Diese Ini soll ein Basisdoliszit vorbereiten und unterstützen, dass ein Parteien- und Bimbeskonzept zum Inhalt hat.



Ziel des Konzeptes ist die Erhöhung des Spielspaßes und der Einführung von Verwendungsmöglichkeiten von Bimbes. Weiterhin soll über den Dolsenat neue Dynamik in die Simulation gebracht werden.

Die Parteien sollen durch das Dolsizit ebenfalls einen größeren Sinn erhalten. Damit soll über Wettbewerb die Parteienzahl gesund geschrumpft werden – ohne, dass gelöscht werden muss. Inaktive Parteien werden lediglich „unsichtbar“. Gleiches gilt für Initiativen.

Die Bimbeseinnahmemöglichkeiten werden neben dem Spielkonzept auf politische Meinungen und Umfragen bei Dol2Day beschränkt um dem Kernelement Diskussion eine größere Bedeutung zu geben und Simulation sowie Diskussion harmonisch miteinander zu verbinden.

Ziel ist beiden Dolertypen (dem Spieler und dem Diskutanten) ein attraktives Dol zu bieten.

Die Ideen sind wild zusammengeklaut u.a. von Chepri, Giant, Irre, Bimbiss, reBaktion und Trollo der Wikinger. Sollte jemand in der Übersicht fehlen bitte melden, wird dann ergänzt.



Die Konzeptidee soll im Dialog verbessert werden und die letztgültige Version findet sich auf dieser Startseite. (Stand der Entwurfs-Version: 26.08.13 – 17:31; Autor Nick Miller)



Bimbes- und Parteiensystem

- Moderatoren, Sokos und von der Regierung eingesetzte Dolbeamte erhalten 500 Bimbes täglich. Diese werden der Staatskasse abgezogen.

- Regierungsmitglieder und Dolsenatoren erhalten 1000 Bimbes täglich. Der Kanzler erhält 1500 Bimbes täglich. Diese werden der Staatskasse abgezogen.

- Die Staatskasse wird durch Steuern auf die Bimbeseinnahmemöglichkeiten erhoben. Die Höhe der Steuern legt der Dolsenat fest.

- Parteien können Mitgliedsbeiträge erheben. Die Verwaltung der Parteikasse übernehmen die Administratoren.

- Bimbes können von Doler zu Doler und von Partien, Initiativen sowie dem Staat untereinander übertragen werden.

- Initiativen kosten täglich 20 Bimbes. Diese werden den Mitgliedern der Initiative täglich abgezogen.

- Übertragene Bimbes erscheinen nicht in den Tages- und Wochenhighscores. Sie werden für die Berechnung der Dolpoints verwendet.

Dolsenat

Der Dolsenat wird parallel zur Kanzlerwahl gewählt. Jede Partei kann eine Liste aufstellen. Der Stichtag für die Nominierung der Kandidatenlisten ist der zehnte Tag vor dem Wahlbeginn. Der Dolsenat besteht aus 10 Mitgliedern. Es gilt das Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren. Sofern eine Liste mehr Sitze erhält als sie Kandidaten nominiert hat werden die Restsitze nach dem D’Hondt-Verfahren unter den anderen Listen aufgeteilt. Jeder Doler hat eine Stimme. Das aktive und passive Wahlrecht für den Dolsenat hat jeder Doler der folgende Kriterien erfüllt:

- gültige Email-Adresse - Zwei Wochen seit Anmeldung - 2.500 Bimbes - 300 Online-Minuten seit der Anmeldung

Kandidaten können nur auf der Liste ihrer Partei kandidieren. Listenverbindungen sind nicht möglich.

Parteifreie Doler können auf einer Liste einer Partei kandidieren.

Vorsitzender des Dolsenates ist der nicht stimmberechtigte Vizekanzler. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vizekanzlers. Abstimmungen im Dolsenat dauern 3 Tage. Anträge werden ebenfalls nach Antragsstellung 3 Tage beraten.

