Was spricht jetzt dagegen, dass du das Doliszit startest ratio legis? |
Das ist zwar richtig und ich bin darüber ebenfalls frustriert, aber der Kanzler hat eigentlich auch mehr Engagement versprochen... |
Viel schlimmer finde ich, dass uns rMS mit leeren Versprechen seit Monaten hinhält. Wozu versuchen wir hier etwas zu bewegen, wenn ein Teil der Redaktion seinen Job nicht mehr macht? |
Der Kanzler hat wohl keinen Bock mehr :-( |
Ich schließe mich der Nachfrage auch noch mal an. Noch wäre Zeit für ein Doliszit. Wäre schön. |
Ist das Thema jetzt endgültig durch oder wie? Ich dachte, es soll auch dazu ein Doliszit geben!? |
Wahrscheinlich nicht, es ist aber auch egal. Denn unabhängig davon, was wir hier beschließen - es wird redaktionell einfach nicht umgesetzt. |
Von: Kreuzeiche (Kalsarikännit) | 26.04.2021 11:23 Uhr |
Das klingt sehr gut. Danke. |
Ich habe die Umstellung auf den Doliszit auf dem Zettel. Nächste Woche habe ich Urlaub, spätestens im Laufe jener wird das Doliszitverfahren in Gang gesetzt. |
Auch ich frage nochmal nach: Wann und wie geht es diesbezüglich weiter? Ich habe die Hoffnung noch nicht vollständig aufgegeben... |
Interessierte, vorsichtige Nachfrage: Wie sieht es denn nun hier aus mit dem Doliszit? |
Von: A. Melnyk (D. Vader) | 30.03.2021 15:36 Uhr |
Ist halt die Frage, ob das dann zur Umsetzung führt, wenn eine einfache Eingangsbestätigung schön kompliziert zu sein scheint.
(Es ist aber offen, was überhaupt bei der Redax angefragt wurde...) |
Von: Kreuzeiche (Kalsarikännit) | 27.03.2021 20:14 Uhr |
Zitat:Maßgeblich soll der Entwurf von Kreuzeiche vom 15.2. sein, wobei die Schwelle von drei Gründungsmitgliedern auf 1% abgeändert werden soll (Vorschlag der Redaktion, hier auch gut praktikabel, da derzeit nur eine Person als Gründungsmitglied genügen würde)
Nicht ganz. Das mit den 3 Mindestmitgliedern war hier bereits ein Kompromiss.
Somit soll nur das "mind. 1% der aktiven Doler" nicht gestrichen werden. Die Zahl 3 bleibt bestehen.
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Ich schlage vor - und gehe auch von allseitigem Einverständnis aus - das Verfahren auf einen Doliszit umzustellen. Da ich bis zur Amtsübernahme nicht in den Gestaltungsprozess involviert war, weiß ich nicht, wie die Kommunikationskanäle hier abgelaufen sind. Das ist letztlich aber auch egal, denn der Doliszit hat erstens den kleinen Vorteil dass es die Eingangsbestätigung nicht braucht und zweitens den großen Vorteil, dass unser Vorhaben demokratisch legitimiert wird. Die Frage der Umsetzung ist dann zwar immer noch offen, aber es wurde ja nun häufig genug durchgekaut - ohne regelrechten Beschluss gar keine Umsetzung, also müssen wir erstmal den ersten Schritt hinter uns bringen.
Ich lasse das hier mal ein paar Tage stehen und werde dann, wenn nicht widersprochen wird, das entsprechende Verfahren einleiten.
Maßgeblich soll der Entwurf von Kreuzeiche vom 15.2. sein, wobei die Schwelle von drei Gründungsmitgliedern auf 1% abgeändert werden soll (Vorschlag der Redaktion, hier auch gut praktikabel, da derzeit nur eine Person als Gründungsmitglied genügen würde).
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Der Bürgermeister von Springfield hat einen guten Vorschlag gemacht, um das Thema wieder in Schwung zu bringen. Ich hoffe, dass er seine Idee hier demnächst präsentiert. |
Um Himmels Willen, ist das ein Hick-Hack.
Es geht hier doch nur um die Wiedereinblendung der Unterstützerlisten für Parteineugründungen und um die recht überschaubaren Änderungen der Parteienrichtlinie, um Parteigründungen zu vereinfachen.
Dass ein solches Vorhaben an verschiedensten Hürden in der Vorbereitung und Umsetzung scheitert oder zumindest inakzeptabel lange dauert, ist doch wirklich unfassbar.
Das meine ich gar nicht im Sinne einer umfassenden Kritik an der Regierung. Es ist einfach ein Armutszeugnis für die gesamte Plattform. Es wundert mich allmählich nicht mehr, dass hier seit Jahren alles nur so vor sich hinvegetiert. |
Von: A. Melnyk (D. Vader) | 22.03.2021 09:41 Uhr |
Dann ändere die Regeln doch. Die allgemein bekannnten Wege sind:
- Regierungsdoliszit
- Basisdoliszit
- Regierungsverordnung |
Von: Revo12 | 22.03.2021 07:47 Uhr |
Ich verstehe die Kritik nicht. Ich hatte geschrieben
Zitat:Warum müssen denn beide Redakteure den Eingang bestätigen, wenn der eine fast nie Zeit hat? Könnte man diese Eingangsbestätigung nicht an eine gewisse Frist binden, sonst dauert das alles ewig, so wie jetzt.
