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Fragenübersicht Kein Wort bei dol2day zum Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP - warum nur?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
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25.11.2021 12:09 Uhr
ah, doch, es wurde was dazu gesagt. man hat sich anscheinend über einen vergleich von annalena baerbock echauffiert. wichtig!
25.11.2021 12:12 Uhr
Ja, es ist interessant, dass das hier die erste Umfrage zu dem Thema ist. Ich für meinen Teil sondiere noch die Lage, auch die, die sich für eine LINKE Opposition ergibt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.11.2021 12:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.11.2021 12:16 Uhr
Da ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe und neben der Familie auch noch profane Dinge wie einen Termin mit einem Versicherungsfuzzi zu überstehen hatte, kenne ich bisher zum Thema lediglich ein paar Headlines.
Das ist keine Basis für eine Diskussion der 177 Seiten.
25.11.2021 12:23 Uhr
Zitat:
Da ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe und neben der Familie auch noch profane Dinge wie einen Termin mit einem Versicherungsfuzzi zu überstehen hatte, kenne ich bisher zum Thema lediglich ein paar Headlines.
Das ist keine Basis für eine Diskussion der 177 Seiten.


> Dto. Ich kenne auch noch Auszüge von Mitgliedern der Verhandlungsrunden, aber zum Drüberlesen des Vertrags komme ich max. am Wochenende.
25.11.2021 12:24 Uhr
Zitat:
Da ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe und neben der Familie auch noch profane Dinge wie einen Termin mit einem Versicherungsfuzzi zu überstehen hatte, kenne ich bisher zum Thema lediglich ein paar Headlines.
Das ist keine Basis für eine Diskussion der 177 Seiten.


Derweilen hatte ich auch noch keine Zeit die 177 Seiten mir auch nur im Schnellblättern anzusehen.

Danke dem einem Doler für die Zusendung mittels whatsapp.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.11.2021 12:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
25.11.2021 12:25 Uhr
Und so insgesamt? Die wenigsten dürften Koalitionsverträge komplett lesen. Allerdings könnten ja Interessierte hier die Kapitel "ihrer" Themen nachlesen und dann dazu posten. Mal so als Anregung. :-)

Ich selbst bin jetzt wieder off, beruflich bedingt.
25.11.2021 12:25 Uhr
Zitat:
Zitat:
Da ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe und neben der Familie auch noch profane Dinge wie einen Termin mit einem Versicherungsfuzzi zu überstehen hatte, kenne ich bisher zum Thema lediglich ein paar Headlines.
Das ist keine Basis für eine Diskussion der 177 Seiten.


Derweilen hatte ich auch noch keine Zeit die 177 Seiten mir auch nur im Schnellblättern anzusehen.

Danke dem einem Doler für die Zusendung mittels whatsapp.



> Der Doler sagt Bitte schön. :-)
25.11.2021 12:35 Uhr
ich bin fast verzweifelt. okay, 177 seiten kann man nicht mir nichts dir nichts lesen (habe ich auch nicht gemacht, werte nur fachlich relevante bereiche aus). genug berichterstattung hat es dazu aber gegeben, auch kurzanalysen. und das hat sich wirklich keiner angeschaut? ich staune doch sehr.
25.11.2021 12:37 Uhr
Oh, meine letzte Umfrage schneidet das Thema doch an!

25.11.2021 12:40 Uhr
Zitat:
Oh, meine letzte Umfrage schneidet das Thema doch an!



lieber bilch (geimpft),

das habe ich dir sogar zugestanden, erstes posting!

25.11.2021 13:06 Uhr
Ich vermute, dass man darüber eher in Politikforen diskutiert.
25.11.2021 13:29 Uhr
Zitat:
Ich vermute, dass man darüber eher in Politikforen diskutiert.
Luisa Neubauer hat ihre "Begeisterung" schon im bekannten Politikforum "Facebook" ausgebreitet
25.11.2021 14:12 Uhr
Naja.. bisher nur indirektes Gemurmel der Unzufriedenen.
Ich hätte deutlich schlechtere erwartet.
Zumal die Ressorts Justiz und Verkehr bei der FDP gelandet sind.
Finde ich grundsätzlich sehr gut. Mal schauen wie liberal sie dort gestalten.
25.11.2021 14:16 Uhr
Zitat:
Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich
Vorhaben befinden. Dort werden wir öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erproben.
Gesetzentwürfen der Bundesregierung wird künftig eine Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage
den geplanten Änderungen gegenüberstellt. Wir wollen Gesetze verständlicher machen. Die
Barrierefreiheit in den Angeboten von Bundestag und Bundesregierung werden wir ausbauen.


In anderen Ländern schon ganz und gäbe.

Zitat:
Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren
Zu einem Gesetzesentwurf einer Bundesministerin oder eines Bundesministers, einem sogenannten Ministerialentwurf, fordert das jeweils zuständige Bundesministerium andere Ministerien, Landesregierungen sowie gesetzliche und andere Interessenvertretungen auf, Stellungnahmen abzugeben.

Stellen oder Personen, die nicht zur Begutachtung aufgefordert wurden, können auch Stellungnahmen abgeben. Die einzelnen Stellungnahmen können von BürgerInnen auch mit einer Zustimmung unterstützt werden.


https://www.parlament.gv.at/PERK/BET/VPBEST/index.shtml

Seit 2017, wie ich gerade lese.
25.11.2021 14:22 Uhr
Zitat:
Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen,


Ach, deswegen jammert die Union rum, welche Chancen mit diesem Koalitionsvertrag verpasst wurden.
25.11.2021 14:22 Uhr
Zitat:
Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag
auf 16 Jahre zu senken. Wir wollen die Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche
erleichtern.


