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Fragenübersicht Ist es inkonsequent, Auslandsdeutschen das Wahlrecht zum Bundestag zuzubilligen, die niemals in der Bundesrepublik gelebt haben, das Wahlrecht zu den Landtagen aber davon abhängig zu machen, dass jemand seit drei Monaten in dem Land ansässig ist?
1 - 15 / 15 Meinungen
15.08.2012 18:14 Uhr
Der Hintergrund führt ja aus, zu den Landesgesetzen hat sich der BVerfG nicht geäußert. Hängt vermutlich auch von der Formulierung der jeweiligen Wahlgesetze ab.

Aber unterschiedliche Maßstäbe sind nicht pauschal inkonsequent, denn über die Bundespolitik kann man sich leichter von außen informieren als über Lokalpolitik. Auf der anderen Seite können Ausländer auch bei Kommunalwahlen wählen, bei Bundestagswahlen nicht. Auch hier kann man argumentieren, dass die Missbrauchsgefahr lokal geringer ist als bundesweit.
15.08.2012 18:43 Uhr
Der Bundestag macht das Bundeswahlgesetz, die Landtage machen ihre eigenen Wahlgesetze - warum sollten sie derselben Logik folgen? Das Parlament von Stadt und Land Bremen, mit Bürgerschaft für Bremen&Bremerhaven und Stadtbürgerschaft von Bremen, das ist nun mal ne andere Kiste als die Bundestagswahl.
15.08.2012 18:50 Uhr
Nein, überhaupt nicht inkonsequent.

Für die Auslandsdeutschen ist eben der Bund zuständig.

Für die Zuständigkeit eines Landes bedarf es eben einen dauerhaften Aufenthaltsort (Wohnsitz) in diesem Land.



15.08.2012 18:55 Uhr
ich wäre sowieso für eine beendigung dieses staatsbürgerschaftsdrecks.
wer in nrw wohnt ist nrwler, wer in deutschland wohnt ist deutscher und hat mit dem geschehen vor ort nun einmal mehr zu tun als jemand, der sich auf irgendeine abstammung beruft, seit jahren aber nicht mehr am ort des geschehens war.
15.08.2012 19:00 Uhr
Zitat:
ich wäre sowieso für eine beendigung dieses staatsbürgerschaftsdrecks.


Sehr sympathisch. Wenn Inge Neuling jetzt in den Süden fährt, ist sie dann was?

Spaß beiseite, in der heutigen Realität ist Staatenlosigkeit nicht gerade angenehm, außer man ist reich.

Natürlich ist nationale Zugehörigkeit auch kein Spaß.

Sollte jemand wählen dürfen, der dienstlich auf Jahre woanders ist, etwa in einer Botschaft und an zuhause sehr interessiert ist?

Sollte jemand hier wählen dürfen, der woanders glücklich geworden ist und der mit dem Geschehen hier nichts mehr zu schaffen hat?

Würde der überhaupt?
15.08.2012 19:37 Uhr
Ich halte nichts davon, dass Auslandsdeutsche das Wahlrecht bekommen. Besser man gesteht Ausländern, die hier Steuern zahlen, das Wahlrecht zu.
15.08.2012 20:23 Uhr
Zitat:
Ich halte nichts davon, dass Auslandsdeutsche das Wahlrecht bekommen. Besser man gesteht Ausländern, die hier Steuern zahlen, das Wahlrecht zu


Auslandsdeutsche sind so lange Deutsche mit Wahlrecht in Deutschland, wie sie nicht eine anderer Staatsbürgerschaft annehmen und für diesen Staat ihre Wahlberechtigung erhalten.

Wer in Deutschland wählen will, der soll halt Deutscher werden. So unmöglich soll das nicht sein, habe ich mir sagen lassen.