Dazu stehe ich auch. Regeln können geändert werden, besonders um Verfahren zu beschleunigen. Wir reden hier nicht über die Bibel, die unabänderlich vom Himmel gefallen ist sondern vom d2d Regelwerk. |
Von: A. Melnyk (D. Vader) | 20.03.2021 12:16 Uhr |
Von: Kreuzeiche (Kalsarikännit) | 19.03.2021 22:35 Uhr |
Diejenigen, die wissen, wie Dol funktioniert, benötigen keine Anmerkungen.
Vertrau mir einfach Monsieur D. Vader! |
Von: A. Melnyk (D. Vader) | 19.03.2021 20:06 Uhr |
Meine Anmerkung richtete sich auch nicht an euch, sondern zuletzt an Revo und davor an RS. |
Es ist in diesem Faden, D. Vader, doch schon deutlich geworden, dass mehrere Mitglieder dieser Ini, Kreuzeiche und ich, auf das regelgerechte Prozedere hingewisen haben. Ich übrigens auch mit dem Zitieren der Regel weiter unten. |
Von: McUschi (McOnline) | 19.03.2021 07:58 Uhr |
Ja, verdammt schade. Große Versprechungen und keine davon umgesetzt. |
Von: A. Melnyk (D. Vader) | 17.03.2021 10:16 Uhr |
Unglaublich.
In den Regeln zu den Regierungsverordnungen steht, dass beide(!) Redakteure den Eingang bestätigen müssen.
Das kann man vermutlich ändern, aber auch das erfordert ein Doliszit oder eine Regierungsverordnung (inkl. Eingangsbestätigung von 2 Redakteuren).
Mir ist unbegreiflich, warum es nicht möglich ist, einfach in den Regeln nachzulesen, was es braucht. RS kräht ja auch permanent nach Umsetzung und ignoriert die Schritte, die die Regierung davor machen muss. Ich kann Maulis Frust schon verstehen, wenn ich das hier jetzt sehe... |
Von: Revo12 | 17.03.2021 09:20 Uhr |
Warum müssen denn beide Redakteure den Eingang bestätigen, wenn der eine fast nie Zeit hat? Könnte man diese Eingangsbestätigung nicht an eine gewisse Frist binden, sonst dauert das alles ewig, so wie jetzt. |
@Roter Stern
Da gibt es noch nichts umzusetzen, da die Rückbestätigung von rMS aussteht.
Erst danach können wir den offiziellen Ablauf in Gang bringen.
@D. Vader
Bitte noch etwas Geduld. Wir haken nach.
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Von: A. Melnyk (D. Vader) | 16.03.2021 19:31 Uhr |
Habt ihr das als Regierungsverordnung an die Redakteure geschickt?
Aus der Umfrage neulich hatte ich es so verstanden, dass das passiert ist, aber die laut Regeln geforderte Eingangsbestätigung von 1 der 2 Redakteure fehlt.
Oder ist das bereits erfolgt? Dann müsste der Prozess einfach weiter durchlaufen werden.
Und bzgl RS verweise ich auf meine Postings aus der damaligen Umfrage. Derzeit gibt es an dieser Stelle noch nichts umzusetzen, weil noch nichts beschlossen wurde. |
Wolte rMS das nicht im April umsetzen? Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich habe es schon mal angesprochen: Könnten wir nicht theoretisch eine Ini zur Parteigründung bilden und dort die Unterstützer*innen sammeln? Ein bestimmtes Tool zur Parteigründung ist doch nicht notwendig oder? |
Von: McUschi (McOnline) | 16.03.2021 15:24 Uhr |
In dem ersten Satz meines letzten Posts sind zwei "hier zu viel. ;-) |
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Ich tu hier noch mal kurz den Text hier aus dem Dol-Gesetzbuch hier hinein:
"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text durch den Kanzler an die Redaktion übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfällt der reguläre Vorlauf, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar." |
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Eine Sache verstehe ich gerade nicht, soll denn nun eigentlich eine Regierungsverodnung gemacht werden oder nicht? Oder will rMs das Ganze einfach umsetzen, ohne dass es in einem demokratischen Verfahren beschlossen wird? Irgendwie bin ich gerade ein bisschen ratlos. ;-) Aber vielleicht kann das noch geklärt werden. |
Und was meint er damit jetzt? Die Einblendung der Unterstützerlisten für Neugründungen oder die Änderung der Parteienrichtlinie? Oder beides? |
Von: mauli_ | 10.03.2021 22:22 Uhr |
rMS meinte er kommt erst im April dazu die Vorhaben umzusetzen. |
Gut. Es könnte ja in ein paar Tagen intern ganz freundlich noch mal nachgefragt werden in Richtung rMs. Also per Mail, lieber nicht per Umfrage. |
Nur noch mal zum Ablauf, der Vorschlag kann nur umgesetzt werden, wenn er nach den Regeln beschlossen wurde. Wenn der Weg der Regierungsverordnung gewählt ist, braucht es eigentlich nur Formal die Empfangsbestätigung der Redakteure, dann wird die Verordnung veröffentlich und dann läuft eine Frist von 14 Tagen. Wenn in dieser Frist kein Veto von der Redax kommt und kein beschleunigtes Basisdoliszit aus der Community mit Erfolg angestrengt wurde, tritt die Verordnung in Kraft und dann geht es an die Umsetzung.
