und redet etwas wirres Zeug, der kann nur krank im Kopf sein. Meist waren aber nicht die wirklich psychiatrisch auffälligen wirklich gefährlich und zu Massenmord in der Lage sondern die vermeintlich normalen. Sicher wahnhaft ist er - aber auch noch sehr gut in der Lage schlüssig zu denken und geplant zu handeln. Wirklich psychiatrisch Kranke wären zu sowas nicht fähig.
25.08.2012 12:14 Uhr
@ frozenmadness

Was mir aufgefallen ist: Keine der großen Medien in Deutschland hat erwähnt, daß er sich entschuldigt hat. Ich habs einmal in den Radio-Nachrichten gehört, aber erst mitten in der Nacht.

Diese "Entschuldigung" ist allerdings nur dazu geeignet, die Höchststrafe nachträglich zu rechtfertigen:

Zitat:
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik muss lebenslang hinter Gitter und hat das Urteil zu 21 Jahren Gefängnis mit anschliessender Sicherheitsverwahrung akzeptiert. In seinem Schlusswort zeigte er aber nicht nur keine Reue über die von ihm begangenen 77 Morde, sondern entschuldigte sich bei seinen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen dafür, im vergangenen Juli bei seinen Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya nicht noch mehr Menschen umgebracht zu haben.

«Da ich die Autorität des Gerichts nicht anerkenne, kann ich das Osloer Bezirksgericht nicht legitimieren, indem ich das Urteil akzeptiere», sagte Breivik und fügte hinzu: «Zugleich kann ich keine Berufung gegen das Urteil einlegen, weil ich mit der Anfechtung das Gericht legitimieren würde.» Und weiter: «Ich möchte mich bei allen militanten Nationalisten dafür entschuldigen, dass ich nicht fähig war, mehr zu exekutieren.» Die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen schnitt Breivik nach diesen Aussagen das Wort ab.


http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Ueberlebende-von-Utya-Jaaaaaaa/story/26685214
25.08.2012 13:05 Uhr
Kein Urteil kann in diesem Fall angemessen sein!

Woran soll man das Urteil denn messen? An der Zahl der Tötungen? An dem Leid der Hinterbliebenen?

Kann die Strafe "resozialisieren"? Sicher nicht, wenn das Urteil den Resozialisierungserfolg nicht zulässt.

Kann das Urteil abschrecken? Sicher auch nicht. Im Grunde hat Breivik den Prozess gewonnen, denn er hat bekommen, was er wollte. Von daher animiert dieses Urteil eher Gleichgesinnte, als es abschreckt. Zumindest jene, welche nicht, wie Breivik, als zurechnungsfähig anzusehen sind.

und, und, und,...

Fazit:
Eine für mich nicht beantwortbare Frage.
25.08.2012 15:19 Uhr
Angemessen das Urteil!
25.08.2012 16:11 Uhr
Nein.
"Sicherheitsverwahrung" ist am Ende nichts anderes als Freiheitsentzug.
Entweder entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, echte lebenslängliche Strafen zu verhängen oder sie entscheidet sich für das Primat der Freiheit.
Diese gutmenschliche Heuchelei ist schwer erträglich.
25.08.2012 16:23 Uhr
Ich bin strickt gegen Sicherheitsverwahrung.
Entweder verurteilt man jemanden Lebenslan, richtet ihn hin oder was weiss ich.
Aber jemanden Ssicherheitszuverwahren widerspricht meinem denken vollkommen.
Sicherheitsverwahrung ist Freiheitsberaubung auf Verdacht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenbersicht
Anfang-207 - 26 / 26 Meinungen