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Fragenübersicht Ist es von der Meiningsfreiheit gedeckt, wenn man Homosexuelle als "Parasiten" und "Krebsgeschwür" bezeichnet?
Anfang-2021 - 30 / 30 Meinungen
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04.12.2021 13:57 Uhr
Zitat:
Gib Dir keine Mühe, Bilch. Der hat eine vorgefertigte Meinung über uns und von der wird er auch nicht abrücken. Er wird uns weiter beschimpfen. Ich denke, ignorieren ist der einzige sinnvolle Weg.


Sorry, aber wer es gutheißt, dass man mich als Parasiten und Krebsgeschwür bezeichnen darf, der macht sich gemein, mit den Hetzern und Diskriminierern. Dann die gerne genommene Meinungsfreiheit als Tarnkappe heranzuziehen übertüncht nur sehr ungenügend die eigene Gesinnung in dieser Hinsicht, meine Herren.
04.12.2021 13:58 Uhr
Zitat:
Gib Dir keine Mühe, Bilch. Der hat eine vorgefertigte Meinung über uns und von der wird er auch nicht abrücken. Er wird uns weiter beschimpfen. Ich denke, ignorieren ist der einzige sinnvolle Weg.


Sorry mystic_, falsch abgestimmt. Du hast recht. Scheint was manisches zu sein.
04.12.2021 13:59 Uhr
@Agent Scully:

Ich habe nicht von der derzeit gültigen Rechtslage gesprochen, sondern meinem Beitrag bewusst ein "wenn es nach mir ginge" vorangestellt.
04.12.2021 14:01 Uhr
Zitat:
@Agent Scully:

Ich habe nicht von der derzeit gültigen Rechtslage gesprochen, sondern meinem Beitrag bewusst ein "wenn es nach mir ginge" vorangestellt.

Und ich meinte nicht diesen Beitrag, sondern frühere von dir, in denen du die gültige Rechtslage stets als Grenze akzeptiert hast. Deswegen ja meine Frage, ob sich das geändert hat.
04.12.2021 14:01 Uhr
Zitat:
Sorry mystic_, falsch abgestimmt. Du hast recht. Scheint was manisches zu sein.


Die berechtigte Kritik an gewissen Äußerungen damit zu relativieren, dass man dem Absender eine Manie unterstellt ist in sich bereits wieder beleidigend.
04.12.2021 14:01 Uhr
Zitat:
Sorry, aber wer es gutheißt, dass man mich als Parasiten und Krebsgeschwür bezeichnen darf, der macht sich gemein, mit den Hetzern und Diskriminierern.


Ich heiße es nicht gut, aber ich sehe keine Veranlassung, die Obrigkeit zur Intervention zu berechtigen.
04.12.2021 14:02 Uhr
Frage an mystic:

Warum zählt das Recht auf freie Meinungsäußerung für dich mehr als Persönlichkeitsrechte der angesprochenen Person(en)?
04.12.2021 14:02 Uhr
Zitat:
sondern meinem Beitrag bewusst ein "wenn es nach mir ginge" vorangestellt.


...und das macht es besser? Wie voreingenommen muss man eigentlich von sich selber sein?
04.12.2021 14:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Sorry mystic_, falsch abgestimmt. Du hast recht. Scheint was manisches zu sein.


Die berechtigte Kritik an gewissen Äußerungen damit zu relativieren, dass man dem Absender eine Manie unterstellt ist in sich bereits wieder beleidigend.


Die einzige Möglichkeit, dich nicht angeblich zu beleidigen, wäre der Kotau. Den verweigere ich.
04.12.2021 14:05 Uhr
Zitat:
Warum zählt das Recht auf freie Meinungsäußerung für dich mehr als Persönlichkeitsrechte der angesprochenen Person(en)?



Eigentlich ist es offensichtlich. Mystic versucht sich als sachlich argumentierender Account zu gerieren, dies wird aber ständig durch seine eigene Argumentation konterkariert: Seine Vorurteile gegenüber Minderheiten - insbesondere sein Wertigkeitsgefüge im Bezug zu LGBTQ... sprechen in der Summe seiner Beiträge Bände.
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