Habe ich jetzt in eigenen Worten zusammengefasst: Genau und gut steht es im Leitfaden Regierung im Dol-Gesetzbuch. |
Also konkret: Könntest du eine Ini zum Zweck der Parteigründung einrichten Kreuzeiche? |
Wir müssen permanent Druck machen, dass unsere Beschlüsse umgesetzt werden und zur Not Alternativen erarbeiten. Meine Idee der Parteigründungsinitiative wäre ein Weg, die neuen Parteienrichtlinien jetzt schon umzusetzen. Nirgendwo steht, dass man dafür auf ein Tool der Redax warten muss. |
Wozu überhaupt diese Prüfung? Woran könnte das Vorhaben eigentlich scheitern?
rMS hatte ja ganz am Anfang schon einen Änderungswunsch geäußert. Kann man dann jetzt nicht einfach eine Regierungsverordnung erlassen?
Vielleicht reagiert die Redax dann und macht die Listen wieder sichtbar? |
Geduld ist eine Tugend - ich spreche aus Erfahrung.
Das Doliszit aus meiner Kanzlerzeit ist auch noch nicht umgesetzt... |
Die Prüfung dauert jetzt x Wochen? |
Roter Stern ist oft im DeLorean unterwegs :o) |
Okay, dann ist der Regierungsverordnungprozess noch gar nicht offiziell ausgelöst. |
Es wurde ein Vorschlag einer Regierungsverordnung an die Redax zur Prüfung geschickt.
Die endgültige Rückmeldung von dort steht noch aus. |
Gibt es denn dazu ein Doliszit oder eine Regierungsverordnung? |
Falls sich nicht bald was bewegt, sollten wir über Alternativen nachdenken. Man könnte auch stinknormale Listen einreichen, die man in einer speziellen Parteigründungs-Ini gesammelt hat und dann geht es halt laut Dol-Richtlinien seinen Weg. Bis rMS hier eine Funktion freischaltet, dauert es entschieden zu lang. |
Von: McUschi (McOnline) | 09.03.2021 12:24 Uhr |
ich hab den Chat nicht gelesen. Gibt's was neues? |
Schön wäre es. Allein mir fehlt der Glaube. |
Am Sonntag steht der Chat mit Mauli an: Wäre schön, wenn sich bis dahin etwas in der Frage der Parteigründungen ergeben würde. |
Herrje, das ist ja echt frustrierend. |
Von: mauli_ | 26.02.2021 12:02 Uhr |
rKa hatte ich immer zuerst angeschrieben, er verweist auf rMS. Ich glaube rKa hat das selbst wenig Handlungsspielraum. Ich glaube jetzt zeigt sich erst das dieses Spiel am Ende ist, weil Zeitaufwand und -nutzen zu weit auseinander gehen. Schade eigentlich. |
Meinst Du es hilft was, wenn man über rKa nachfragt? Zumindest was die Wiedereinblendung des Menüpunktes angeht? Wenn er das nicht umsetzen kann, kann er ja vielleicht rMS darum bitten... |
Von: mauli_ | 24.02.2021 18:57 Uhr |
So macht eine Wahl mit Programm irgendwie keinen Sinn und wie man in den Umfragen sieht kommen dadurch falsche Interpretationen zustande. |
Achso ok. Schade, dass das so schleppend vorangeht obwohl es sich nur um kleine Änderungen handelt... |
Von: mauli_ | 24.02.2021 15:45 Uhr |
In meiner Nachricht an rMs ging es um erstmal um die Parteienrichtlinie. Nein, ich hab noch keine Antwort bekommen. |
Genau, und ein "Wiedereinblenden" eines Menüpunktes wird hoffentlich nicht als technische Änderung gewertet.
Gab es mittlerweile noch eine Rückmeldung von rMS? Du hattest doch nach der Umsetzung der neuen Richtlinien und nach der Wiedereinblendung des Menüpunkts gefragt, oder? @Mauli |
Von: mauli_ | 24.02.2021 11:00 Uhr |
Äh, nein. Keine Ahnung warum ich das geschrieben habe. :o) Doliszite gibt es nur wenn technischen Änderungen nötig sind. |
Dafür kann doch unmöglich ein Doliszit nötig sein, oder? Den Menüpunkt gab es doch schon mal. Wahrscheinlich wurde er nur ausgeblendet weil längere Zeit keine Parteineugründungsversuche erfolgten.
Das müsste man doch problemlos einfach wieder einblenden können. |
Von: mauli_ | 22.02.2021 22:34 Uhr |
Erfordert dann ein Doliszit. |
Von: mauli_ | 22.02.2021 22:33 Uhr |
Ok, das ist schnell erledigt. Aber ich schreibe erstmal rMs an und frage mit wieviel Zeit ich rechnen müsse bis ich etwas Neues stelle. Denn sonst macht das irgendwie keinen Sinn. |
@Mauli:
Kreuzeiche schrieb weiter unten folgendes:
Zitat:
Früher gab es unter Institutionen den Punkt "Parteigründungen". Dort waren beide Listen hinterlegt. Müsste wohl wieder eingeblendet werden.
|
Von: mauli_ | 22.02.2021 20:46 Uhr |
Welchen Menüpunkt Parteigründungen? Steh gerade auf'm Schlauch. |
Ja genau, das meinte ich. Den Menüpunkt wieder einzublenden sollte ja nicht allzu schwer sein. Dann könnte man Neugründungen zumindest schon mal vorbereiten bis dann die neue Richtlinie aktiv ist... |
Gab es nicht einen eigenen Menüpunkt "Parteigründungen"? Der müsste wieder eingebaut werden. |
Von: mauli_ | 22.02.2021 16:59 Uhr |
Zuerstmal wurde das alles an rMs weitergeleitet und ich habe noch keine Bestätigung. Ich weiß nicht wie rMs Zeit hat. Das letzte Vorhaben von Kanzler Kreuzeiche steht immer noch aus, also wird es wohl ein bißchen dauern. Dann brauchen wir aber nicht lauter neue Änderungen vorlegen. |
Okay :)
Ist die Richtlinie damit bereits geändert? Damit das Ganze ins Rollen kommt, müsste man dann nur noch den Reiter mit den Unterstützerlisten sichtbar machen, oder? Der war ja laut Kreuzeiche vorher unter "Institutionen" zu finden... |
Auf Rückfrage hat rMs mir nochmal richtiggestellt:
Zitat:Schon beides, 1%, mind. 3 ... sonst wäre ja die mindestzahl weggelassen, das macht ja keinen Sinn.