Der Dolsenat kann Steuern erheben und Verordnungen analog zu den Regierungsverordnungen erlassen. Der Kanzler kann ein Veto gegen jede Entscheidung des Dolsenates einlegen. Die Dolsenatoren erhalten ein grün umrandetes D als Namenszusatz. Die Amtszeit des Dolsenats dauert 4 Monate. Scheidet ein Mitglied aus dem Dolsenat aus, so rückt der Listennachfolger/die Listennachfolgerin nach. Ist kein Nachfolger/keine Nachfolgerin vorhanden wird der Sitz an die Liste vergeben dem er nach dem D’Hondt-Verfahren als nächstes zugestanden hätte.

Anmerkung: Die erste Wahl zum Dolsenat erfolgt drei Wochen nach Annahme des Doliszits.

Regierung

Die Regierung besteht aus Kanzler, Vizekanzler und Regierungsmitgliedern. Weiterhin kann die Regierung Beamte ernennen die die Regierungsarbeit unterstützen. Die Zahl der zulässigen Regierungsmitglieder und Beamter wird vom Dolsenat festgelegt. Wird keine Zahl festgelegt können jeweils 3 Regierungsmitglieder und Beamte ernannt werden. Die Regierungsmitglieder erhalten ein grün umrandetes R als Namenszusatz, die Beamten ein B. Regierungsmitglieder werden von der Redaktion auf Antrag des Dolkanzlers entlassen. Die Amtszeit der Regierungsmitglieder endet mit der Amtszeit des Kanzler – auch im Falle eines Rücktritts. Die Dolbeamten werden auf Antrag des Dolsenats von der Redaktion entlassen.

Tritt ein Kanzler zurück ernennt der Dolsenat einen Doler mit einfacher Mehrheit zum Kanzler. Dieser muss die Regelungen zum passiven Wahlrecht einhalten. Während der Übergangszeit leitet der Vizekanzler die Regierung kommissarisch ohne Regierungsverordnungen vornehmen zu können. Das Vetorecht des Kanzlers geht auf den Vizekanzler über.

Bimbeseinnahmemöglichkeiten

Bimbes erhält man für Meinungen in Umfragen, das Stellen von Umfragen und für die positive Bewertung der eigenen Meinungen durch andere Doler sowie für die Onlinedauer. Logins, das Bewerten von Umfragen und das Abstimmen geben keine Bimbes.

Bimbesausgabemöglichkeiten

Die Wahlbanner werden zu regulärer Werbung. Jeder Doler, jede Partei, jede Initiative und die Regierung können für Bimbes Werbezeit schalten. Gleiches gilt für textliche Werbefläche auf der Startseite.

Parteien

Parteien werden auf der Startseite nur aufgeführt wenn sie einen Dolsenator oder den Kanzler stellen. Selbiges gilt für die Parteienübersicht. Parteien die keinen Dolsenator oder den Kanzler stellen sind nur über das Profil eines Mitgliedes erreichbar und zu den Wahlen über die offizielle Listen und Kandidatenübersicht auf der Dolstartseite.

Bimbeskonten

Sofern das Bimbeskonto eines Mitgliedes auf null sinkt, wird dieses nach einer Mahnung per Dolmail nach 7 Tagen aus allen Initiativen und Parteien ausgeschlossen. Ausstehende Beiträge für Initiativen und Parteimitgliedschaft werden als Saldo aufgeführt. Parteien können ihr Bimbeskonto nicht überziehen. Die Staatskasse kann bis zu einer vom Dolsenat festgelegten Summe überzogen werden. Ist diese Grenze erreicht werden in der Reihenfolge ihrer Amtszeit die Regierungsmitglieder und anschließend die Beamten entlassen. Diejenigen mit der kürzesten Amtszeit werden als erstes entlassen. Die Gehälter von Moderatoren, Sokos, Kanzler und Vizekanzler werden weiterhin gezahlt. Missbrauch von Partei-, Initiativen- oder Regierungskonten ist strafbar und wird direkt durch die Redaktion sanktioniert.