Gremiumsordnung 01/2006: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2006, 11:08 Uhr
Der Vorschlag zur Gremiumsordnung wurde von der Redaktion am 20. Januar 2006 als Interna-Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Ihm sollte ein Doliszit folgen. Die Diskussion erfolgt im Kanzleramtsforum.
Vorschlagstext Gremiumsordnung
Ziel
Das Gremium dient der Selbstkontrolle der Community und sorgt mit für die Einhaltung der Spielregeln durch Vergabe von Sanktionen insbesondere für die Einhaltung der Doliquette und das Verbot strafbare oder illegale Inhalte bei Dol einzustellen.
Besetzung
Das Gremium besteht aus 18 Gremianten und drei Gremiumskontrolleuren (GreKo), die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: - keine Gremiumsverurteilung in den letzten 6 Monaten - über 18 Jahre - kein Regierungsmitglied
Die Gremianten werden von der Redaktion auf Vorschlag des Kanzlers für acht Monate ernannt. Alle vier Monate (1.4., 1.8., 1.12.) wird die Hälfte des Gremiums ausgewechselt. Der Kanzler schreibt rechtzeitig die offenen Stellen aus, sammelt die Bewerbungen und schlägt der Redaktion dann neun neue Gremianten vor, der komplette Rest der Bewerbungen wird zu einer sortierten Nachfolgerliste. Die endgültige Besetzung nimmt die Redaktion vor, die von der Empfehlung abweichen kann. Parallel besetzt die Redaktion jeweils einen GreKo-Posten, die GreKos sind damit für 12 Monate ernannt. Falls Gremianten zwischendurch ausscheiden, besetzt die Redaktion nach und hat als Anhaltspunkt die Nachfolgerliste.
Die GreKos kontrollieren die Arbeit des Gremiums. Sie wachen über die Einhaltung der Regeln für die Gremiumsarbeit, über die Unparteilichkeit der an einem Verfahren beteiligten Gremianten und darüber, ob der Ablauf eines Verfahrens fair ist.
Darüber hinaus entscheiden sie nach formlosem Antrag durch einen Betroffenen oder Gremianten per Dol-Mail an @GreKo über die Befangenheit eines Gremianten in einem Verfahren. Dafür müssen sie überprüfen ob: - der Gremiant direkt am Vorfall beteiligt ist oder - eine offensichtliche Beziehung zwischen Gremiant und Betroffenem vorliegt wie eine Partnerschaft oder eine Fehde Falls ein Gremiant sich nicht in der Lage sieht, wirklich objektiv zu entscheiden, sollte er sich allerdings selbst für befangen erklären und aus dem Verfahren zurück ziehen, auch wenn die beiden obigen Bedienungen für Außenstehende nicht erfüllt sein müssen.
Verfahrenseröffnung
Jedes Gremiumsmitglied hat die Möglichkeit ein Verfahren vorzuschlagen, dazu trägt es den entsprechenden Doler ein, beschreibt in eigenen Worten kurz, worin der Regelverstoß besteht, schlägt eine unverbindliche Sanktion vor und gibt die entsprechenden Belege an. Sobald ein zweites Gremiumsmitglied unterstützt, wird ein Verfahren eröffnet. Falls ein weiterer Doler von dem Vorfall direkt betroffen ist, z.B. ein Beleidigter, so ist von diesem eine knappe Stellungnahme einzuholen und ebenfalls anzufügen.
Besteht eine Befangenheit des Gremianten, darf weder vorgeschlagen noch unterstützt werden. Jeder Beleg darf nur einmal zu einer Sanktion führen.
Jeder Doler hat die Möglichkeit über ein entsprechendes Formular dem Gremium möglicherweise sanktionswürdige Texte mitzuteilen. Innerhalb von zwei Wochen sollte der Doler dann vom Gremium eine kurze Antwort erhalten ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht, und falls nicht möglichst eine kurze Erklärung, für die Organisation sind die Gremianten zuständig.