Also 1% und 3 Mitglieder Mindestzahl - dann passt es. |
Ich habe bei rMs per interner Mail nachgefragt. Hoffentlich stellt er es hier noch einmal klar.
Es kann ja theoretisch auch sein, dass Kreuzeiche es nicht richtig verstanden hat.  |
Und wie hat rMS es denn nun gemeint? |
Zitat:Zitat:
Das heißt doch, er würde ein Prozent (= zur Zeit 1 Gründungsmitglied) beibehalten wollen?
Jetzt hast du´s.
Nein, damot hat er es nicht!
rMS hat sich hier öeider fehlerhaft ausgedrückt. |
Von: mauli_ | 21.02.2021 21:07 Uhr |
Zitat:Das heißt doch, er würde ein Prozent (= zur Zeit 1 Gründungsmitglied) beibehalten wollen?
Jetzt hast du´s. |
Zitat:Ein Prozent Minimum für eintretende Parteimitglieder bei Gründung (4.2.) würde ich gerne behalten, sonst werden da schnell mal irrelevante Parteien gegründet. Außerdem wäre das aktuell ja nur eine Person. Bei 3 Gründungsmitgliedern müssten wir über 300 Aktive haben bevor das relevant wird.
Das heißt doch, er würde ein Prozent (= zur Zeit 1 Gründungsmitglied) beibehalten wollen? Der Nachsatz soll aus seiner Sicht gestrichen werden (Mindestzahl). |
Er will doch nicht 7 Gründungsmitglieder beibehalten? Damit müsste man aus dem Stand die drittgrößte Partei dol2days gründen. Wie hat rMs es denn gemeint? |
Das hat rMS anders gemeint, als Du es jetzt verstehen willst :o) |
Finde ich gut, dann müsste also aktuell nur ein Gründungsmitglied beitreten? Sehr gut, bitte umsetzen! Also Streichung der Klausel mit den 3 Gründungsmitgliedern und auf 1 % der Aktivist*innenquote umstellen/beibehalten. Keine Mindestzahlen einführen, so lange wir nur so wenige Mitglieder haben! |
Von: rMS | 21.02.2021 06:21 Uhr |
Ein Prozent Minimum für eintretende Parteimitglieder bei Gründung (4.2.) würde ich gerne behalten, sonst werden da schnell mal irrelevante Parteien gegründet. Außerdem wäre das aktuell ja nur eine Person. Bei 3 Gründungsmitgliedern müssten wir über 300 Aktive haben bevor das relevant wird. |
Von: mauli_ | 20.02.2021 21:32 Uhr |
Ich habe den Vorschlag nun weitergereicht und warte auf eine Entscheidung von rMs und rKa. |
Zitat:Ich bin also für eine Vereinfachung der Gründung von Alt-Parteien. Das heißt, sie müssen nur eine Unterstützer*innen-Liste und Beitrittsliste einreichen.
Eine Parteigründung ohne Parteiprogramm lehne ich (wie auch die Redax) ab.
Entweder hat die ehemalige Partei ihr Prigramm noch - dann ist alles fein, oder sie muss eben ein neues Programm basteln. |
Von: mauli_ | 19.02.2021 19:05 Uhr |
Mir sind 8 auch lieber. Haben wir´s denn jetzt? Gibt es noch Einwände? |
 |
Je weniger, desto besser.
Und hierauf möchte ich nochmal eingehen, bevor es zu spät ist:
Zitat:Zitat:
Was ist eigentlich mit den Altparteien? Sind da keine Vereinfachungen vorgesehen? Warum kann man diesen Parteien nicht den ganzen Gründungsakt ersparen und dann gleich bei den Unterstützerlisten ansetzen?
Gleiches Recht für Alle!
Ehemalige Parteien haben in der Regel kein Parteiprogramm mehr.
Somit sollten sie wie eine neue PArtei angesehen werden.
Das finde ich nicht okay. Es existieren viele Initiativen, die aus dem Rumpf der Ex-Parteien entstanden sind. Dort sind die wichtigsten Inhalte gesichert worden, aber häufig leider nicht das Parteiprogramm. Da die Partei hier bereits aktiv war, halte ich die erneute Vorlage eines Programms für entbehrlich, da entweder der Redaktion dieses Programm noch vorliegen müsste oder eben nicht. Durch die frühere Existenz dieser Partei ist deren Ausrichtung jedoch bekannt.
Ich bin also für eine Vereinfachung der Gründung von Alt-Parteien. Das heißt, sie müssen nur eine Unterstützer*innen-Liste und Beitrittsliste einreichen.
|
 |
Ich bin immer noch für meinen formulierten Vorschlag, mit der Änderung der Anzahl der Unterstützer von 10 auf 8.
Wenn das keinen Widerspruch findet, würde ich das gerne mit Mauli angehen. |
Gibt es hier jetzt eigentlich Einigkeit? Wie geht's nun weiter? |
Man kann verschiedene Gründungslisten unterstützen - richtig? |
Von: mauli_ | 17.02.2021 19:14 Uhr |
Ich bin mit den Vorschlägen sonst einverstanden. |
Verstehe ich immer noch nicht.
