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Fragenübersicht Bestrafung durch Ermittlung. Wird der Rechtsstaat ausgehöhlt?
1 - 11 / 11 Meinungen
14.06.2012 16:34 Uhr
Irgendwie muss der Staat ermitteln. Wenn er nicht Beweisgegenstände sichern darf, macht Strafverfolgung grundsätzlich keinen Sinn. Die Beschlagnahmung ist keine Strafe, auch wenn sie Betroffenen so vorkommt.
14.06.2012 16:37 Uhr
Ich sehe die Hauptaufgabe dieser 'Ermittlungsmassnahme' darin abzuschrecken bzw. den Eindruch von entschlossenem Handeln zu vermitteln.

Die zu gewinnenden Resultate sind doch zweitrangig. Wer willentlich mitgemacht hat, hat sowieso nen Proxyserver zwischengeschaltet und wird nie zur Rechenschaft gezogen werden. Die kassierten sind doch eh jene dummen, die aus Neugier auf die falsche Website geklickt haben.

Abschrecken sollten aber rechtskräftige Urteile und nicht Ermittlungsmassnahmen der Polizei.
14.06.2012 16:38 Uhr
@ Trollo:

Verhältnismässigkeit zwischen Vergehen und Ermittlungsmassnahme?

Das vergehen bestand darin eine Website einen Nachmittag etwas langsamer laufen zu lassen. Dafür dann 106 Hausdurchsuchungen anzuordnen? Öhhhm bin ich der einzige, der das übertrieben findet?
14.06.2012 16:58 Uhr
Ermittlung kann völlig unberechtigte Bestrafung und Desintegration bedeuten. In die Richtigstellung nach fehlerhafter Ermittlung wird meist viel zu wenig Aufwand gesteckt. Erst diskreditiere ich einen unbescholtenen Bürger und dann lasse ich ihn nach den Ermittlungen in der Pfütze liegen. "Es bleibt immer was hängen!"

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.06.2012 19:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.06.2012 18:04 Uhr
CENSORED

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.06.2012 20:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.06.2012 18:04 Uhr
Ich versuchs nochmal:

Nach Wikipedia werden DoS-Attacken als Sabotage nach StGB gewertet. Voraussetzung ist die Absicht "einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich [zu stören]"

Ebenfalls werden auch anderweitig Werkzeuge, die für die Ausführung einer Straftat nach StGB dienen (z.B. Schusswaffen, Autos), beschlagnahmt. Ich glaube hier nicht an eine bewusste Bestrafung - es ist einfach nur unglücklich, da man mit Computern/Smartphones einen eben härter Trifft, als mit einem anderen Gegenstand.

Hier ist es notwendig, dass sich die Wertung ändert und die Möglichkeit geschaffen wird, das Ergebnis (Totalausfall? Nur langsam aufrufbar?) mit einzubeziehen. Ich denke, das ist in dieser Art überhaupt nicht möglich, da gar nicht relevant.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.06.2012 20:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.06.2012 18:05 Uhr
Diese Entwicklung bereitet mir Sorge.
14.06.2012 18:31 Uhr
Zitat:
Dafür dann 106 Hausdurchsuchungen anzuordnen? Öhhhm bin ich der einzige, der das übertrieben findet?


Nein - ich empfinde das auch als deutlich übertrieben.
14.06.2012 19:09 Uhr
Naja... Sabotage.

Ich finde bei Sabotage sollte man zumindest etwas kaputt machen.

Ich denke die DDoS-Attacken auf Homepages sind doch kaum mehr als die Eier an die Fassade der Bildzeitung in den 70gern. Das sind ja noch nicht mal Graffitis - da bleibt ja nix hängen.

Da mit Massenfahndung drauf zu reagieren - wird Zeit, dass das mal aktualisiert wird.
14.06.2012 19:20 Uhr
Zitat:
bei Sabotage sollte man zumindest etwas kaputt machen

Ich fände es falsch, Sabotage rein auf "physikalischen" Schaden zu beschränken. Immerhin schadet man Firmen mit dem Lahmlegen einer Internetpräsenz heutzugage viel mehr und effektiver, als mit Eiern auf der Fassade des Firmensitzes. Ich arbeite bei einem großen Telko und DoS-Attacken auf unsere Servern werten wir zu Recht als "Angriff" auf unsere Infrastruktur. Allerdings ist es quatsch, sowas so "konsequent" zu verfolgen, wie die GEMA es tut.

Zitat:
Da mit Massenfahndung drauf zu reagieren - wird Zeit, dass das mal aktualisiert wird.

Ja, vor allem bei der Verfolgung dieser Taten. Hierzu bräuchte man mal einen Insider, der erklären kann, wie oft solche Computer-Beschlagnahmungen wirklich zum Erfolg führen. Im Prinzip könnt ich auch mit dem "Anschlusshaber ist Schuld"-Prinzip leben, als Autohalter bin ich ja auch für meine Karre (mit-)verantwortlich, sofern nicht bewiesen werden kann, wer tatsächlich gefahren ist. Er behält den PC und muss sich rechtfertigen.

Egal wie es aussieht, eine Reform muss her, da bin ich deiner Meinung.
15.06.2012 06:04 Uhr
Das Ganze gibt es nicht nur bei Hausdurchsuchungen sondern auch bei Unteruchungshaft. Auch Untersuchungshaft wird gerne bei Personen verhängt, von denen man weiß, dass man sie unmöglich verurteilt kriegt. Hier werden dann auch alle Tricks ausgenutzt, um die Untersuchungshaft so lange wie möglich zu verlängern.

Der Schaden aus der Ermittlungsmaßnahme übersteigt dabei dann auch gerne massiv die eigentlich zu erwartende Strafe.

Im vorliegenden Fall hätten die Kids vielleicht eine Geldstrafe von 100 e zu erwarten, evtl. als Bußgeldauflage für die Verfahrenseinstellung.

Der Schaden aus der Hausdurchsuchung jedoch dürfte pro Fall bei mehreren tausend Euro liegen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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