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Fragenübersicht Ist Vertraulichkeit erblich?
1 - 10 / 10 Meinungen
19.08.2012 11:54 Uhr
Ich besitze keine Vertraulichkeitsgene!
19.08.2012 12:00 Uhr
Das ist eine Mißachtung über den Tod hinaus, wogegen wohl niemand geschützt ist,ob prominent oder nicht,und was es schon immer gab und weiter geben wird.

Die Gier mancher Erben kennt eben keine Grenzen.

19.08.2012 12:23 Uhr
Das hängt von den Verträgen ab (und die müssen nicht schriftlich sein). Aber meinem Rechtsverständnis nach, geht nicht nur die Information auf den Erben über, sondern die gesamte Abmachung wie diese gewonnen, weiterverarbeitet und behandelt wird.

Schwierig ist bloß, derjenige, der dem Verstorbenen vertraute müsste dem Erben nachweisen, dass die Information nur unter den entsprechenden Bedingungen gegeben wurde. Ein wohl recht aussichtloses unterfangen, sofern nichts schriftlich vereinbart wurde.
19.08.2012 12:58 Uhr
So (wie BAcko es schrieb) sieht's aus:

Auch eine nur mündliche Absprache kann ein Vertrag sein und wäre es in diesem Falle wohl auch. Und so, wie man seinen Job oder seine Mietwohnung nicht verliert, wenn der Chef oder der Vermieter stirbt, ginge auch hier der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Sie hätten nur die Möglichkeit, das Erbe insgesamt abzulehnen, dann aber dürften sie auch keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

Mit der praktischen Durchsetzbarkeit sieht das natürlich schwieriger aus, wenn die Vertraulichkeit nur mündlich vereinbart war und es dafür noch nicht einmal Zeugen gibt. Da käme es dann im Zweifelsfall darauf an, wen das Gericht für glaubwürdiger hält.

(Lieber Umfragesteller, mir kannst du es natürlich erzählen, bei mir sind Geheimnisse gut aufgehoben. Was hast du von wem geerbt, um wen geht es überhaupt und was hat der denn jetzt ausgefressen?)
19.08.2012 13:15 Uhr
Wenn denn der Erblasser bereits an einem Buch arbeitete, so war doch die Veröffentlichung sowieso schon geplant - oder? Die Frage muss sein, ob dies in anonymisierter Form (Buchinhalt fiktiv) geschehen sollte, oder der Interviewpartner dort auch persönlich genannt werden sollte. Ebenso müsste die Kenntnis einer Abmachung den Erben nachgewiesen werden, denn insofern sie lediglich das Transkript ohne Vertraulichkeitserklärung vorfinden, sind sie frei in der Verwendung, sofern die Angaben der Wahrheit entsprechen, denn sonst könnte es wegen übler Nachrede oder Schädigungen im Persönichkeitsrecht zu juristischen Nachspielen kommen. Liegt keine Vertraulichkeitserklärung vor, so könnte natürlich über das konkludente Verhalten des Verblichenen eine solche Vereinbarung konstruiert werden - dies dürfte aber für einen etwaigen Kläger eine aufwendige Beweisführung bedeuten...
19.08.2012 13:19 Uhr
Zitat:
Ich besitze keine Vertraulichkeitsgene!


Ja, das wissen wir @Desertsky. Ich weiß noch, als wir geskypt haben und Du ständig über jeden Doler lang und breit diskutieren wolltest, weil sein Tagebuch, Profiltext, Gästebuch usw. Dir keinen Aufschluss gibt, wer das vorher war usw.
19.08.2012 13:32 Uhr
Die Frage ist sehr ungeschickt formuliert und klingt nach einem ganz anderen Thema als die Frage im Hintergrund.
19.08.2012 13:33 Uhr
Wer das Ergebnis einer Abmachung erbt, muss sich unter Umständen auch an deren anderen Teile halten. Möglicherweise hat aber auch derjenige, der jemanden was im Vertrauen gegeben hat, nicht darüber nachgedacht, was damit nach dessen Tod passieren könnte.
19.08.2012 15:37 Uhr
Zitat:
Ja, das wissen wir @Desertsky. Ich weiß noch, als wir geskypt haben und Du ständig über jeden Doler lang und breit diskutieren wolltest, weil sein Tagebuch, Profiltext, Gästebuch usw. Dir keinen Aufschluss gibt, wer das vorher war usw.




Soviel zu den Dol2Day-Tiefpunkten!
20.08.2012 15:41 Uhr
Wenn ich etwas als vertraulich weitergebe und bald darauf posaunt es ein Verwandter desjenigen aus, den ich ins Vertrauen gezogen habe, dann bin ich natürlich enttäuscht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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