Die Unterstützerlisten gab es schon immer. Und es gibt solche Listen auch im RL, wenn eine Partei zur Wahl antreten möchte. |
Von: mauli_ | 17.02.2021 15:15 Uhr |
Ich weiß selbst was eine Partei braucht.
Ich find nicht gut, wenn sich x-beliebige Personen ausschließlich auf eine Liste eintragen müssen, die aber an die Partei nicht gebunden sind. |
Zitat:Was heißt jetzt genau "aktive Unterstützer" zu den drei Gründungsmitgliedern?
Sorry, ich verstehe deine Frage nicht.
Eine zu gründende Partei benötigt 3 Gründungsmitglieder und 8 Unterstützer. |
Von: mauli_ | 17.02.2021 10:34 Uhr |
Was heißt jetzt genau "aktive Unterstützer" zu den drei Gründungsmitgliedern? |
Zitat:
Aber hattest Du nicht gerade gegenüber RS geäußert, dass ehemalige Parteien wie Neugründungen behandelt werden, weil sie ggfs. kein Parteiprogramm mehr haben?
Ja, das ist korrekt.
Parteien, die ihr Programm gesichert haben, haben auch einen Vorteil.
Alle anderen müssen von vorne beginnen.
Darin sehe ich keinen Nachteil. |
@Kreuzeiche:
Aber hattest Du nicht gerade gegenüber RS geäußert, dass ehemalige Parteien wie Neugründungen behandelt werden, weil sie ggfs. kein Parteiprogramm mehr haben? |
Zitat:Oder habe ich da etwas missverstanden?
Nein, alles korrekt erfasst :o) |
Zitat:
Was ist eigentlich mit den Altparteien? Sind da keine Vereinfachungen vorgesehen? Warum kann man diesen Parteien nicht den ganzen Gründungsakt ersparen und dann gleich bei den Unterstützerlisten ansetzen?
Würde ich auch so sehen. Bei einer Wiedergründung ist ja auch das Verfahren mit Kontrollrat usw. laut Kreuzeiche nicht erforderlich (s.u.).
Also muss man nur die 8 (oder 10) Unterstützer finden und mindestens 3 Gründungsmitglieder finden und dann steht der Wiedergründung nichts mehr im Wege. Oder habe ich da etwas missverstanden? |
Zitat:Es geht mir nur um diesen Teil der Aussage:
"darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben."
Naja, wer sich nicht zu benehmen weiß, der sollte auch keine Partei gründen dürfen.
Ist zumindest meine Meinung. (Bei ermahnten Dolern werden ja keine Steine inden Weg gelegt? |
 |
Zitat:Was ist eigentlich mit den Altparteien? Sind da keine Vereinfachungen vorgesehen? Warum kann man diesen Parteien nicht den ganzen Gründungsakt ersparen und dann gleich bei den Unterstützerlisten ansetzen?
Gleiches Recht für Alle!
Ehemalige Parteien haben in der Regel kein Parteiprogramm mehr.
Somit sollten sie wie eine neue PArtei angesehen werden.
Zitat:Und dieser Passus:
Zitat:
4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.
... ist für mich nicht nachvollziehbar. Das würde also noch mehr Erleichterungen für CIP oder SDO bedeuten?
Das ist ein ausdrücklicher Wunsch der Redax!
Wenn Du da eine Änderung möchtest, dann solltest Du das vorab mit der Redax klären.
Für mich selbst ist dieser Passus OK. |
 |
"Was ist daran zu streng gefasst?"
Ich habe schlecht markiert. Es geht mir nur um diesen Teil der Aussage:
"darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben." |
Was ist eigentlich mit den Altparteien? Sind da keine Vereinfachungen vorgesehen? Warum kann man diesen Parteien nicht den ganzen Gründungsakt ersparen und dann gleich bei den Unterstützerlisten ansetzen?
Und dieser Passus:
Zitat:4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.
... ist für mich nicht nachvollziehbar. Das würde also noch mehr Erleichterungen für CIP oder SDO bedeuten? |
8 Unterstützer passt aus meiner Sicht. Wenn es die Unterstützerlisten wieder gibt und man in keine Ini eintreten muss, dürften diese 8 Doler im Normalfall schnell gefunden sein... |
Zitat:Das finde ich zu streng gefasst.
Was ist daran zu streng gefasst?
Dieser Passus war schon immer so.
Und ich finde es wichtig, dass Neudoler ein wenig Erfahrung sammeln müssen, bevor sie sich an eine Parteigründung wagen. |
Zitat:Dann gehen wir auf 5 Unterstützer*innen runter und alles passt
Da würde ich gerne bei minestens 8 bleiben. Diese 8 Unterstützer sind bei 70 aktiven Dolern auch schnell gefunden. |
"1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben."
Das finde ich zu streng gefasst. |
Zitat:Könnte man das Thema Anzeige aller Parteien im Drop-Down-Menü auch mit aufnehmen? Das würde einiges vereinfachen.
Nein, das geht leider nicht.
Das wurde damals per Doliszit geändert und kann nur durch ein neues Doliszit ersetzt werden. |
Dann gehen wir auf 5 Unterstützer*innen runter und alles passt. 
Könnte man das Thema Anzeige aller Parteien im Drop-Down-Menü auch mit aufnehmen? Das würde einiges vereinfachen. |
@mystic_
Zitat:Verständnisfrage: Das aufwändige Verfahren bzgl. Kontrollrat ist nur für ganz neue Parteien relevant, nicht für Wiedergründungen, oder?
