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Ist es von der Meiningsfreiheit gedeckt, wenn man Homosexuelle als "Parasiten" und "Krebsgeschwür" bezeichnet? |
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04.12.2021 13:05 Uhr |
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Nein. Das fällt meiner Meinung nach eindeutig unter Hassrede. Und wäre es an eine bestimmte Person gerichtet, dann wäre es meiner Meinung nach ein klarer Fall von Beleidigung. |
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04.12.2021 13:14 Uhr |
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Es ist bezeichnend, dass die Verteidiger eines angeblich modernen Liberalismus versuchen Beleidigungen und Hetze als von der Meinungsfreiheit gedeckt zu verkaufen. Dabei werden die Argumentationen immer billiger... |
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04.12.2021 13:28 Uhr |
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Zitat:Zitat:Meiner Idealvorstellung von Meinungsfreiheit nach durchaus, auch wenn ich diese Äußerungen ziemlich unhöflich finde und Unhöflichkeit mir zuwider ist.
Meinungsfreiheit, die nur gilt solange niemand sich unter keinen Umständen auch nur ein wenig beleidigt fühlen könnte ist nichts wert.
Zitat:Wenn es nach mir ginge, ja.
Wenn man ein widerwärtiges Arschloch ist, muss man natürlich so antworten. Da entschuldigt die weit gefasste Meinungsfreiheit auch solche Entgleisungen als willkommenes Feigenblatt für die eigene verkommene Gedankenwelt.
Selber! |
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04.12.2021 13:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:Das ist doch eindeutig erfüllt hier.
Das scheint für Accounts wie Bilch und Mystic eher nicht so eindeutig zu sein. Solange es nicht gegen sie geht, sondern nur gegen in ihrer Gedankenwelt "minderwertige" Bevölkerungsgruppen ziehen sie gerne die Meinungsfreiheit als Deckmantel über ihre dreckige Gedankenwelt.
Oh, da hat ja mal wieder jemand gewaltige Entzugserscheinungen was das Rauskotzen von Selbstgerechtigkeit angeht. Geschenkt & drauf defäkiert.
Ich denke so. Der von mir angestrebten Justizreform würden alle Gummiparagrafen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zum Opfer fallen. Dann müsstet ihr alle euch eine etwas dickere Haut wachsen lassen (wie ich sie habe) und gut ist.
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04.12.2021 13:54 Uhr |
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Gib Dir keine Mühe, Bilch. Der hat eine vorgefertigte Meinung über uns und von der wird er auch nicht abrücken. Er wird uns weiter beschimpfen. Ich denke, ignorieren ist der einzige sinnvolle Weg. |
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04.12.2021 13:57 Uhr |
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@Bilch und mystic
Ich dachte, wir reden über die derzeit gültige Rechtslage. Zumindest mystic hat die bisher immer als gültige Grenze angesehen. Hat sich das geändert, oder seid ihr der Meinung, dass die Aussagen des Pfarrers nicht unter 130 STGB fallen? Wenn ja, warum nicht? |
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04.12.2021 13:59 Uhr |
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@Agent Scully:
Ich habe nicht von der derzeit gültigen Rechtslage gesprochen, sondern meinem Beitrag bewusst ein "wenn es nach mir ginge" vorangestellt. |
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04.12.2021 14:02 Uhr |
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Frage an mystic:
Warum zählt das Recht auf freie Meinungsäußerung für dich mehr als Persönlichkeitsrechte der angesprochenen Person(en)? |
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04.12.2021 14:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Sorry mystic_, falsch abgestimmt. Du hast recht. Scheint was manisches zu sein.
Die berechtigte Kritik an gewissen Äußerungen damit zu relativieren, dass man dem Absender eine Manie unterstellt ist in sich bereits wieder beleidigend.
Die einzige Möglichkeit, dich nicht angeblich zu beleidigen, wäre der Kotau. Den verweigere ich. |
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