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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Klage gegen Verbot von Sterbehilfe zurückgewiesen - Was sagst Du dazu? |
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19.07.2012 19:18 Uhr |
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traurig, mehr als traurig |
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19.07.2012 19:44 Uhr |
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Naja wohl eher ein Formfehler seitens des Klägers. Wenn ich das falsche Anklage, dann werde ich auch kein passendes Urteil bekommen. Damit ist der Kläger aber sicher nicht der erste, schon häufig sind Klagen daran gescheitert, dass die falschen Punkte ausgesucht wurden. |
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19.07.2012 20:12 Uhr |
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Ich frage mich hier aber auch, wieviel PUBLICITY sucht der Witwer im Rahmen seiner Trauerbewältigung...
wer steht da hinter ihm...
die Aktion, die Frau zum Sterben in die Schweiz zu bringen, was in diesem besonderen Fall nicht nötig gewesen sei...Staatsanwalt u.Polizei im Nebenzimmer klingt auch in bestimmte Richtung konstruiert...
Es wurde sicherlich richtig entschieden.Dem abgewiesenen Kläger sollte professionelle Hilfe zur Trauerbewältigung zur Seite gestellt werden.Der Toten sollte man die Ruhe gönnen nach allen Zumutungen vor und im Sterben, denn von WÜRDE des Sterbens ist hier für mich gar nichts deutlich, von keinerlei Seite!
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19.07.2012 20:44 Uhr |
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Bei sowas könnt ich echt ausflippen. Ich krieg so eine Wut auf diese Dreckskirchen und dieses Christenpack. Die sind es, die Schuld haben, daß bei uns Sterbehilfe verboten ist. Menschen das Recht zu verwehren, über ihr eigenes Leben zu bestimmen, das ist geradezu unbegreiflich, mittelalterlich, vorsintflutlich - und im Fall von verhinderter Sterbehilfe Folter!!
Es bleibt wirklich nur zu hoffen, daß wenn schon Menschen einmal so elendig verrecken müssen, brüllend vor Schmerzen über Wochen und Monate, ohne Hoffnung - daß es wenigstens diese Christen sein mögen, die das ohne Skrupel anderen antun würden - und nicht unschuldige Menschen!
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.07.2012 23:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.07.2012 21:14 Uhr |
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Ich finde hier vor allem interessant, dass überhaupt mal eine Klage zu dem Thema auf dieser Gerichts-Ebene versucht wurde.
Bin gespannt, was passiert, wenn mal eine nicht aus solchen Gründen zurückgewiesen werden kann.. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.07.2012 16:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.07.2012 21:16 Uhr |
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@Lustmolch
Das ist so,wie Du es hier darstellst, aber vollkommen falsch !
Das ist NICHT die praktizierte Sterbebegleitung im ambulanten und stationären Bereich ...
Du hast sicher noch nie von verantwortungsbewußten Ärzten,Pflegediensten,Hospizen usw gehört.
Deine Darstellung ist ...einfach daneben!
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19.07.2012 21:20 Uhr |
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@Harzhexe
das ist überhaupt nicht falsch! Und "Sterbebegleitung" ersetzt keine aktive Sterbehilfe!!!
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19.07.2012 21:29 Uhr |
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@Lustmolch
Ich habe die Sterbebegleitung benannt und bewußt gegen die Praktiken organisierter Sterbehelfer gestellt.
Deine Beschreibung der Qualen Sterbender trifft einfach nicht zu! Es ist NICHT unsere Wirklichkeit, denn SCHMERZEN MUSS KEIN SCHWERKRANKER UND STERBENDER LEIDEN ! |
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19.07.2012 21:43 Uhr |
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Naja, ich hoffe, dass es irgendwann mal eine Klage gibt, die nicht an Formfehlern scheitert und @Harzhexe, es gibt in Deutschland nicht ausreichend viele Angebote zur Sterbebegleitung und es ist eben doch so, dass es Sterbende gibt, die entweder schmerzen haben oder die nicht mehr wirklich "Leben". Es gibt sicher schmerzlindernde Medikamente, die lindern die Schmerzen aber nur und stellen sie nicht ganz ab. |
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19.07.2012 21:57 Uhr |
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@Lustmolch,
Sterbebegleitung gehört zu meinem Beruf.In den letzten 10 Jahren ist einiges geschehen.Ich weiß, daß jeder mit anderen Erfahrungen umgehen muß und natürlich noch viel zu tun ist.Dieser aktuelle Fall sensibilisiert aber nicht für eine Gesetzesgrundlage zum menschenwürdigen Sterben. |
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19.07.2012 21:59 Uhr |
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Sehr traurig. Wenn ein Mensch seinem Leben ein Ende setzen möchte aber dazu aus eigenem Vermögen nicht mehr Imstande ist, sollte ihm die Möglichkeit gewährt werden, selbstbestimmt durch die Inanspruchnahme der Hilfe Anderer diesen Weg zu gehen. |
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20.07.2012 07:18 Uhr |
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(oops, das sollte in einer anderen Umfrage stehen!) |
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22.07.2012 13:35 Uhr |
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Ich muss Harzhexe zustimmen, niemand MUSS, der entsprechednen Medikation sei Dank, mehr Qualen leiden im Sterbeprozess.
Wenn sowas dennoch geschieht, dann gehört den behandelnden Ärzten udn Pfelgekräften, aber uach dne NICHT hadnelnden Angehörigen ein paar vor die Löffel.
Denn selbst wenn für den Betroffenen kein Hospizplatz zur Verfügung steht,gibts es Pfelgeheime. Und wenn man keinen Platz in einem Pfelgeheim findet, oder möchte, dann gibt es der ambulanten Pflege, sei Dank, die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden bis zum tod gepflegt zu werden, und dass schließt auch die Schmerzversrogung und sogar die Beatmung mit ein. |
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24.07.2012 15:55 Uhr |
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Hmm, also wenn ich im Krankenhaus liege und nicht mehr handeln kann, darf meine Frau für mich kein Gericht anrufen? Weltfremd. |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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