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  • Linke 6%

Stand: 01.12.2009


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Kritik & Anregungen


Entmachtung einer demokratischen Staatspartei

Die FPi zur Unterhauswahl in Japan

Wohl in keiner anderen Demokratie weltweit hat eine Partei die Geschicke eines Landes so lange geleitet wie die Liberaldemokratische Partei (LDP; Jiyū Minshu-tō) in Japan. Partei und Bürokratie sind praktisch ineinander verschmolzen. Am letzten Sonntag gab es den ersten wirklichen Machtwechsel in der japanischen Nachkriegsgeschichte und das mit einer Intensität, die man sich kaum hätte vorstellen können.

Japan hat den Wechsel gewählt. Was ist geschehen? Es ist keine Entwicklung über Nacht gewesen. Die japanische Wirtschaft befindet sich in ihrer schwersten Krise, die sogar noch das Platzen der Bubble Economy Anfang der 90er übertrifft, was Japan Jahre der Stagnation gebracht hat. Schon damals wurde die LDP das erste Mal quasi abgewählt - sie hatte 1993 ihre absolute Mehrheit verloren und eine Koalition aus acht Parteien versuchte ihr Glück. Es sollte kein Jahr dauern bis die LDP wieder mit im Boot saß.

Den Stillstand, in dem die LDP das Land wollte ruhen lassen, wurde bereits bei der Wahl zum Oberhaus (Sangi-in) 2007 abgestraft, so dass die Opposition dort eine Mehrheit bekam. Der führungsschwache Abe musste zurücktreten. Sein Nachfolger Fukuda hielt sich gerade einmal ein Jahr im Amt. Als dritter Premierminister nach Koizumis Rückzug, der sich keiner Wahl gestellt hat, folgte Tarō Asō. Nachdem die LDP die Präfekturwahl in Tōkyō mit einem nie dagewesenen Einbruch verloren hat, musste er einlenken und beschloss die Neuwahl des Unterhauses (Shûgi-in).

Wie erwartet hat die Demokratische Partei (DPJ; Minshu-tō) die Wahlen gewonnen. Überraschend ist ihre Dominanz von 308 Sitzen von 480 allerdings schon. Der LDP blieben nur 119. Japan hat ein Grabenwahlsystem, bei dem 300 Sitze in Einzelwahlkreisen und 180 Sitze in elf Regionalwahlkreisen vergeben werden. Einzelwahlkreise haben dabei ein höheres Ansehen und wurden von Lokalfürsten der LDP teilweise über Generationen vererbt. Bei dieser Wahl ist davon nicht viel übrig geblieben – viele altgediente Parteikader und ihr Nachwuchs haben ihren Wahlkreis verloren. Insgesamt gingen nur 64 an die LDP, 221 an die DPJ.


Kleine Parteien spielen kaum eine Rolle. Sozialdemokraten (SDP; Shakai Minshu-tō) und die beiden Parteien, die aus der Rebellion gegen Koizumis Postreform hervorgegangen sind (PNP und NPN; Kokumin Shin-tō, Shin-tō Nippon), sind Teil der DPJ-Koalition. Die SDP hat diesmal zwar drei, statt einen Wahlkreis für sich entschieden, aber bei der Verhältniswahl in den Regionalwahlkreisen unter 5% und vier Sitze geholt und hat deswegen keinen Sitz mehr als beim letzten Mal. Auch die Kommunisten (JCP; Nihon Kyōsan-tô) konnten kaum von der schweren Wirtschaftskrise profitieren und hielten ihr Ergebnis von neun Sitzen. Am schwersten hat es den Bündnispartner der LDP, die Kōmei-tō getroffen, der politische Arm der buddhistischen Religionsgemeinschaft Sōka Gakkai – sie konnte nicht einen Wahlkreis halten und ist nur über die Regionalwahlkreise mit 21 Sitzen vertreten.

Es ist schwer einzuschätzen wie die DPJ mit ihrem großen Wahlsieg umgeht und ob sie sich gegen die starke Bürokratie in den Ministerien durchsetzen kann, deren Strukturen über Generationen gewachsen sind und die anders als in Deutschland, nicht durch einen wechselnden Minister beeinflusst wurden. Der designierte Premierminister Yukio Hatoyama strebt an Japan strukturell zu erneuern und dazu wird er genug Baustellen finden – neben dem administrativen Bereich auch besonders in der Wirtschaft und Gesellschaftspolitik.

Hatoyama selbst entstammt aber auch diesen Strukturen und einer alten Politikerdynastie. Sein Großvater war Gründungsvorsitzender der LDP und Premierminister (1954-56), sein Vater Außenminister und seine Mutter ist die Tochter des Bridgestone-Gründers Ishibashi, über dessen Familie er mit zwei weiteren ehemaligen LDP-Premiers verwandt ist. Ursprünglich Teil der Tanaka-Faktion (eine von mehrere innerparteilichen Gruppierungen) der LDP gründet er mit seinem Bruder Kunio und weiteren Parteikollegen, sowie Oppositionellen die Demokratische Partei Japans, die in der Folge viele Oppositionsparteien schlucken wird. Sein Bruder kehrte später in die LDP zurück und war bis Juni Innenminister in Asōs Kabinett.