Würde ich jetzt gerne hier diskutieren. Das uneingeschränkte Wahlrecht für Auslandsösterreicher haben wir schon.

Zitat:
AuslandsösterreicherInnen
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, d.h. österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, haben zunächst einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz (für Bundespräsidentenwahlen, Nationalratswahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen gemäß § 2a Abs. 6 Wählerevidenzgesetz 1973) bzw. in die Europa-Wählerevidenz (für Europa-Wahlen gemäß § 4 Abs. 6 Europa-Wählerevidenzgesetz) zu stellen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich mit dem Formular „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“ zu stellen. Bitte füllen Sie den Antrag nur aus, wenn Sie derzeit nicht in der Wählerevidenz eingetragen sind. Beachten Sie dabei bitte genau die Ausfüllanleitung.

Die zuständige (Europa-)Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Österreich (Punkt 7 des Antragformulars). Sollte ein solcher nicht vorliegen, ist jene Gemeinde in Österreich zuständig, in der zumindest ein Elternteil des Antragstellers bzw. der Antragstellerin den Hauptwohnsitz hat oder hatte (Punkt 8 des Antragformulars). Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, richtet sich die zuständige Gemeinde nach den in den Punkten 9-15 des Formulars angeführten Beziehungen zu Österreich. Es wäre daher insgesamt nur ein Anknüpfungspunkt anzugeben, nämlich derjenige, der in der angegebenen Reihenfolge als erster zutrifft.


https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen/waehlerevidenz/

Bei Wählen mit 16 habe ich immer ein wenig Bauchweh. Reife. Verhältnismäßigkeit. Wählen ja, aber anderseits muss man sich von der Mutter die Entschuldigung für die Schule schreiben lassen...

Das steht irgendwie in keinem Verhältnis.

Keine voll Geschäftsfähigkeit aber wählen?
25.11.2021 14:24 Uhr
Zitat:
Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und
Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle
notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche
Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die
Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder
und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem
Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen. Alle staatlichen Stellen sollen
Verwaltungsverfahren so vereinfachen und verbessern, dass gerichtliche Auseinandersetzungen
möglichst vermieden werden. Wir werden mehr Möglichkeiten im Rahmen des Verfassungs- und
Unionsrechts ausnutzen.


Idealismus ist ja was schönes.
25.11.2021 14:30 Uhr
Zitat:
Das uneingeschränkte Wahlrecht für Auslandsösterreicher haben wir schon.
Es gab hier vor Jahren einen Mitspieler, der zwar deutscher Staatsbürger ist, aber weil er nie oder nicht lange genug in Deutschland gelebt hat, nicht wahlberechtigt ist.

Ich hab dazu keine emotionale Haltung. Man könnte auch sagen, dass man eher in dem Land seines Wohnortes wählen dürfen sollte als dort, wo man nicht lebt und auch nie gelebt hat.
25.11.2021 14:32 Uhr
Zitat:
Bei Wählen mit 16 habe ich immer ein wenig Bauchweh.
Die Grenze ist auch nicht immer bei 18, z.B. beim Jugendstrafrecht.
Und ob jemand aus jugendlichem Leichtsinn irgendwelchen Quatsch wählt, oder ob er seit 100 Jahren immer und ohne nachzudenken Union wählt, weil die schön vor den Wahlen die Rente erhöhen, ist für mich kein Argument, dem einen das Wahlrecht nicht zu geben, dem anderen aber schon.
25.11.2021 14:40 Uhr
Zitat:
Das steht irgendwie in keinem Verhältnis.

Keine voll Geschäftsfähigkeit aber wählen?


geschäftsfähigkeitsargument: stimmt teilweise. aber: 16-jähriger kann im rahmen seiner bedürfnisse typisiert so am rechtsverkehr teilnehmen, dass er eigentlich keine probleme hat. da werden ja typischerweise "geschäfte für den, den es angeht" gemacht und seltener z.b. dauerschuldverhältnisse. unterschriebener und von gesetzlichen vertretern ausbildungsvertrag ermächtigt zu weiteren rechtsgeschäftlichen handlungen in diesem bereich, mal als beispiel für die erweiterungen.

altersargument als solches: ich nenne das wahlalter gerne "typisierende willkür". typisierend, weil es pauschal ohne ansehung des einzelfalls festlegt, ab welchem alter jemand fähig ist, zu wählen. richtig ist: das muss man so machen, eine wahlmündigkeitskontrolle ist unumsetzbar, im rechtsstaat auch undenkbar. aber: willkürlich, weil die altersgrenze kaum sachlich eindeutig zu begründen ist.

ich bin deshalb inzwischen für mich zum ergebnis gekommen, dass es ein "wahlrecht für alle" geben sollte, kein stellvertreterwahlrecht, sondern wirklich: ein wahlrecht für den, der in der lage ist, ein kreuz zu machen. kann ein achtjähriger wirklich wählen gehen? in der regel nein, jedoch: was, wenn er doch eine meinung für sich gebildet hat? kann ein baby wählen? niemals, auch seine eltern sollten das nicht tun. aber: das wahlrecht für alle beendet das typisierungsmoment.

ich neige selten zu radikalen ideen, hier unterstütze ich mal eine. auch deshalb, weil ich sehe, dass menschen u18 in "harter währung" wirklich eine blackbox für politische entscheidungen sind.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 25.11.2021 14:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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