Das ist absolut korrekt. |
 |
@Roter Stern
Zitat:Den Kontrollrat finde ich undemokratisch, da er ausschließlich von der Redax bestimmt wird. Könnte man den nicht wählen? Er hat am Ende ohnehin nur beratende Funktion.
Wenn man hier eine Wahl einführen möchte, dann ist Programmieraufwand notwendig. Und das ist utopisch. Zudem würde dadurch das verfahren noch mehr in die Länge gezogen.
Zitat:
Die Hürden für Unterstützer*innen finde ich zu hoch. Wenn ursprünglich - bei einer viel höheren Aktivenbasis - 21 Stützunterschriften notwendig waren, finde ich 10 Unterstützer*innen ziemlich sportlich.
Die 21 Unterstützer stammen von 2012, da waren wir auch nicht wesentlich mehr Doler. In den 2000ern war die Hürde deutlich höher.
Aber wir können das auch noch leicht auf z.B. 8 absenken.
Zitat:Dieser Passus kann ganz gestrichen werden, wenn bereits 1 Aktive*r pro Partei reicht.
Da gehe ich gerne mit.
Zitat:Warum erst nach zwei Monaten? Würde ich komplett streichen. Ich würde auch Erleichterungen für Altparteien befürworten.
Diese 2 Monate würde ich gerne beibehalten. Sonst haben wir nur ein ständiges On/Off und rMS hat einen erheblichen Mehraufwand.
Zudem finde ich 2 Monate Wartezeit nicht viel für eine Parte, die zu doof war, aktiv zu bleiben. |
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Ah, nach dem zweiten Lesen habe ich auch den eben zitierten Passus kapiert. Passt ;) |
Ich könnte mit dem Entwurf gut leben.
Zitat:
Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten 3 Monate angemeldet waren.
Wozu hier die Änderung von 4 Wochen in 3 Monate?
Verständnisfrage: Das aufwändige Verfahren bzgl. Kontrollrat ist nur für ganz neue Parteien relevant, nicht für Wiedergründungen, oder? |
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Den Kontrollrat finde ich undemokratisch, da er ausschließlich von der Redax bestimmt wird. Könnte man den nicht wählen? Er hat am Ende ohnehin nur beratende Funktion.
Die Hürden für Unterstützer*innen finde ich zu hoch. Wenn ursprünglich - bei einer viel höheren Aktivenbasis - 21 Stützunterschriften notwendig waren, finde ich 10 Unterstützer*innen ziemlich sportlich.
Zitat:Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
Dieser Passus kann ganz gestrichen werden, wenn bereits 1 Aktive*r pro Partei reicht.
Zitat:1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.
Warum erst nach zwei Monaten? Würde ich komplett streichen. Ich würde auch Erleichterungen für Altparteien befürworten. |
 |
So, hier jetzt mein Vorschlag. Alte Passagen sind durchestrichen, meine Änderungen farblich markiert:
Zitat:I. Dol-Parteien
1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.
2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.
Mindestmitgliederzahl
3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
- Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der einen aktiven Doler fallen.
- Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen 4 Wochen am Stückunter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
- Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen 3 Monateangemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:
- Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
- daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien,
- die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.
3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.
II. Gründung von Dol-Parteien
Bedingungen und Kontrollrat
1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.
2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.
2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 60 20 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.
3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:
- Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
- Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
- Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.
3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.
Gründungsphase
4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:
Unterstützer und Gründungsmitglieder
4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 21 10 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.
4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mind. 1% der aktiven Doler, mindestens aber 7 3 aktive Doler als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.
4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.
4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.
4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.
Gründer
5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.
5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.
III. Auflösung von bestehenden Parteien
1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.
2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.
3. Eine Partei, die binnen 28 Tagen mindestens 14mal 4 Wochen am Stück unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.
4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.
IV. Ausschlüsse
1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.
2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort. |
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Ich bin schon so gespannt. |
Von: mauli_ | 15.02.2021 16:38 Uhr |
Ich schreibe heute abend meinen Vorschlag |
Von: mauli_ | 14.02.2021 23:36 Uhr |
Wie ist jetzt der aktuelle Stand? Roter Stern hatte die Vorschläge gebracht, ich könnte das in die Parteienrichtlinie schreiben, sofern nicht jemand bereits damit begonnen hat. Wer macht gerade was und was kann ich dazu beisteuern? |
Wann war denn das mit der BA?
Ansonsten würde ich gerne bei 3/10 bleiben. 2 Dolern eine alte/neue Partei zu geben finde ich lächerlich.
Und das mit dem Drop-Down sollten wir natürlich angehen. Gleiches Recht für alle. - Ist aber eine andere Baustelle... |
Übrigens würde ich gleichzeitig eine Erweiterung des Drop-Down-Menüs für Parteien vorschlagen, so dass wieder alle Parteien angezeigt werden.
Das ist eine strukturelle Benachteiligung von Kleinstparteien. |
Zitat:Deshalb 10 Unterstützer und 3 aktive beitrittswillige Mitglieder.
3 aktive Mitglieder ist zu viel. Angesichts von vielleicht 30 wirklich aktiven Accounts hier, wären das mal eben aus dem Stand 10 % der aktiven Dolerschaft. Von mir aus 10 Unterstützer*innen und 2 Aktive als Kompromiss? Ich halte es aber immer noch für ungerecht, dass das für die BA alles nicht gegolten hat. Wir diskutieren hier über Hürden und für eine Partei galt das alles nicht. Andere Parteien kämpfen seit Jahren um Wiederzulassung und es werden nur Steine in den Weg gelegt. |
Gute Frage.