Die DPJ ist also wie die LDP keine Partei, die man ideologisch fassen kann und gliedert sich ebenso in viele Faktionen auf. Während die LDP liberale, konservative bis nationalistische Positionen vertritt, sind es bei der LDP liberale, konservative bis sozialdemokratische Positionen. Solche breiten Interessensverbände machen es schwer einzuschätzen wie weit sich Hatoayama mit seinen Zielen durchsetzen kann. Zu hoffen bleibt, dass sich aus ihr keine neue Staatspartei herauskristallisiert.

がんばってください。



"Eine Zensur findet nicht statt" ...?

Die FPi zum "Zugangserschwerungsgesetz"


Es sind erst wenige Tage ins Land gegangen, seit der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition die Einführung des sogenannten "Stoppschildes" im Internet beschlossen hat. Das neue Gesetz verpflichtet Provider, ihren Kunden das Laden bestimmter Seiten technisch zu unterbinden und Zugriffsversuche zu registrieren - Zugriffe auf Seiten aus einer tagesaktuellen Liste kinderpornographischer Webinhalte, erstellt vom BKA. Diese Liste wird in der Regel von keinem Richter gelesen werden und auch nicht öffentlich abrufbar sein.

Vorausgegangen ist dieser Verabschiedung eine Bewegung von Internetnutzern unterschiedlichster politischer Coleur und Technikaffinität, die sich von rein virtuellen Diskussionen zu einer Petition an den Bundestag mit über 130.000 Unterschriften und Demonstrationen mit tausenden Teilnehmern ausgeweitet hat. Im Rahmen der Debatte wurden eine Reihe stichhaltiger Argumente vorgebracht: die Sperre ist mit minimalen technischen Hilfsmitteln zu umgehen, die gesperrten Inhalte bleiben weiterhin abrufbar, sie erfaßt nicht das Gros von in Tauschbörsen und auf nichtelektronischem Wege gehandeltem Material - sie ist also ein nahezu wirkungsloses Instrument im Kampf gegen das schmutzige Geschäft der Kinderpornographie. Das wird von den Initiatoren des Gesetzes sogar eingestanden - im Text ist nur von einer "Erschwerung des Zugangs" die Rede.

Dennoch - daß es ein derart starkes Kontra gegenüber einer Initiative gibt, die zur Bekämpfung eines der verachtenswertensten und meistgeächteten Verbrechen überhaupt ins Leben gerufen wurde, ist erstaunlich. Der Grund dafür ist der rechtspolitische Sündenfall, der damit einhergeht: eine Polizeibehörde entscheidet ohne Beteiligung der Judikative über die Legalität des Zugangs - man kann es auch als Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses (wie im Gesetzestext) oder "Zensur" bezeichnen. Gleichzeitig werden massenhaft personenbezogene Daten erhoben, freigegeben zur strafrechtlichen Verwendung - auch Daten von Nutzern, die versehentlich oder durch bösartige Absicht eines anderen auf eine gesperrte Seite geleitet wurden.

Die FPi ist der Meinung, daß ein solcher Eingriff in die Rechtsordnung für eine am Problem vorbeigehende Sperrmaßnahme nicht zu rechtfertigen ist. Die im deutschen Internet bisher unbekannte Empörung und einhellige Opposition zeigte, daß es sich nicht nur um paranoide Vorstellungen einiger Nerds handelte - und dennoch wurde sie von den politischen Entscheidern ignoriert. Nur wenige Stunden nach der Abstimmung gab es die Wortmeldung eines CDU-MdB, der das "Stoppschild" gerne vor weitere Inhalte setzen würden, die nicht so eindeutig verurteilenswert sind wie Kinderpornografie: Seiten zu sogenannten "Killerspielen" - Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die genau vor einer solchen Ausweitung gewarnt haben. Es steht zu befürchten, daß es nicht der einzige Vorschlag dieser Art bleiben wird.

Als Online-Partei mit liberalen Grundsätzen sind wir, die FPi, naturgemäß um die Informationsfreiheit und die Unabhängigkeit des Internets von staatlicher Kontrolle besorgt. Wir fordern daher alle Doler auf, bei ihrer Wahlentscheidung am 27. September zu berücksichtigen, wie viel ihnen diese Ideale wert sind. Unabhängig davon hoffen wir darauf, daß das Bundesverfassungsgericht das "Stoppschild" dahin befördert, wo es hingehört: in den Orkus nicht FDGO-konformer Gesetze.



Wahlbetrug im Iran

Die FPi zur aktuellen Lage im Iran


Nun ist es also Fakt. Irgendwo wurde systematisch betrogen. Mehrere Millionen von Stimmen sind gefälscht worden. Selbst der Wächterrat entdeckte Unregelmäßigkeiten - verneinte sie später jedoch. Vermutungen, die wohl viele Menschen in westlichen Ländern anstellen und die ja auch die Iraner demonstrierend auf die Straße bringen, erwiesen sich als wahr.

