Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Heute fällt das Urteil gegen Anders Behring Breivik.
Welches Urteil würdest du in dieser Sache ganz persönlich fällen, wenn du müsstest/dürftest? |
|
24.08.2012 08:04 Uhr |
|
|
| |
Entscheidend wird sein, ob sie ihn für zurechnungsfähig erklären oder nicht. Ich denke, sie werden ihn in die Psychiatrie stecken.
|
|
|
|
24.08.2012 08:09 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Psychiatrie nach gutachterlicher und allgemeiner Meinung wird von ihm selbst wohl abgelehnt.
Stimmt, aber es kann m. E. kein Maßstab sein, was er selbst darüber denkt. Gerade dass er selbst so vehement bestreitet, geisteskrank zu sein, kann durchaus dafür sprechen, dass er es eben doch ist. Und wenn er geisteskrank ist, dann muss er auch als Geisteskranker behandelt werden - so schwer es auch fällt. Schuldunfähig st schuldunfähig - auch wenn das begangene Verbrechen in seinem Ausmaß noch so unvorstellbar ist und das Gerechtigkeitsempfinden eine noch so große Sühne fordert.
Ich bin deshalb auch hin- und hergerissen. Einerseits hoffe ich, dass er für schuldfähig erklärt wird und somit zur Höchststrafe verurteilt werden kann. Andererseits hoffe ich, dass er geisteskrank ist, denn es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass auch ein gesunder Mensch zu so einer Tat fähig sein kann. |
|
|
|
24.08.2012 08:09 Uhr |
|
|
| |
Ah, das Urteil ist da: Er ist zurechtsfähig und muss 21 Jahre in den Knast. |
|
|
|
24.08.2012 08:22 Uhr |
|
|
| |
Geisteskrank. Nur so ist sichergestellt, daß er nicht nach 21 Jahren wieder rauskann.
EDIT: ich lese gerade, daß es auch in Norwegen Sicherheitsvewahrung gibt. Dann paßt das Urteil schon. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2012 10:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
24.08.2012 08:38 Uhr |
|
|
| |
Das Urteil ist da...und so ist es richtig!!!!!! |
|
|
|
24.08.2012 09:21 Uhr |
|
|
| |
ich hätte ihn in eine anstalt gesteckt zusammen mit napoleon, dem grossen schatten und dem retter der entrechteten
die tabletten abgsetzt damit er auch jeden tag was davon hat
aber das urteil ist ja schon gefällt
so bleibt nur noch seinen namen aus allen büchern zu löschen
damit sich niemand mehr an ihn, sein gesicht erinnert
|
|
|
|
24.08.2012 09:21 Uhr |
|
|
| |
21 Jahre dafür, daß er 77 Menschen ermordet hat, darunter Minderjährige? Das Urteil ist ein schlechter Witz. ... |
|
|
|
24.08.2012 09:34 Uhr |
|
|
| |
McOnline, es geht auch nicht um eine Todesstrafe sondern darum, jemanden für so ein Tat lebenslang zu verknacken. |
|
|
|
24.08.2012 09:40 Uhr |
|
|
| |
Ich würde die Todesstrafe verhängen. |
|
|
|
24.08.2012 09:42 Uhr |
|
|
| |
"Insofern würde ich ihn lebenslang in eine Klinik schicken."
Warum dann lebenslang und nicht bis er geheilt ist? |
|
|
|
24.08.2012 09:57 Uhr |
|
|
| |
Ich glaube nicht, dass es eine Therapie gibt, durch die Breivik wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden kann.
Daher sollte er einfach für den Rest seines Lebens ins Gefängnis, damit er vor der Gesellschaft geschützt ist und er der Gesellschaft nie wieder Schaden zufügen kann. |
|
|
|
24.08.2012 10:03 Uhr |
|
|
| |
"Daher sollte er einfach für den Rest seines Lebens ins Gefängnis, damit er vor der Gesellschaft geschützt ist "
Ich finde es immer wieder lustig.
Die einen plädieren für die Schutzhaft.
Andere wollen unbedingt eine Sicherheitsverwahrung (was einfach nur ein wegschliessen auf Verdacht ist)
Andere plädieren dafür einsperren und Schlüssel wegschmeissen.
Aber Todesstrafe geht ja garnicht.
|
|
|
|
24.08.2012 10:06 Uhr |
|
|
| |
Breivik ist das Ideale Beispiel pro Todesstrafe.
Er ist geständig und es gibt Zeugen.
Die Frage ist warum sie nicht verhängt wird.
Es liegt wohl zum grossen Teil an primitiven Rachegefühlen.
Der soll wenn schon nicht in der Hölle so doch im Knast schmoren.
|
|
|
|
24.08.2012 18:52 Uhr |
|
|
| |
Ich bin froh, kein Urteil fällen zu müssen. Angesichts des Leids der Familien, die ihre Kinder verloren, fiele mir wahrscheinlich am ehesten die Todesstrafe ein. Es gibt in alten Märchen so einen Satz, "Er hat sein Leben verwirkt". Genau das trifft es angesichts dieser Taten eigentlich. Es würde mir allerdings schwer fallen, einem anderen das Leben zu nehmen, was so ein Urteil ja auch bedeuten würde...
Als zweites die Psychiatrie, lebenslang, da er dahin ja auf keinen Fall möchte. Andererseits wird er als normaler Häftling wohl von anderen Gefangenen schon zu spüren bekommen, was von einer Tat wie der seinen zu halten ist. Es muß auf alle Fälle sichergestellt sein, daß so jemand nie wieder auf freien Fuß kommt, darüberhinaus auch, daß man ihm jedes Publikum verwehrt, das er so gerne haben möchte. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2012 21:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
25.08.2012 00:06 Uhr |
|
|
| |
"Sie wird nicht verhängt, weil man sich zumindest in Europa seit mindestens einem halben Jahrhundert im Strafrecht von der Vorstellung des rächenden Staates verabschiedet hat"
Das die Todestrafe Rache wäre ist ja nun Blödsinn.
Rache verlangen die Leuts die die Forderung aufstellen: einsperren und Schlüssel weg.
Zum Glück ist das verfassungswidrig. Allerdings hat sich der Mob ja eine Hintertür eingebaut: Die Freiheitsberaubung auf Verdacht (Sicherheitsverwahrung)
|
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 1.17
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|