SIP
Sozialdemokratische Internetpartei | ||||||||||||
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Die Sozialdemokratische Internetpartei (SIP) ist eine sozialdemokratische Partei bei dol2day.
Inhaltsverzeichnis
Selbstverständnis
Die Sozialdemokratische Internetpartei (SIP) versteht sich als Vertreterin sozialdemokratischer Politik sowie der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) innerhalb von dol2day.
Sie ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sozialdemokratische Politik unterstützen, der SPD nahe stehen oder ihr angehören und diese innnerhalb von dol2day den Spielregeln entsprechend vertreten wollen und/oder dol2day als Basis zur Diskussion und Organisation sozialdemokratischer Politik nutzen wollen.
Die SIP steht allen Freunden, Anhängern und Mitgliedern sozialdemokratischer Parteien anderer Länder offen. Die SIP lädt diese herzlich zur Mitarbeit und Mitgliedschaft ein.
Geschichte der SIP
Hauptartikel: Geschichte der SIP
Nach fast 12-jährigem Bestehen wurde die Partei Anfang des Jahres 2012 aufgrund von Inaktivität aufgelöst, jedoch bereits am 16. Juni 2012 wieder zur Partei hochgestuft, um im neu aufgelegten dol2day Anlaufstelle für sozialdemokratisch orientierte Neumitglieder zu sein.
Als die SIP zu häufig die für Parteien erforderliche Mindestmitgliederzahl unterschritten hatte, wurde sie am 11. Juli 2015 zur Initiative zurückgestuft und verlor somit erneut ihren Parteistatus.
Am 16. Dezember 2017 erfolgte die Neugründung der Partei.
Die SIP stellte in ihrer Geschichte bisher sechs Internetkanzler.
Parteiprogramm
Das aktuelle Parteiprogramm der SIP ist hier abrufbar.
Kanzler und Kanzlerkandidaten
Statistik
Die SIP beteiligte sich in 30 der bisher 56 Legislaturperioden an der Kanzlerwahl - davon 23mal in einer Koalition, zumeist als Juniorpartner. In lediglich sieben Fällen stellte die SIP den Kanzlerkandidaten einer Koalition. Weitere fünf Male trat die SIP ohne Partner mit einem eigenen Kandidaten an, einmal stellte sie eine Kandidatin zur Kanzlerwahl im Dolament auf. Insgesamt sind aus der SIP bis heute dreizehn Kanzlerkandidaten hervorgegangen.
Vier der sechs SIP-geführten Koalitionen waren in der Wahl erfolgreich und brachten den ersten, dritten, vierten und fünften SIP-Kanzler hervor. Von den 17 weiteren Koalitionen mit SIP-Beteiligung konnten acht die Wahlen für sich entscheiden. Darüber hinaus führte eine der SIP-Einzelkandidaturen sowie eine Kandidatur eines SIP-Mitglieds ohne offizielle Parteinominierung zum Erfolg.
Die Partei stellte bisher siebenmal den Kanzler - übertroffen nur von der FPi, die zehnmal den Kanzler stellte.
Chronologie
Bei der Wahl zum 1. Internetkanzler trat Ihsan an, allerdings gab es eine eindeutige Wahlempfehlung zu Gunsten des Koalitionspartners GII.
Bei der Wahl zum 2. Internetkanzler trat DE_GB an. Ihm folgte Bar-Kochba. Er trat bei der 4. Wahl an. Bei der 6. Kanzlerwahl konnte sich Erlan durchsetzen und wurde der erste Internetkanzler der SIP. Erst zur 11. Kanzlerwahl trat die SIP wieder mit einem eigenen Kandidaten, WebSozi, an. Ein weiterer Kandidat aus den Reihen der SIPpys in einer klassischen Kanzlerwahl war Morrison. Er trat bei der 18. Wahl an.
Zur ersten durch das Dolament durchgeführten Kanzlerwahl trat Juliet86 über die Liste der SIP an. Nachdem sie seit dem zweiten Wahlgang nicht mehr online gewesen war, kandidierte sie im dritten Wahlgang nicht mehr.
Für die 23. Legislaturperiode kandidierte McFly für die SIP als Kanzlerkandidat im Bündnis b2f.
Die ehemalige Vorsitzende Anne*** gewann die Wahl zur 24. Legislaturperiode und wurde somit die zweite Internetkanzlerin der SIP. Wahlkampf-Ini: Augen auf für Dol. Die SIP stellte ebenfalls den Vizekanzler Dunkelzahn, den RL-Minister WebSozi und den Interna-Minister McFly (im Laufe der Regierungszeit Wechsel ins RL-Ministerium).
Zur 34. Legislaturperiode trat glenmeier für die SIP, die IDL und die NIP als Kandidat an. Er wurde zum dritten Internetkanzler der SIP gewählt. Seine spätere Kandidatur in der 36. Kanzlerwahl führte mit einem Ergebnis von 14,29% der Erstpräferenzen nicht zum Erfolg.
SineLaude kandidierte für die SIP zur 37. Legislaturperiode, unterlag jedoch mit drei Stimmen Unterschied.
In der Wahl zum 41. Internetkanzler setzte sich *Mensch* gegen den CKP-Kandidaten Lehmann durch und wurde mit 51,11% der Stimmen zum vierten SIP-Kanzler gewählt. Er trat am 22.04.2013 von seinem Amt zurück.