Ahmadinedschad hat in Regionen ungewöhnlich stark dazu gewonnen, die traditionell eher anderen Kandidaten zugewandt sind. Auffallend war auch die überaus gleichmäßige Ergebnislage zu Gunsten von Ahmadinedschad in vielen Gegenden, in denen andere Kandidaten vorher signifikante Stimmenanteile besaßen.

Die FPi sieht mit Sorge, wie das Regime im Iran auf die berechtigten Unmutsäußerungen des eigenen Volkes mit Gewalt und die nicht minder berechtigten Besorgnisse des Auslands mit Verachtung reagiert. Internet und Telefonleitungen werden rigoros überwacht und in ihrer Nutzung eingeschränkt. Die Maßnahmen des Regimes empfinden wir in der FPi als bestes Beispiel für einen totalitären Staat, der unserem Demokratieempfinden und auch unserer Auffassung von Menschenrechten extrem zuwiderläuft.

Wir drücken hiermit unsere Sympathie und unser Mitgefühl all denjenigen aus, die unter dem Regime und seinen Maßnahmen leiden und freuen uns, daß auch Kanzlerin Merkel endlich deutliche Worte gefunden hat. Mögen die Europäer und alle westlichen Demokratien weiterhin für eine Verbesserung der Zustände im Iran eintreten. Wir können dazu beitragen, indem wir die Bestrebungen in dieser Hinsicht positiv begleiten und unsere Achtung vor dem Mut der Demonstranten im Iran zum Ausdruck bringen.



15 Jahre ohne §175 StGB

Die FPi zum Jubiläum der Abschaffung des Unrechtsparagraphen

Verurteilungen nach § 175, 1902-1987

Die Fassung des § 175 StGB, die in der Bundesrepublik bis 1969 galt, ging zurück auf das Jahr 1935. Im Jahr, als neben den Nürnberger Rassengesetzen auch die nationalsozialistische "Strafrechtsnovelle" verabschiedet wurde. Die Nationalsozialisten setzten für den seit 1871 geltenden § 175 StGB ("Widernatürliche Unzucht") die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis herauf. Durch die Streichung des Adjektivs "widernatürlich" wurde zudem die Beschränkung des Tatbestandes auf sog. beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. So lautete ab 1935 der verschärfte § 175:

Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht 21 Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von einer Strafe absehen.
Danach konnte bestraft werden, wer objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv eine wollüstige Absicht vorhanden war. Eine gegenseitige Berührung erforderte dies nicht.

Nach Kriegsende wirkte der §175 StGB weiter fort: Von 1953 bis 1965 wurden in der BRD fast 100.000 Männer aufgrund des § 175 angeklagt, davon fast jeder zweite rechtskräftig verurteilt. Die Kriminalpolizei sprach dabei ganz offen von "karteimäßig erfassten Homosexuellen" und observierte Verdächtige. Klagen gegen die Fortgeltung der NS-Fassung des § 175 lehnte das Bundesverfassungsgericht rundweg ab. Am 25. Juni 1969 wurde, kurz vor Ende der Großen Koalition unter Kiesinger, das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts verabschiedet und damit der § 175 zum ersten Mal seit 34 Jahren geändert. Maßgeblichen Anteil hieran hatte der sozialdemokratische Justizminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann.

Täter nach der Reform konnte jetzt nur ein Mann über 18, Opfer nur ein Mann unter 21 Jahren sein. Dies führte zu merkwürdigen Fallgruppen: Wenn beide Männer über 21 oder unter 18 Jahren alt waren, wurde keiner bestraft. War ein Mann über 21, der andere unter 21 Jahren alt, so wurde nur der Ältere bestraft. Wenn beide zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, machten sich beide strafbar. Dieser Unsinn wurde 1973 beendet und das Schutzalter generell auf 18 Jahre angepasst. Doch auch dieser entschärfte §175 hatte noch einen faden Beigeschmack, denn bis 1994 galt: Jugendliche besäßen zwar mit 16 die Reife, sich frei und selbstbestimmt für das andere Geschlecht, jedoch erst mit 18 für das eigene zu entscheiden.

1994, mit Ablauf der Frist für die Rechtsangleichung (altes DDR- bzw. bundesdeutsches Recht), entschied sich der Deutsche Bundestag für den Wegfall des Paragraphen. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt verschwand so § 175 aus dem Strafgesetzbuch.

Die FPi feiert das Jubiläum des Wegfalls dieses Paragraphen als Gedenken an einen Schritt, der für Homosexuelle dieses Land lebens- und liebenswerter machte. Gleichzeitig soll dieser Beitrag dem Gedenken an diejenigen gelten, die im Nazi-Deutschland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und getötet wurden. Auch an die vielen Verurteilten und durch die Öffentlichkeit (Suizide) bis 1969 in den Tod getriebenen Homosexuellen wollen wir erinnern.

Es bleibt die Frage: Wieso hat man jemals Menschen die sich liebten und die durch die Laune der Natur das eigene Geschlecht bevorzugten, jemals drangsaliert, verurteilt und gefoltert? Die FPi hofft, daß ein solch barbarisches Verhalten nie mehr auf deutschem Boden stattfindet.