Früher gab es unter Institutionen den Punkt "Parteigründungen". Dort waren beide Listen hinterlegt. Müsste wohl wieder eingeblendet werden. |
Und wo ist diese Liste dann zu finden? |
Nein. Auch diese Doler müssen sich aktiv in die Unterstützerliste eintragen. |
Wie funktioniert eigentlich das mit der Unterstützerliste? Sind die aktiven Mitglieder in einer Gründungsini automatisch "Unterstützer"? |
Ich bin immer noch dafür, dass es keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Parteien und ganz neuen Parteien gemacht wird.
Deshalb 10 Unterstützer und 3 aktive beitrittswillige Mitglieder.
Alles andere bläht Dol viel zu sehr auf und interne Parteidiskussionen finden kaum statt. |
Von: mauli_ | 13.02.2021 15:57 Uhr |
Damit kann ich auch gut leben. Allerdings einen Monat lang Mitglied sein, das müssen wir nochmal diskutieren. |
Ist aber natürlich Eure Entscheidung. Danke für die schnelle Aufnahme übrigens. Ist cool, dass man hier seinen Senf dazugeben kann. |
Damit könnte ich gut leben. |
Dann lasst uns 5/10 als Grenze nehmen.
Würde dann so aussehen:
Parteien, die bereits bei dol2day existiert haben, sollen von einem erleichterten Gründungsverfahren (Wiedergründung) profitieren: Hier reichen 5 Unterstützer*innen und ein Mitglied, das mindestens ein Monat Mitglied dieser Partei bleibt. Wenn die Partei auf 0 Mitglieder fällt, wird sie automatisch zur Initiative zurückgestuft, kann aber auf gleiche Art wieder reaktiviert werden.
Neu zu gründende Parteien sollten höhere Hürden haben, z.B. 10 Unterstützer*innen, von denen 2 Mitglieder mindestens 1 Monat lang Mitglied bleiben müssen. Fallen diese auf 0 Aktive, müssen diese wieder die höhere Hürde zur Reaktivierung nehmen.
Nach einem Jahr gehören Parteien zu Parteien mit Bestandsschutz, die vereinfacht wiedergegründet werden können. |
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Ein Minimum von 20 Unterstützern finde ich definitiv zu viel. Dann kriegen wir gar keine Neu- bzw. Wiedergründungen.
Der Vorschlag von RS erscheint mir sinnvoller (nicht zu fassen ;-)).
Mindestens 10 Unterstützer sind für Neu- oder Wiedergründungsprojekte schaffbar. 20 halte ich für grundsätzlich zu hoch (eigentlich auch für Neugründungen). |
Von: mauli_ | 13.02.2021 15:05 Uhr |
Ich bin weiter der Meinung wir sollten Rückstufungen nur bei 0 Mitgliedern vornehmen und wäre mit einem Verhältnis von 8 zu 5 zufrieden. Zehn finde ich immer noch zu hoch.
"Neu zu gründende Parteien sollten höhere Hürden haben, z.B. 20 Unterstützer*innen, von denen 5 Mitglieder mindestens 1 Monat lang Mitglied bleiben müssen."
Diese Regelung fände ich auch nicht sehr sinnvoll. Finde sie bei der Größe der Community zu starr. |
Das erleichterte Gründungsverfahren finde ich nicht so toll.
Da ist der Zugang so einfach, dass es bald eine wilde Parteienlandschaft gibt.
Das Verfahren für neu zu gründende Parteien finde ich gut. (Und sollte so auch für Wiedergründungen gelten) |
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Moin,
was haltet ihr von folgender Idee:
Parteien, die bereits bei dol2day existiert haben, sollen von einem erleichterten Gründungsverfahren (Wiedergründung) profitieren: Hier reichen z.B. 10 Unterstützer*innen und ein Mitglied, das mindestens ein Monat Mitglied dieser Partei bleibt. Wenn die Partei auf 0 Mitglieder fällt, wird sie automatisch zur Initiative zurückgestuft, kann aber auf gleiche Art wieder reaktiviert werden.
Neu zu gründende Parteien sollten höhere Hürden haben, z.B. 20 Unterstützer*innen, von denen 5 Mitglieder mindestens 1 Monat lang Mitglied bleiben müssen. Fallen diese auf 0 Aktive, müssen diese wieder die höhere Hürde zur Reaktivierung nehmen.
Nach einem Jahr gehören Parteien zu Parteien mit Bestandsschutz, die vereinfacht wiedergegründet werden können.
Was meint ihr?
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Von: mauli_ | 10.02.2021 19:12 Uhr |
Das war auch mein Plan. Man muss das nur im Dolex umformulieren. Das könnte man zum WE in Angriff nehmen. |
Wir können uns ja zunächst ausschließlich auf die Parteirichtlinien konzentrieren. Verzeih mir meinen kreativen Ausflug. 
Insgesamt finde ich die Hürden für eine Parteigründung viel zu hoch.