Mit Wahlen nimmt man im Übrigen ein Mitbestimmungsrecht für eine langfristige Entwicklung dieses Landes war. Wer an solchen langfristigen Entscheidungen teilhaben will, der soll das durch eine entscheidende Willenserklärung, Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft, dokumentieren.
15.08.2012 20:28 Uhr
Jeder sollte in irgendeinem Land wählen können. Allerdings auch nur in einem. In der Regel sollte dies das Land des ständigen Aufenthalts sein.

Wenn also jemand, der längst die namibische oder US-amerikanische Staatsbürgerschaft hat, seinen deutschen Pass behält, dann sollte der sich entscheiden müssen, wo er sein Wahlrecht ausübt. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, das dann auch da zu tun, wo man lebt.

Wenn aber bewusst darauf verzichtet, die Staatsbürgerschaft seines Aufenthaltslandes anzunehmen, dann soll er wenigstens irgendwo wählen können, das hieße dann in der BRD.
15.08.2012 20:36 Uhr
Zitat:
Inkonsequent vielleicht, aber dennoch rechtlich möglich.
Leider, ja.
Bin gespannt, ob das Bundesverfassungsgericht auch dafür extra noch ein Urteil fällen muss, bevor die Bundesländer da mal reagieren.
15.08.2012 20:40 Uhr
Zitat:
Wenn also jemand, der längst die namibische oder US-amerikanische Staatsbürgerschaft hat, seinen deutschen Pass behält, dann sollte der sich entscheiden müssen, wo er sein Wahlrecht ausübt. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, das dann auch da zu tun, wo man lebt.
Aber nicht doch! Einmal Deutscher, immer Deutscher! Einmal Ausländer, immer Ausländer!
Zumindest, wenn es nach unseren "Blut-und-Boden"-Freunden ginge, von denen man ja auch einiges hier lesen kann. [/zyn off]
16.08.2012 08:47 Uhr
Zitat:
Aber nicht doch! Einmal Deutscher, immer Deutscher! Einmal Ausländer, immer Ausländer!
Zumindest, wenn es nach unseren "Blut-und-Boden"-Freunden ginge, von denen man ja auch einiges hier lesen kann.


Einmal mehr ein tiefsinniger und die Debatte bereichernder Beitrag des Teilnehmers *Mensch*.

Danke dafür.
16.08.2012 08:53 Uhr
Die jeweiligen Landeswahlgesetze lagen dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Prüfung vor. Deshalb gibt es dazu auch keine Äußerung.

Außerdem können sich Auslandsdeutsche jederzeit an eine deutsche Botschaft wenden, wenn sie z.B. diplomatischen Beistand benötigen und der deutsche Staat hat die Pflicht, sie zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund kann man auch ein Interesse des Auslandsdeutschen daran unterstellen, welche Regierung in Deutschland amtiert.

Im übrigen werden die deutschen Interessen im Ausland durch den Staat Deutschland vertreten. Auch ist nur dieser berechtigt, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, Deutschland in überstaatlichen Organisationen zu vertreten und dort beschlossenen Abkommen beizutreten.

All das können die Bundesländer gar nicht oder nur stark eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, daß ein Auslandsdeutscher auch ohne Aufenthalt in Deutschland den deutschen Bundestag wählen darf, weil er von o.g. Aktivitäten Deutschlands im Ausland unmittelbar betroffen ist.
16.08.2012 09:55 Uhr
Zitat:
Einmal mehr ein tiefsinniger und die Debatte bereichernder Beitrag des Teilnehmers *Mensch*.

Danke dafür.
Da nich für, Ostpreußen.
Aber bei dem Geschwurbel einiger hier bricht selbst bei mir ein gewisser Sarkasmus durch.
16.08.2012 13:45 Uhr
ius sanguinis bleibt ius sanguinis, bleibt ius sanguinis.
oder,
volksgemeinschaft, bleibt volksgemeinschaft, bleibt volksgemeinschaft.
16.08.2012 13:55 Uhr
Zitat:

volksgemeinschaft, bleibt volksgemeinschaft, bleibt volksgemeinschaft.


Springt der Clown denn jetzt auf jede Debatte drauf mit seinen Hetzbeiträgen?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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