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Fragenübersicht Gibt es ein Recht da drauf, so fett zu sein, wie man will?
1 - 20 / 41 Meinungen+20Ende
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13.08.2012 19:19 Uhr
Das ist genauso ein Recht wie z. B. zu rauchen, Alkohol zu trinken usw.... Jeder vergiftet sich auf seine Weise.
13.08.2012 19:20 Uhr
Klar! Jeder ist seines Glückes Schmied!
13.08.2012 19:24 Uhr
Ja, als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit. Ist aber ungefähr zu sinnvoll wie das Recht, sich den kleinen Finger abzuhacken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.08.2012 21:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.08.2012 19:35 Uhr
Natürlich. Jeder soll über seinen Körper frei verfügen dürfen.
13.08.2012 19:38 Uhr
Schwieriges Thema!

Aber, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung kann eben auch Einschränkungen unterliegen. Ich erinnere z.B. an:
- Selbstverstümmelung
- Anorexie
- Suizidversuche
etc.

Hier wird in der Regel eine krankhaftes, behandlungsbedürftiges Verhalten unterstellt, welches bei Uneinsichtigkeit mitunter auch mit Entmündigung endet.

Von daher denke ich NICHT das ein solches Verhalten als Recht interpretiert werden sollte.
Klartext: Ja, die Gesellschaft hat meines Erachtens sowohl das Recht, als auch die Pflicht, einer uneingeschränkten Fresssucht Einhalt zu gebieten.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.08.2012 21:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.08.2012 19:41 Uhr
jein, weil bei manchen ist Fettleibigkeit auch krankheits bedingt bzw. eine Veranlagung.
13.08.2012 19:44 Uhr
"ein, weil bei manchen ist Fettleibigkeit auch krankheits bedingt bzw. eine Veranlagung."

Jepp, und manche sind garnicht fett sondern haben einfach nur schwere Knochen.
13.08.2012 19:44 Uhr
Nunja, wenn jemand dann mal so fett ist dass er nicht mehr selber zur Tür rauskommt und auf andere angewiesen ist, die ihn beliefern, spätestens da endet dieses Recht. Eine Pflicht zur Mästung gibt es nämlich ganz gewiss nicht!
13.08.2012 19:47 Uhr
"Ist aber ungefähr zu sinnvoll wie das Recht, sich den kleinen Finger abzuhacken."

Gibt es das Recht?
Solange man im Wehrpflichten Alter befindet kann es durchaus eine Straftat sein.
13.08.2012 19:59 Uhr
Klar hat jeder das Recht dazu. Wobei man die Krankenkassenbeiträge durchaus auch mit einer Verhaltenskomponente belegen sollte und Zu- oder Abnehmen liegt zu 99% in persönlichem Verhalten und nur sehr sehr selten bei einer plötzlichen Erkrankung.
13.08.2012 19:59 Uhr
@ karlmann
Zitat:
Solange man im Wehrpflichten Alter befindet kann es durchaus eine Straftat sein.

Nö. Das gilt nur für Soldaten. Also: "Ist aber ungefähr zu sinnvoll wie das Recht aller außer Soldaten, sich den kleinen Finger abzuhacken."

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.08.2012 21:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.08.2012 19:59 Uhr
in einem Land, wo die Freundschaft zu einem Rechten angekreidet wird, ist sicher auch das Recht auf Fettleibigkeit strafbar...

Das Grundgesetz ist inzwischen nur noch Makulatur.
13.08.2012 20:01 Uhr
Zitat:
jein, weil bei manchen ist Fettleibigkeit auch krankheits bedingt bzw. eine Veranlagung.


Das dürften die wenigstens sein, auch wenn es die meisten behaupten.

Klar ist die Verwertung der Nahrung unterschiedlich. Wer gut Nahrung verwertet, der braucht eben einfach weniger Kalorien als Zufuhr. Aber ob ich dick werde, ist selten in der Veranlagung. Höchstens ob ich mehr oder weniger Essen benötige.
13.08.2012 20:03 Uhr
Wenn jemand es sich leisten kann, unglaublich fett zu sein und die Folgekosten zu tragen, warum soll er seinen Neigungen nicht folgen und zunehmen, solange er Lust hat?

Die gesundheitlichen Folgen muss jeder selber tragen und das Argument Krankenkasse können wir locker an all die Fußballer, Motorrad-Organspender und Quartalssäufer weitergeben, die schließlich auch keiner belangt.
13.08.2012 20:04 Uhr
"Nö. Das gilt nur für Soldaten. Also: "Ist aber ungefähr zu sinnvoll wie das Recht aller außer Soldaten, sich den kleinen Finger abzuhacken."

Nö gilt auch für Wehrpflichtige.
Und das ist bis zu einem gewissen Alter jeder deutsche Mann der nicht ausgemustert ist.
13.08.2012 20:06 Uhr
Zitat:
und das Argument Krankenkasse können wir locker an all die Fußballer, Motorrad-Organspender und Quartalssäufer weitergeben, die schließlich auch keiner belangt.


Auch die Komponenten sollten eine Rolle spielen, zumindest in Wahltarifen.

Klappt bei der Autoversicherung auch wunderbar. Einige lassen sich diverse Dinge anrechnen, andere nur die Grundlagen.
13.08.2012 20:21 Uhr
@ karlmann
Zitat:
Nö gilt auch für Wehrpflichtige.

Mmh. Vielleicht hast Du doch recht. Ich dachte nur an § 17 Wehrstrafgesetz, aber es gibt ja auch noch den § 109 StGB. Die Frage ist, wie § 109 anzuwenden ist, seitdem die Wehrpflicht ausgesetzt wurde (oder wenn der Betroffene schon Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat).

Nun gut, laß ich mir vorsichtshalber was anderes einfallen: "Ist aber ungefähr zu sinnvoll wie das Recht, Nikotin und Alkohol zu konsumieren."
13.08.2012 20:36 Uhr
Ja, das gibt es, und ich nehme es auch höchstpersönlich für mich in Anspruch.

Meist vertrete ich hier Freiheiten, Dinge zu sagen, die ich niemals sagen würde, und Dinge zu tun, die ich niemals täte, aber in dieser Frage ginge es mir an den eigenen XXL-Kragen.
13.08.2012 20:49 Uhr
Was heißt Recht...die sind einfach zu bedauern.

Jeder Fettleibige hat seine ganz individuellen Ursachen,Probleme und kommt letztendlich aus diesem Kreislauf nicht heraus... vor allem, wenn er selbst keine Einsicht zeigt.
13.08.2012 20:57 Uhr
Ich bin gegen Gleichmacherei und Normierungswahn und nehme die Vielfalt der Körperformen als willkommene Variation an. Ich brauche das nicht, dass alle Menschen exakt gleichen Maßstäben mit geringen Toleranzen folgen - nicht mal, wenn ich der Maßstab bin.
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