Die Wahl zum 43. Internetkanzler entschied die SIP im Bündnis mit der IDL für sich. Auf das sozialliberale Bündnis "slix" entfielen 45,08% aller Stimmen, sodass Cyriakus zum fünften SIP-Kanzler wurde.
Im Juli 2014 wurde das Vorrecht der Parteien zur Nominierung von Kanzlerkandidaten abgeschafft. Zwischen Juli 2015 und Dezember 2017 besaß die SIP keinen Parteistatus.
In der 56. Kanzlerwahl wurde SineLaude zum ersten parteilosen Kanzler gewählt. Während seiner Amtszeit war er dann Gründungsmitglied der neu entstandenen SIP und wurde dadurch zum sechsten sozialdemokratischen Kanzler. Auch die anschließende 57. Kanzlerwahl konnte er mit 63,33% der Stimmen für sich entscheiden und wurde somit als erster SIP-Kanzler wiedergewählt.
Initiativen
Frühere offizielle Initiativen mit Bezug zur SIP (teilweise nicht mehr erreichbar):
Satzung der SIP
Die Satzung der Sozialdemokratischen Internetpartei in der Fassung vom 16.11.2017 lautet:
Präambel
Die SIP ist eine demokratische Partei. Ihre Mitglieder bekennen sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden und Gleichberechtigung und treten für diese politischen Ziele ein.
I. Allgemeines
Die Partei trägt die Bezeichnung „Sozialdemokratische Internetpartei“. Das Parteikürzel lautet „SIP“.
II. Mitgliedschaft
- (1) Jedes Mitglied von dol2day, das keiner anderen Partei angehört, kann seine Aufnahme beantragen.
- (2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann beschließen, die bestehenden Parteimitglieder über einen Aufnahmeantrag debattieren und/oder abstimmen zu lassen.
- (3) Jedes Parteimitglied hat das Recht,
- (a) im Parteiforum zu lesen und zu schreiben,
- (b) an parteiinternen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie
- (c) in parteiinternen Wahlen als Kandidat anzutreten.
- (4) Jedes Parteimitglied ist zur Einhaltung dieser Satzung sowie der Nutzungsregeln von dol2day verpflichtet.
- (5) Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Inaktivierung oder Löschung des Benutzerkontos.
- (6) Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen hat. Der Ausschluss wird durch den Vorstand oder zwei Mitglieder beantragt, im Parteiforum unter Anhörung des belasteten Mitglieds mindestens 7 Tage lang beraten und anschließend durch Abstimmung entschieden. Es ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
III. Vorstand
- (1) Die Aufgaben des Vorstands sind die Vertretung der Partei nach außen, die Förderung der Parteiziele, die Aufrechterhaltung von Organisation und Infrastruktur, die Betreuung der Parteimitglieder sowie weitere anfallende administrative Tätigkeiten.
- (2) Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden und dem Generalsekretär und soll seine Entscheidungen im Konsens treffen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorsitzende.
- (3) Jedes Vorstandsmitglied wird für eine Amtszeit von 12 Wochen gewählt und erhält innerhalb der Partei Administratorrechte.
- (4) Der Vorstand hat das Recht, zur eigenen Beratung ein Unterforum zu nutzen, auf das nur die Vorstandsmitglieder zugreifen können.
- (5) Ein Vorstandsmitglied verliert sein Amt vorzeitig, wenn
- (a) seine letzte Anmeldung bei dol2day länger als 4 Wochen zurückliegt oder
- (b) die Parteimitglieder in einer Abstimmung gemäß Abschnitt IV eine andere Person zu seinem Nachfolger bestimmen.
IV. Wahlen und Abstimmungen
- (1) Die Stimmabgabe in Wahlen und Abstimmungen ist geheim. Nur Abstimmungen können hiervon abweichend in offener Form stattfinden, sofern gegen einen entsprechenden Antrag binnen 48 Stunden kein Widerspruch erfolgt.
- (2) Wahlen und Abstimmungen dauern mindestens 3 und höchstens 7 Tage.
- (3) Jeder Wahl geht eine Kandidaturphase, jeder Abstimmung eine Debatte im Parteiforum voraus. Kandidaturphasen und Debatten dauern mindestens 3 Tage.
- (4) Stimmenthaltungen sind abgegebene Stimmen.
- (5) Für jedes in einer Wahl zu besetzende Amt findet ein eigener Wahlgang statt. Es ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Erreicht kein Kandidat die nötige Mehrheit, so ist in einem weiteren Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
- (6) In Abstimmungen ist für das Zustandekommen eines Beschlusses die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit diese Satzung keine abweichenden Vorschriften enthält.
V. Schlussbestimmungen
- (1) Diese Satzung tritt mit Gründung der Partei in Kraft.
- (2) Ein Beschluss zur Änderung dieser Satzung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Weblinks
zur Zeit aktive Parteien bei dol2Day:
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BA · CKP · FPi · GII · IDL · iGeL · KDP · KSP · LPP · PsA · SII · SIP · @Union |
nicht mehr aktive Parteien:
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AJP · AKWA · A²KWA · AMC · AMFI · ANNA · APPI-HWP · BLÖDSAU · CA · CIP · [SERIÖS] · DNP · DZP · D-P · FCP · FDSP · FOP · FREI · FREUNDE · FUN · JIP· JUD · KP · KPDol · KP(B) · LEGU · Libre · MÄU · NIP · NLD · Piraten · PLL · PKP · PN · RKP · RP@Dol · 6-P · SDO · WVP · DLP · JOP · S! · WS |