Satzung der KSP

Aus Dolex
Wechseln zu: Navigation, Suche

SATZUNG

§1. Allgemeines

§1.1 Ausrichtung

Die KSP ist eine demokratische Partei im Rahmen der Politikplattform "dol2day".

Das Kürzel "KSP" steht für "Kernsozialistische Partei"

§1.2 Aufgabe

Die KSP steht für ein basisdemokratisches dol2day und setzt es sich zur Aufgabe die Basisdemokratie innerhalb der Community voranzutreiben.

§2. Vorstand

§2.1 Aufgaben

a) Parteivorsitzende(r)

Er/Sie ist verantwortlich für die Organisation der Vorstandsarbeit. Er/Sie plant und führt er/sie mögliche Aktionen und Bündnisangelegenheiten durch, erledigt zusammen mit dem/der Geschäftsführer/in anfallende Arbeiten die nicht durch bestimmte Aufgabenbereiche abgedeckt sind und vertritt die Partei offiziell nach außen. Informiert die Basis ständig über laufende Aktionen der KSP, regt zur aktiven Teilnahme an KSP-Aktionen an, startet RL-Themendiskussionen in der Partei und übernimmt eine beratende Funktion bei Vorstandsmitglieder die sich in ihre Funktion noch einarbeiten müssen.

b) Geschäftsführer(in)

Zuständig dafür von der Basis verlangte Abstimmungen und Wahlen zu leiten, zusammen mit dem/der Programmbeauftragte/n schreibt er/sie Texte zu tagespolitischen Themen und regt Diskussionen zu RL-Themen an, erledigt zusammen mit dem PV anfallende Arbeiten die nicht durch bestimmte Aufgabenbereiche abgedeckt sind, zusammen mit dem PV informiert mit er/sie die Basis über laufende Aktionen der KSP und regt zu aktiver Teilnahme an KSP-Aktionen an. Satzungsänderungen die von der Basis gewünscht werden müssen von dem/der Geschäftsführer/in in schriftliche Form gebracht und zur Abstimmung gestellt werden.

c) Programmbeauftragte(r)

Zuständig für die Weiterentwicklung des Parteiprogramms sowie für die Moderation der Programmdiskussionen,leitet die nötigen Abstimmungen zum Parteiprogramm, primäre Aufgabe besteht darin RL-Themen zusammen mit dem/der Geschäftsführer/in zu tagespolitischen Themen zu erstellen, RL-Themen in der KSP anzusprechen und in Zusammenarbeit mit der Basis aktuelle Texte für die Startseite zu verfassen.

d) Mitgliederbeauftragte(r)

Zuständig für die Aufnahme, und den Ausschluss von Parteimitgliedern. Weitere Bestimmungen in (§3)

§2.2 Ablauf

a) In den 2 Wochen nach dem offiziellen Bekanntgeben des Ergebnisses der jeweiligen ordentlichen Kanzlerwahlen wird der gesamte Vorstand neu gewählt. Jedes Mitglied der KSP kann kandidieren und gewählt werden, sofern es kein Regierungsamt begleitet. Wenn ein Vorstandsmitglied als Minister oder Kanzler in eine Dol2day - Regierung gewählt wird, muss das Vorstandsmitglied sein Amt niederlegen.

b) Die Wahlen werden durch den Geschäftsführer geleitet. Er muss Threads im Hauptforum eröffnen in denen er die Möglichkeit der Kandidatur bekannt gibt und eine Frist von mindestens 5 Tagen setzt, in der sich die Kandidaten aufstellen lassen können. Nach Ablauf dieser Frist, werden die 7-tägigen geheimen Abstimmungen gestartet.

c) Erreicht bei der jeweiligen Wahl ein Kandidat nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so wird eine 7-tägige Stichwahl durchgeführt, bei der eine relative Mehrheit genügt. Haben mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen, welche sie für eine Stichwahl qualifizieren würde, wird nach Einverständnis der Kandidaten eine Stichwahl mit allen Kandidaten gestartet.

d) Die Vorstandsmitglieder bleiben so lange im Amt, bis das Ergebnis der Wahlen bekannt ist. Dann müssen sie ihren Nachfolgern Admin- Rechte verleihen und sich selbst diese entziehen, sofern sie nicht selbst wieder gewählt wurden.

§2.3 Mißtrauensvotum

Gegen jedes Vorstandsmitglied kann zwei Monate nach Beginn seiner Amtszeit ein Mißtrauensvotum angestrebt werden. Dazu muss ein/e KSPler/in einen Thread eröffnen indem er die Gründe für das Mißtrauensvotum anschaulich zusammenfaßt. Außerdem müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Threads mindestens 25 Prozent der Teilnehmer der letzten Vorstandswahl für ein Mißtrauensvotum zusammenkommen. Stimmen bei der geheimen Wahl mindestens 50% für die Absetzung des Vorstandsmitglieds, so scheidet dieser aus dem Amt aus. Auf Wunsch der Basis, §7. Abstimmungen Absatz b), bleibt der Posten bis zu den nächsten ordentlichen Wahlen unbesetzt.