Sanktionen
Das Gremium hat folgende Sanktionsmöglichkeiten: - Rüge, entspricht einem Tag öffentlicher Schreibsperre - Verwarnung, entspricht drei Tagen öffentlicher Schreibsperre und wird gespeichert - eine, zwei, drei oder vier Wochen Sperre, beinhalten automatisch eine zusätzliche Verwarnung (ohne Schreibsperre) - permanenten Ausschluß von Dol2day
Verwarnungen verfallen nach sechs Monaten. Eine zweite Verwarnung innerhalb dieser sechs Monate führt zu einer Sperre von 2 Wochen, Zeitsperren innerhalb dieser sechs Monate werden automatisch um 2 Wochen verlängert. Eine dritte Verwarnung innerhalb von sechs Monaten hat einen permanenten Ausschluß des Betroffenen zur Folge. Nach frühestens drei Monaten kann die Redaktion entscheiden, ob sie permanent gesperrten Usern wieder erlaubt, einen Account bei dol2day zu betreiben. Schreibsperren beginnen mit dem nächsten Login des Betroffenen.
Verfahren
Sind die Voraussetzungen erfüllt wird beim nächsten Login des Betroffenen das verfahren eröffnet. Nun hat dieser 48 Stunden Zeit, sich dort in einem nicht-öffentlichen Thread zu den Vorwürfen zu äußern. Nach der Erklärung bzw. nach Ablauf der 48 Stunden haben die Gremianten nun vier Tage Zeit, in dem Verfahren noch Fragen an den Betroffenen oder die Eröffner zu stellen und können dann für eine der Sanktionen oder Freispruch stimmen, ihre Entscheidung begründen sie im Verfahren. Die Eröffner sind nicht stimmberechtigt, befangene Gremianten dürfen weder abstimmen noch sich äußern.
Abschluss eines Verfahrens
Nach Ende der Abstimmfrist prüfen die GreKos, ob die Regeln eingehalten wurden (Befangenheit, kein Beleg zweimal, ...) und ob das Verfahren auch sonst aus ihrer Sicht fair abgelaufen ist. Hier entscheidet die einfache Mehrheit.
Falls die GreKos das Verfahren für in Ordnung befinden wird nun die Sanktion ermittelt. Die höchste Sanktion bei der mindestens 2/3 aller Abstimmenden für diese oder eine höhere Sanktion gestimmt haben, ist das Ergebnis. Falls das Ergebnis maximal eine vierwöchige Sperre ist, wird es sofort wirksam. Bei einer permanenten Sperre (oder der dritten Verwarnung) wird eine Mail an die Redaktion verschickt, die zustimmen muß.
Falls die GreKos das Verfahren nicht für in Ordnung halten, wird gleichfalls eine Mail an die Redaktion geschickt, die das Verfahren ebenfalls prüft und entweder bestätigt oder das Ergebnis korrigiert oder einen Neustart des Verfahrens mit ggf. anderen Eröffnern beschließt.
Eine Woche nach Abschluß eines Verfahrens wird der Verfahrensthread öffentlich sichtbar, persönliche Daten oder strafbare Inhalte sind vorher unkenntlich zu machen. Vorher ist es untersagt, Inhalte des Verfahrens weiter zu geben (Ausnahme: Siehe Hilfe)
Hilfe für Betroffene
Falls der Betroffene sich nicht gut genug mit den Gepflogenheiten bei Dol2day auskennt, kann er sich bei der Ini §§ Hilfe suchen und dazu auch an einem Betreuer seiner Wahl aus der Initiative die Inhalte des Verfahrens weitergeben. Der Helfer kann beraten und Hilfestellungen geben, darf sich aber nicht in dem Verfahren äußern, keine Texte vorschreiben und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Pflichten
Die Gremianten und GreKos sind verpflichtet, sich regelmäßig in der Gremiumsini zu informieren, an den Verfahren zu beteiligen falls keine Befangenheit vorliegt, und längere Abwesendheiten (> 3 Tage) im Forum zu melden. Sie müssen sich neutral und überparteilich verhalten und dürfen keine nicht-öffentlichen Inhalte weitergeben. Sind die GreKos der Auffassung, ein Gremiant oder GreKo-Kollege erfüllt seine Pflichten nicht, so können sie mit einfacher Mehrheit die Redaktion um die Ablösung bitten.
Grenzen des Gremiums
Das Gremium ist nicht für Sanktionen wegen Doppelaccounts oder technischen Manipulationen zuständig, es können nur Accounts sanktioniert werden, nicht Parteien, Initiativen, die Regierung oder die Redaktion. Falls sie es für erforderlich hält kann die Redaktion Accounts für strafbare Handlungen bei Dol unabhängig vom Gremium sanktionieren. Jeder Gremiant kann nur ein Verfahren gegen einen Doler pro Halbjahr eröffnen.