Zu umfangreiches Programm, zu viele Mindestmitglieder und Unterstützer. Die Rückstufungen sollten wegfallen. Selbst 0-Mitglieder Parteien sollten weiter existieren wie inaktive Initiativen. Zur Not könnten diese bei Bedarf dann ganz einfach wieder reaktiviert werden. |
Leider habe ich dafür auch nicht das Know-How. Wenn wir hier grundsätzlich etwas ändern wollen, müssen wir all unser Wissen zusammen schmeißen und das dann koordinieren. Wird schwierig. |
Von: mauli_ | 09.02.2021 20:00 Uhr |
Da bist du vermutlich der bessere Ansprechpartner, da ich mich mit der Technik nicht auskenne. Ich könnte mir das anlesen, aber das würde sehr lange dauern. Denkst du es ist technisch umsetzbar? Da gab es schon gegensätzliche Stimmen. |
Wie wäre es, wenn wir das ganze Konzept der Inis und Parteien neu denken würden? Mir schwebt immer noch so ein Profil wie bei den aktuellen sozialen Plattformnen vor. Wenn man hier beispielsweise so ein Facebook-System einführen würde, also das Profil der einzelnen Dolerin/ des einzelnen Dolers der zentrale Ausgangspunkt wäre und Ini- Partei-Mitlgiedschaften, Nachrichten auf diesem Profil übersichtlich zu finden wären. |
Von: mauli_ | 09.02.2021 19:29 Uhr |
Eine Rückstufung zu Inis halte ich für unsinnig, auch eine Mindestmitgliederzahl in den Parteien ist wegen dem steten Wechsel innerhalb und außerhalb der Parteien nicht sehr sinnvoll. Es reicht ein Admin.
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So sieht es aktuell aus:
Zitat:Die Parteienrichtlinie wurde in ihrer aktuellen Form durch ein Doliszit am 08.11.2013 beschlossen. Die aktuelle Fassung des Leitfadens Moderatoren und Initiativen trat am 14.05.2008 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
1 Parteienrichtlinie
1.1 I. Dol-Parteien
1.1.1 Mindestmitgliederzahl
1.2 II. Gründung von Dol-Parteien
1.2.1 Bedingungen und Kontrollrat
1.2.2 Gründungsphase
1.2.3 Unterstützer und Gründungsmitglieder
1.2.4 Gründer
1.3 III. Auflösung von bestehenden Parteien
1.4 IV. Ausschlüsse
2 Mods und Initiativen
2.1 Moderatoren
2.2 Initiativen
Parteienrichtlinie
I. Dol-Parteien
1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.
2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.
Mindestmitgliederzahl
3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:
Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.
Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:
Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien,
die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.
3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.
II. Gründung von Dol-Parteien
Bedingungen und Kontrollrat
1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.
2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.
2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 60 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.
3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:
Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.
3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.
Gründungsphase
4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:
Unterstützer und Gründungsmitglieder
4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 21 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.
4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mind. 1% der aktiven Doler, mindestens aber 7 aktive Doler, als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.
4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.
4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.
4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.
Gründer
5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.
5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.
III. Auflösung von bestehenden Parteien
1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.
2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.
3. Eine Partei, die binnen 28 Tagen mindestens 14mal unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.
4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.
IV. Ausschlüsse
1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.
2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.
Mods und Initiativen
Moderatoren
Die Moderatoren helfen und entlasten die Redaktion bei der Administration von dol2day. Sie tauchen in der Liste der Online-Doler ganz oben auf. Du erkennst sie am (M) vor ihrem Namen. Sie nehmen der Redaktion folgende Aufgaben ab:
(1) Initiativen gründen
(2) Initiativen, die keinen Admin mehr haben, einen Admin geben
(3) den PV-Chat-Zugang einrichten
(4) dol-Photos hochladen
(5) RL-Termine eintragen
(6) Meinungen in Umfragen und Tagebüchern/Gästebüchern sowie ganze Umfragen eigenständig unsichtbar machen. (Unsichtbar gemachte Beiträge können nur von Moderatoren und der Redaktion eingesehen werden und z.B. in Schiedsgerichtsverfahren verwendet werden)
(7) Doler, die unkontrolliert spammen oder pöbeln für max. 24 Stunden die Möglichkeit nehmen, Meinungen in öffentlichen Foren zu schreiben. Diese Doler können jedoch weiterhin Meinungen bewerten und in internen Foren von Initiativen und ihrer Partei mitdiskutieren.
Moderatoren können nicht in Parteien oder Initiativen schauen, in denen sie nicht Mitglied sind. (Die Redaktion kann das jedoch)
Initiativen
Initiativen sind kleine Diskussionsgemeinschaften mit einem oder mehreren Administratoren.
Wenn Du selbst eine Initiative gründen möchtest, wendest du dich am besten an die Moderatoren. Dazu schreibe ihnen bitte eine Mail, die folgenden Inhalt hat:
Name der Initiative: Kürzel der Initiative: Gründer der Initiative: Kategorie:
Als Kategorien stehen dir folgende Bereiche zur Verfügung:
1: Sonstige
2: Politik
3: dol2day
4: Sport
5: Spaß
6: Lokales
7: Studium
8: Schule
9: Unterhaltung
10: Institutionen
11: Kultur
Bitte begründe zudem, warum Du die Initiative gegründet haben möchtest.
Bevor Du eine Mail an die Moderatoren schreibst, ist es wichtig, dass du dir folgende Hinweise durchliest:
Initiativen, die gegen die Doliquette verstoßen, werden nicht gegründet.
Bitte schaue vorher nach, ob es eine ähnliche Initiative gibt. Wenn ja, tritt bitte dort ein und versuche, Deine Idee dort umsetzen.
http://www.dol2day.com/helpdesk/index.php/Parteien_-_Initiativen_-_Moderatoren |
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Hier soll die Reform der Parteienrichtlinien diskutiert und in Form gebracht werden. | |
Mitglieder
Mitgliedschaft
Um der Initiative "Freiheit und Sozialismus" beizutreten, musst du angemeldet sein.
Intern
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