§3. Mitgliedschaft

§3.1 Aufnahme

Vorraussetzungen für die Aufnahme in die KSP sind:

a) Mindestens 10 politische Meinungen vertreten zu haben

b) Ein aussagekräftiges Profil, welches der politischen Linie der KSP entspricht

Über die Aufnahme in die Partei entscheidet der/die Mitgliederbeauftragte(r). Sollte sich diese(r) in einem Falle nicht sicher sein, wird der Fall im Diskussionsforum angesprochen und nach den Reaktionen gehandelt. Sollten dabei die Reaktionen sehr unterschiedlich sein, startet der/die Mitgliederbeauftragte(r) eine geschlossene Abstimmung mit einer Laufzeit von 4 Tagen. zur Aufnahme ist eine absolute Mehrheit nötig.

§3.2 Ausschluss

Jedes Mitglied der KSP kann einen Antrag auf ein Ausschlussverfahren gegen eines oder mehrere andere Mitglieder beim Mitgliederbeauftragten einreichen.

Der Antrag wird 7 Tage im internen Forum zur Diskussion gestellt. Dabei sollte der/die Antragsteller/in begründen warum er/sie einen Ausschluss eines Mitgliedes wünscht. Wenn mindestens 5% der aktiven Mitglieder den Antrag unterstützen, wird eine geheime Abstimmung gestartet mit einer Mindestlaufzeit von 7 Tagen und damit auch das Ausschlussverfahren.

Eine Abstimmung über einen Ausschluss kann erst dann gestartet werden, wenn sicher ist das das betroffene Mitglied Kenntnis von dem Antrag hat und er/sie die Möglichkeit hatte sich dazu zu äußern. Dazu muss sich das Mitglied, nachdem es per interner Mail informiert wurde, sich einmal eingeloggt haben, damit gewährleistet ist, dass die Informationen empfangen wurden. Es reicht ebenfalls aus, wenn der/die Mitgliederbeauftragte auf andere Weise das Mitglied erreichen konnte (E-Mail, Telefon, etc.) um ihn/sie über den Antrag zu informieren.

Sollte das betroffene Mitglied zum Zeitpunkt des Antrages länger als einen Monat inaktiv sein, kann vom Mitgliederbeauftragen die Abstimmung gestartet werden.

a) Ein Mitglied wird aus der KSP ausgeschlossen, wenn sich bei der Abstimmung eine absolute Mehrheit für den Ausschluss findet. Die Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens 20% der aktiven KSP-Mitglieder daran teilgenommen haben.

b) In besonders schweren Fällen von Parteischädigung kann ein Mitglied auch durch eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder aus der Partei ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist allerdings durch eine Abstimmung der Mitglieder entsprechend Absatz a) zu bestätigen und gegebenenfalls wieder rückgängig zu machen.

c) Wenn ein Mitglied, gegen dass ein Ausschlussverfahren läuft, im Diskussionsforum provoziert und beleidigt, kann nach einstimmigem Vorstandsbeschluss dem Mitglied der Zugang zum Diskussionsforum verwehrt werden, wobei aber gewährleistet bleiben muss, dass sich das betroffene Mitglied zu den Vorwürfen äußern kann.

d) Bei einer länger als 3 Monate währenden Inaktivität des Mitgliedes, kann der Mitgliederbeauftragte das Mitglied aus der Partei ausschließen. Die unter e) vorgesehene Sperre hat in diesem Fall keine Gültigkeit. Weiter hat der Mitgliederbeauftragte die Pflicht die Partei über diesem Vorgang zu informieren und zu begründen. Eine Begründung ist ebenfalls an das inaktive Mitglied zu versenden.

e) Ein ausgeschlossenes Mitglied ist für drei Monate gesperrt. In dieser Zeit werden keine Aufnahmeanträge vom ausgeschlossenen Mitglied bearbeitet.

§3.3 Verwarnung

Eine Verwarnung kann durch eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder gegenüber einem Mitglied ausgesprochen werden, wenn sein Verhalten und/oder seine Beiträge parteischädigend sind, die Diskussionkultur im internen Forum gestört wird oder wenn es gegensätzlich zu den Parteiprinzipien oder des Parteicharakters steht. Bei mehr als zwei Verwarnungen eines Mitgliedes innerhalb von einem halben Jahr, kann der/die Mitgliederbeauftrage eine Diskussion über einen Ausschluss des betroffenen Mitgliedes starten.

§4. Kanzlerwahlen

§4.1 Ablauf

Nach dem Meinungsbild durch den/die Vorsitzende/n und/oder Geschäftsführer/in werden mögliche Koalitionen/Bündnisse im Diskussionsforum durch die aktiven Mitglieder erarbeitet, wobei auch die Möglichkeit besteht, dass die KSP alleine oder gar nicht antreten wird.

a) Nach Aufstellung der Möglichkeiten, startet der/die Geschäftsführer(in) offene 7-tägige Abstimmungen über mögliche Koalitionen mit den Optionen des alleinigen Antretens, des Nichtantretens und auch der Enthaltung, welche allerdings aus dem Ergebnis rausgerechnet werden.

b) Mit einer absoluten Mehrheit gilt ein Vorschlag als angenommen. Sollte in einem ersten Wahlgang kein Vorschlag eine absolute Mehrheit erhalten wird eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen mit den meisten Stimmen gestartet.

