human - Die Menschenrechtsinitiative
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Wir wollen unser Augenmerk gezielt auf Konfliktherde und Menschenrechtsverletzungen richten, die nicht im Brennpunkt des allgemeinen Medieninteresses stehen und sie bei dol2day thematisieren und darüber informieren. Hierfür versuchen wir in Einzelfällen auch Aktionen durchzuführen, die über den Wirkungskreis dieser Initiative hinausreichen. Der aktuelle Themenschwerpunkt findet sich jeweils auf unserer Startseite und wird im Ini-Forum diskutiert. human

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Themenschwerpunkt

Usbekistan

I. Land und Bevölkerung

Usbekistan liegt in Mittelasien und grenzt im Norden und Westen an Kasachstan, im Osten an Kirgistan und im Süden an die Länder Tadschikistan, Afghanistan und Turkmenistan. Im Norden des Landes liegt der große Aralsee, der sich ungefähr je zur Hälfte auf das Gebiet Usbekistans und Kasachstans erstreckt.

Usbekistan hat 25,8 Millionen Einwohner, von denen gut 2 Millionen in der Hauptstadt Taschkent wohnen. Etwa drei Viertel der Bevölkerung sind Usbeken, andere wichtige Gruppen sind Russen, Kasachen und Tadschiken. Der größte Teil der Bevölkerung des Landes sind sunnitische Muslime. Daneben gibt es etwa 9 Prozent Christen und 3 Prozent verteilen sich auf andere Glaubensgruppen.

Das usbekische Bruttosozialprodukt liegt bei 720 US-$ pro Kopf und Jahr, was Usbekistan den 72. Weltrang einnehmen lässt. Die Lebenserwartung liegt bei 69 Jahren, 89 von 100 Bewohner des Landes können Lesen und Schreiben. 

II. Menschenrechtslage

Das Auswärtige Amt schildert die Menschenrechtslage in Usbekistan wie folgt:

„In Usbekistan kontrastiert eine moderne demokratische Verfassung (1992), die die Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, effektive Möglichkeiten der Strafverteidigung und andere Schutzrechte garantiert, mit einer autoritären, repressiven Verfassungswirklichkeit. Wirkliche Oppositionsparteien sind bis heute nicht zugelassen, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt.

Wegen mangelnder demokratischer Standards lehnte es die OSZE ab, Wahlbeobachter sowohl zu den Parlamentswahlen im Dezember 1999 als auch zu den Präsidentschaftswahlen im Januar 2000 zu entsenden.

Angehörige der Oppositionsbewegungen Erk und Birlik werden immer noch vereinzelt entführt oder misshandelt, so dass ihre Führung entweder zum Schweigen gebracht oder ins Exil getrieben wird. Besonders stark verfolgt werden religiöse Aktivisten. Das Religionsgesetz von 1998 räumt dem Staat weitgehende Kontrollmöglichkeiten über das religiöse Leben im Lande ein. Mehrere unabhängige Geistliche "verschwanden". Die Bundesregierung hat sich deshalb mehrfach bei der usbekischen Regierung um die Aufklärung des Schicksals der "verschwundenen" Geistlichen Abduvali Mirzajew, Ramazan Matkarimov und Abdumalik Nasarow eingesetzt, bisher jedoch ohne Erfolg.

Die allgegenwärtige Polizei und Truppen des Innenministeriums gelten als brutal und korrupt. Die Haftbedingungen in Gefängnissen sind sehr schlecht, Folter und Misshandlung sind an der Tagesordnung. IKRK und andere Organisationen haben sich bisher vergeblich um Zugangsrechte bemüht.

Aufgrund der strengen Pressezensur gibt es weder öffentliche politische Debatten noch kritische Berichterstattung. Derzeit bemüht sich die Regierung, über den staatlichen Internet-Provider Uzpak die Voraussetzungen auch für eine umfassende Kontrolle der Internet-Kommunikation zu schaffen. Die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsäußerungsfreiheit wird unter dem Vorwand der Bekämpfung des islamistischen Fundamentalismus erheblich eingeschränkt, insbesondere nach Bombenanschlägen am 16. Februar 1999 in Taschkent. Kurz nach den Anschlägen wurden zahlreiche Personen festgenommen, im Juni begannen die ersten Strafverfahren und in wenig rechtsstaatlichen Verfahren wurde in sechs Fällen die Todesstrafe verhängt. Die Todesstrafe wird in Usbekistan auch vollstreckt. 
Deutschland setzt sich insbesondere im Rahmen der EU und der OSZE sowohl in Einzelfällen als auch in bezug auf Grundsatzfragen des Menschenrechtsschutzes immer wieder nachdrücklich für die Verbesserung der Menschenrechtslage ein und unterstützt auch die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen.“

Wie nachdrücklich sich das Auswärtige Amt tatsächlich für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan einsetzt, ist indes fraglich.

Das Auswärtige Amt in Berlin beschreibt die politischen Beziehungen in seinem Bericht zu den bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Usbekistan als in ihrer Bilanz „positiv“. Die deutliche Kritik im (obigen) Bericht zur Menschenrechtslage spiegelt sich hier kaum wieder. 