§4.2 KSP-Kanzlerkandidat/in

Die KSP hält sich die Option offen einen Kanzlerkandidaten zu ernennen. Dieser muss durch eine absolute Mehrheit in einer mindestens 5-tägigen geheimen Abstimmung bestätigt werden. Gibt es einen/mehrere KandidatInnen reicht die absolute Mehrheit zur Wahl. Wird die absolute Mehrheit bei mehreren KandidatInnen nicht erreicht muss ein 2.Wahlgang durchgeführt werden. Hier genügt die einfache Mehrheit. Enthaltungen werden aus dem Ergebnis rausgerechnet.

§5. Parteiprogramm

§5.1 Ablauf

Programmvorschläge können von jedem Mitglied der KSP eingereicht werden. Dazu eröffnet der Antragsteller einen Thread im Diskussionsforum, in welchem der Vorschlag diskutiert und überarbeitet werden kann. Im Anschluss verlagert sich die Diskussion in das Vorschlagsforum, wo der Vorschlag mindestens 2 Tage diskutiert wird. Daraufhin wird eine Abstimmung gestartet.

§5.2 Tagespolitik

Startseitentexte können von jedem Mitglied der KSP eingereicht werden. Dazu eröffnet der Antragsteller einen Thread im Diskussionsforum. Dort kann er/sie seinen Vorschlag zur Diskussion stellen. Von der Basis angenommene Startseitentexte mit RL – Inhalt sind unter Beachtung von §7.Abstimmungen Absatz c), bei einer absoluten Mehrheit, automatisch für ein Battle of Parties qualifiziert. Gibt es in der KSP – Basis eine Uneinigkeit über die gegnerische Partei, welche herausgefordert werden soll, ist der Geschäftsführer aufgefordert eine klärende Abstimmung zu starten.

§6. Satzung

§6.1 Änderungen

Für Änderungen an der Satzung ist eine 14-tägige Abstimmung nötig, bei der eine Mehrheit von 2/3 erreicht werden muss. Dieser Abstimmung muss eine einwöchige Diskussion im entsprechenden Thread vorangehen. Die Wahlbeteiligung muss über 20% der aktiven Mitglieder liegen.

§6.2 Neue Satzung

Die gleichen Bedingungen wie die für die Satzungsänderung gelten für die Verabschiedung einer neuen Satzung

§6.3 Fusion

Eine Fusion mit einer anderen Partei gilt als Satzungsänderung und wir auch als solche abgestimmt.

§7. Abstimmungen

a) Die Enthaltungsmöglichkeit der Abstimmung bleibt erhalten. Die Enthaltungen werden beim Abstimmungsergebnis ignoriert und deshalb heraus gerechnet. Die Enthaltungsfunktion dient dazu bei von der Satzung verlangten Mindestbeteiligungen von Abstimmungen die aktive Beteiligung an der Wahl zu gewähren ohne damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu wollen. Bei Wahlen die keine Mindestbeteilung vorsehen dient die Enthaltungsfunktion dazu jedem Mitglied die Möglichkeit zu bieten sein Wahlrecht wahr zu nehmen ohne Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen.

b) Parteiinterne Abstimmungen zur Meinungserhebung werden als offene Abstimmungen gestartet. Ausnahmen bleiben Personalentscheidungen oder wenn sich mindestens 1 Mitglied für eine geheime Wahl ausspricht. Die Mindestlaufzeit beträgt bei parteiinternen Abstimmungen 4 Tage.

c) Startseitentexte können bei problematischen Thematiken durch den Vorstand in einer offenen Abstimmung zur Wahl gestellt werden und haben eine Laufzeit von 2 Tagen. Bei einer absoluten Mehrheit werden die Startseitentexte im Namen der KSP, bei einer einfachen Mehrheit nur mit dem/den Namen der/des Verfasser/s auf die Startseite gestellt.

d) Für Satzungsänderungen ist eine 14tägige Abstimmung nötig. Bei Vorstandswahlen beträgt die Laufzeit der Abstimmungen mindestens 7 Tage.

e) Parteiinterne Abstimmung haben mindestens Gültigkeit bis ein neuer Vorstand gewählt wurde, danach können, wenn sich 10% der aktiven Mitglieder dafür aussprechen, Abstimmungen erneut gestartet werden. Bei dringenden Fällen kann bei einer einfacher Vorstandmehrheit bereits vor Ablauf der Frist eine erneute Abstimmung starten

Ausgenommen davon sind:

- Satzungsänderungen - Misstrauensabstimmungen gegen Vorstandsmitglieder - Ausschlussabstimmungen

§8. Mindestbeteiligung

Sofern in dieser Satzung Mindestbeteiligungen vorgeschrieben sind, gilt die Anzahl der aktiven Mitglieder zum Zeitpunkt des Beginns der Abstimmung.