Mit dem Beginn des Feldzuges gegen den „internationalen Terrorismus“ nach den Anschlägen des 11.  Septembers 2001 hat sich für das Regime Karimows die Möglichkeit eröffnet, seine harte Politik gegen politische Opposition und Islamisten unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung zu betreiben. Human Rights Watch legt hier dar, welchen Einfluss die Anti-Terror-Maßnahmen auf die Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern, u.a. Usbekistan, haben.

Es heißt hier: „Seit dem 11. September hat die Regierung von Usbekistan die weltweite Kampagne gegen den Terrorismus benutzt, um ihre eigene Kampagne zur Vernichtung des unabhängigen Islam zu begründen. Westliche Regierungen, insbesondere die der Vereinigten Staaten, sind in anbetracht der strategischen Wichtigkeit Usbekistans bei den Anti-Terror-Bemühungen weniger kritisch. Seit 1998 hat die usbekische Regierung Tausende unabhängiger Muslime inhaftiert, von denen sie behauptet, es seien Terroristen. Es handelt sich dabei um Individuen, die ihre Religion außerhalb der engen, von der Regierung aufgezwungen Restriktionen praktizieren, indem sie an privaten Gebetsrunden teilnehmen, Imanen folgen, die nicht in der Gunst des Staates stehen, verbotenen Organisationen beitreten und vom Staat verbotene Literatur verbreiten. 

Eine spezielle Bedeutung kommt Usbekistan zu, weil es ein wichtiger Partner im Afghanistan-Krieg war und nach wie vor als Stützpunkt für rund 1500 US-Streitkräfte dient. Auch die Bundeswehr hat 180 ISAF-Soldaten in Usbekistan stationiert. Präsident Karimow wurde im Frühjahr 2002 von US-Präsident Bush besucht, Bundeskanzler Schröder besuchte Usbekistan im Mai 2002.

Wenngleich die Zusammenarbeit mit dem Regime äußerst zweifelhaft ist, eröffnet sie Möglichkeiten, besseren Einfluss auf das Geschehen in Usbekistan zu nehmen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wandte sich im März 2002 brieflich an Präsident Bush und bat ihn, sich bei seinem Gastgeber für die Verbesserung der Menschenrechtssituation einzusetzen.

Das US-Außenministerium bestätigte Usbekistan am 14. Mai 2002, substantielle und anhaltende Fortschritte (“substantial and continuing progress”), was die Erfüllung der Menschenrechts- und Demokratieverpflichtungen anbetrifft, die Usbekistan mit der Unterzeichnung der „Erklärung zur strategischen Partnerschaft und Kooperation“ (“Declaration on the Strategic Partnership and Cooperation Framework“)  im März 2002 eingegangen ist.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch widerspricht der Einschätzung des Außenministeriums und spricht am 3. Juni 03 von einem Fortschritt „nur auf dem Papier“. Human Rights Watch stellt hier beide Sichtweisen gegenüber. Auf den gleichen Tag datiert ein Bericht über Otamaza Gafarov, der am 3. Mai in einem usbekischen Gefängnis verstarb, scheinbar aufgrund von Folter. Gafarov hätte im September aus der Haft entlassen werden sollen.

 Ein anderer Fall von mutmaßlicher Folter mit Todesfolge ist der des 42jährigen Furkhat Usmonov, der im Juni 2002 starb. Usmonov wurde wegen des angeblichen Besitzes eines einzigen Flugblattes der islamischen Gruppe Hizb ut-Tahir verhaftet. Der offizielle Todesgrund wurde mit Herzversagen angeben, obwohl Zeichen auf seinem Körper (Bild) starken Anlass zu der Vermutung geben, dass Folter die wirkliche Todesursache ist.

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Asylanspruch

Es gibt viele Gründe für Menschen, ihr Heimatland zu verlassen. Eine einfache Entscheidung ist es aber in den seltensten Fällen. Freundeskreis, Familie und das bekannte soziale Umfeld werden gegen eine fremde Sprache, eine fremde Kultur eingetauscht. Oft gibt es zu dieser Flucht keine Alternative, denn in vielen Ländern werden Menschen, die sich für Menschenrechte einsetzen, politisch betätigen oder wegen ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder von der Regierung oder Gesellschaft nicht erwünscht sind, verfolgt, gefoltert, verstümmelt oder gar ermordet.

Menschenrechtspolitik strebt an, dass Flucht nicht nötig ist. So lange jedoch Menschen gezwungen sind zu fliehen, stehen die anderen Menschen und alle Länder in der Verantwortung ihre Flucht nicht zu verhindern und menschenwürdiges Asyl zu gewähren. Deutschland und die gesamte EU sind angehalten, Menschen die politisch Verfolgt werden, gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Asyl zu gewähren. Eine Harmonisierung der Rechtslage in der EU soll hierbei gemäß dem Amsterdamer Aktionsplan ( Art. 61-69 ) vorangetrieben werden.

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Administratoren: zany/2thefuture
Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2003